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Corporate Governance


Führungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, für unternehmerische Entscheidungen alle verfügbaren Informationen auszuschöpfen – was den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zunehmend erforderlich macht. Die Business Judgment Rule schützt sie vor Haftung, solange die Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage beruhen, die durch KI-gestützte Analysen verbessert werden kann. Der Bundesgerichtshof betont, dass lückenhaftes Risikomanagement zu persönlicher Haftung führen kann, auch bei scheinbar stabilen Unternehmen. Daher wird die Nutzung von KI im Risiko- und Krisenmanagement zum anerkannten Standard, um fundierte und zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.
scherer 4484 Downloads31.10.2024
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Der Artikel von Scherer/Seehaus beleuchtet die erheblich gestiegenen Anforderungen und Haftungsgefahren für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften durch das seit dem Jahr 2021 geltende StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) . Besonders in Zeiten zunehmender Insolvenzen und Krisen wird deutlich, wie wichtig ein StaRUG-konformes Risikomanagementsystem ist, damit "gesunde" Unternehmen potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und abwehren können. Viele Unternehmensleiter interpretieren § 1 StaRUG gar nicht oder falsch und nehmen fälschlicherweise an, dass diese Vorschrift nur in der Unternehmenskrise von Bedeutung sei. Die Pflichten aus § 1 StaRUG gelten jedoch auch, wenn es dem Unternehmen gut geht. § 1 StaRUG wird von der jüngsten Rechtsprechung des BGH vom 23.7.2024, II ZR 206 / 22 ergänzt. Der BGH verlangt eine entsprechende (Risikoerkennungs-) Organisation und kontinuierliche Kenntnis der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens in Echtzeit. Zu dieser Situation gehören auch angemessen erstellte "Worst-Case-Szenarien".
scherer 4058 Downloads10.09.2024
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Das Akronym ESGRC steht für Environmental, Social, Governance, Risk und Compliance. Das "G" für Governance ist dabei das Bindeglied zwischen ESG und GRC und erfährt daher besondere Bedeutung. Ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit (ESG) ist neben Regulierung, Governance, Risk und Compliance (GRC) und der digitalen Transformation sowie Künstlicher Intelligenz (KI) ein wichtiger Megatrend der nächsten Jahrzehnte, der das Privatleben aller Menschen, aber auch Regierungen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationen, sowie die grundlegend neuen Arbeitswelten wesentlich beeinflussen wird.
[Quelle: Josef Scherer | Anna Klinger (2024): Das "G" in ESGRC: Nachhaltige und sichere Führung, in: FIRM Jahrbuch 2024, S. 41-44.]
scherer 2064 Downloads06.05.2024
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The acronym ESGRC stands for Environmental, Social, Governance, Risk and Compliance. The "G" for governance is the link between ESG and GRC and is therefore of particular importance. Alongside regulation, governance, risk and compliance (GRC), digital transformation and artificial intelligence (AI), economic, social and environmental sustainability (ESG) is an important megatrend of the coming decades that will have a significant impact on the private lives of all people, but also on governments, public and private organisations and the fundamentally new world of work.
[Source: Josef Scherer | Anna Klinger (2024): The "G" in ESGRC: Sustainable and safe leadership, in: FIRM Yearbook 2024, p. 151-154.]
scherer 977 Downloads06.05.2024
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Der Artikel "ESG-Risiken in der Wertschöpfungs- und Lieferkette von Finanzinstituten" behandelt die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Wertschöpfungs- und Lieferketten von Finanzinstituten. Es unterscheidet zwischen der Lieferkette, die direkte Zulieferer umfasst, und der Wertschöpfungskette, die alle wertschöpfenden Aktivitäten eines Unternehmens einbezieht. Das Dokument betont die Notwendigkeit, ESG-Risiken zu managen, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen und ESG-Compliance in das Auslagerungsmanagement zu integrieren. Ziel ist es, Finanzinstitute dazu zu befähigen, ihre Geschäftspraktiken nachhaltig zu gestalten und gleichzeitig regulatorische Vorgaben zu erfüllen.
