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Corporate Governance
Die Ombudsperson ist dabei idealerweise ein objektiver Ansprechpartner, unterliegt keinen Weisungen durch das Unternehmen, sondern agiert selbstständig und unabhängig. Gegenüber Dritten gewährleistet sie (aufgrund vertrags- und berufsrechtlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, beispielsweise als zugelassener Rechtsanwalt) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Anonymität/Vertraulichkeit der Hinweisgeber. Sie ist aus diesem Grund auch zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sowie an einschlägige, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz gebunden.
[Autoren: Josef Scherer | Andreas Grötsch]
- Über 250 Mitarbeiter
- Über 20 Mio. € Bilanzsumme
- Über 40 Mio. € Umsatz
Wesentlicher Bestandteil dieses zu testierenden Berichtes im Lagebericht werden auch Kennzahlen und Aussagen zur Resilienz von Geschäftsmodell und Strategie sein. Die wesentlichen verpflichtenden Pfeiler eines Nachhaltigkeits- (ESG- / CSR-), oder Resilienz-Managementsystems sind Compliance und Risikomanagement: Auch im Gesundheitswesen werden mit Compliance die zwingenden Pflichten in Bezug auf Governance (Unternehmensführung), Technik, Nachhaltigkeit, Stakeholder, Arbeitsbedingungen, Lieferketten, Daten und Informationen, etc. identifiziert und gesteuert.
[Scherer, J./Keilen, M./Zach, J. (2021): Quo vadis, Gesundheitswesen? Quo vadis, Gesundheitswesen? Von Business Continuity- und Krisenmodus über Nachhaltigkeit (ESG) zu Resilienz und Antifragilität mithilfe neuer systemischer Ansätze und künstlicher Intelligenz, in: Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht (JMG), 04/2021, S. 215-227.]
Im aktuellen Koalitionsvertrag wird darauf hingewiesen, dass die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umgesetzt wird.
Risikoanalysen braucht man gerade, weil die Zukunft unsicher ist und eine angemessene Entscheidung unter Unsicherheit nicht nur notwendig, sondern sogar haftungsbewehrte Pflicht eines "ordentlichen, gewissenhaften Kaufmanns" ist.
[Quelle: Scherer/Romeike/Gursky (2021): Mehr Risikokompetenz für eine neue Welt, in: Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht (JMG), Ausgabe 03/2021, S. 159-165.]