RiskNET eLibrary
Sie möchten Ihre Publikation gerne in unserer eLibrary veröffentlichen?
Der Text betont, dass Unternehmen Krisen nur durch eine quantitative Risikoaggregation mittels stochastischer Simulation frühzeitig erkennen können, da Kombinationseffekte mehrerer Risiken häufig zur Insolvenz führen. § 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter zur fortlaufenden Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen, was eine probabilistische Bewertung zwingend erfordert. Der neue Prüfungsstandard IDW ES 16 wird scharf kritisiert, weil er stochastische Methoden nicht verbindlich vorsieht und damit hinter gesetzliche Anforderungen zurückfällt.
[Quelle: Werner Gleißner/Hans Haarmeyer/Frank Romeike/Josef Scherer (2025): Notwendigkeit der Risikoaggregation mittels stochastischer Simulation für die Krisenfrüherkennung; Zugleich Anmerkungen zum IDW ES 16 sowie zu den Beiträgen von Steffan/Poppe (ZIP 2025, 1313 ff.) und Michael Hermanns (KSI 2025, 101 ff.), in: ZInsO 41/2025, S. 2069-2082]
[Authors: Dominik Scherer | Newton K. Lenkana]
[Source: Scherer, J./Seehaus, S. (2025): Duty of Governance with Early Risk Detection, Resilience, and Transformation as a Cardinal Obligation of Executive Bodies and Managers, in: ZInsO (Journal for All Aspects of Insolvency and Restructuring Law), 28th volume, issue 31/2025, July 31, 2025, pp. 1515–1538.]
[Quelle: Scherer, J./Seehaus, S. (2025): Pflicht zu Governance mit Risikofrüherkennung, Resilienz und Transformation als Kardinalpflicht von Organen und Führungskräften, in: ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht), 28. Jahrgang, 31/2025, 31.07.2025, S. 1515-1538]
[Quelle: Romeike, Frank/Scherer, J. (2025): Risikoblind in den Staatsbankrott, in: ZInsO (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht), 28. Jahrgang, 31/2025, 31.07.2025, S. 1489-1548]
[Autoren: Ying Wang-Bernigau | Alexander Kreutz-Peil]
Die Mitglieder der Hochschulleitung, Interne Revision und sonstige Lines of Defense-Funktionen (Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche etc). kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. Dies verursacht bei den betroffenen Hochschulen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare erhebliche Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstellen. Da gibt es nur den "risikobasierten Ansatz": Statt alles gleichzeitig – was ja unmöglich ist: Das Wichtigste zuerst! Um nicht aufgrund des Vorwurfs einer nicht rechtssicheren Organisation in die persönliche Haftungsfalle zu stolpern, ist ein enthaftendes Governance-Compliance-Managementsystem unverzichtbar.
Autoren: Prof. Dr. Josef Scherer, Cand. M.A. Gülsah Atay, Cand. M.A. Anna Klinger