[Scherer, J. / Grötsch, A. (2022): ESG-Risiken in der Wertschöpfungs- und Lieferkette von Finanzinstituten (Kapitel 4c), in: Kaiser, T. / Mervelskemper, L. (Hrsg.): Effektives Management von ESG-Risiken in Finanzinstituten, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2024, S. 193 - 207.]
scherer 1414 Downloads06.05.2024
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Der Artikel von Josef Scherer in der Zeitschrift für Produkt- und Nachhaltigkeits-Compliance (ZfPC) beleuchtet tiefgehend die Rolle und die Wichtigkeit von Product- und Nachhaltigkeits-Compliance-Managementsystemen (CMS) vor dem Hintergrund aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und der fortschreitenden technologischen Innovationen. Durch eine Kombination aus theoretischer Erörterung und praktischen Beispielen wird die Notwendigkeit eines wirksamen CMS für Organisationen unterstrichen, um den steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
[Quelle: Scherer, Josef (2024): Innovationen und enthaftende Wirkung eines Product- oder Nachhaltigkeits-Compliance-Managementsystems im Lichte aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung, in: ZfPC 1/2024, S. 15-20]
scherer 2651 Downloads15.03.2024
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In jüngster Zeit bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland (vgl. BGH-Entscheidungen "KMW" und "Selbstreinigung"), der Gesetzgeber und auch die Exekutive die allgemein anzuerkennende Rechtsfigur, dass organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Pflichtverstößen unter Umständen im Einzelfall den Vorwurf vorsätzlichen Handelns entfallen lassen oder bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
[Autoren: Scherer, Josef / Grötsch, Andreas / Fruth, Klaus]
scherer 3343 Downloads26.06.2023
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Das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. Environmental Social Governance (ESG) ist in aller Munde. Die EU-Kommission wird die bisherige CSR-Richtlinie (Non-financial Reporting Directive) durch eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzen. Dies hat erhebliche Bedeutung, weil sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erhöhen wird. Zudem sieht die künftige Neuregelung eine Pflicht zur externen Prüfung vor. Insofern werden künftig nicht nur mehr Unternehmen der Verpflichtung unterliegen, eine nicht-finanzielle Erklärung in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen, sondern es werden diese Informationen von den Unternehmen vermutlich sorgsamer erstellt werden, da eine externe Prüfpflicht bestehen wird.
andreas-groetsch 2158 Downloads04.04.2022
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Nur die Unsicherheit ist sicher und wir wissen noch viel zu wenig: "Scio nescio ...". Krisen, egal ob menschengemacht oder aufgrund anderer Ursachen kommen immer wieder, so sicher, wie (noch) das Amen in der Kirche. Nahezu jedes Mal schaffen wir (wer ist eigentlich verantwortlich?) es, völlig überrascht zu werden: "Oh das Klima ändert sich tatsächlich?" - "Oh, das geopolitische Pulverfass ist explodiert?" Da helfen weder der jährliche Global Risks Report noch wissenschaftliche Gutachten, die diese Worst-case-Szenarien lange Zeit im Voraus schildern. Der stärker als Corona weltweit verbreitete "Nimby-Virus" und das fehlende Wissen, Verstehen, aber auch das Angemessen-Reagieren-Können und Wollen und die fehlende Risiko-Kompetenz bezüglich Krisen-, (Business) Continuity-, Resilienz- und Nachhaltigkeits-Management sind unter Umständen die Ursachen dafür, dass wir (Menschen, Organisationen, Staaten, Menschheit) immer wieder so eiskalt erwischt werden?
scherer 1893 Downloads04.04.2022
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The "Nimby virus", which is more widespread worldwide than Corona, and the lack of knowledge, understanding, but also the ability and willingness to react appropriately and the lack of risk competence with regard to crisis, (business) continuity, resilience and sustainability management are possibly the causes for the fact that we (people, organizations, states, humanity) are repeatedly caught so cold?
scherer 1298 Downloads04.04.2022
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