Die Abhandlung beleuchtet die Rolle der Organe und der "Lines of Defense"-Funktionen Bayerischer Hochschulen.
Die Mitglieder der Hochschulleitung, Interne Revision und sonstige Lines of Defense-Funktionen (Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche etc). kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. Dies verursacht bei den betroffenen Hochschulen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare erhebliche Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstellen. Da gibt es nur den "risikobasierten Ansatz": Statt alles gleichzeitig – was ja unmöglich ist: Das Wichtigste zuerst! Um nicht aufgrund des Vorwurfs einer nicht rechtssicheren Organisation in die persönliche Haftungsfalle zu stolpern, ist ein enthaftendes Governance-Compliance-Managementsystem unverzichtbar.
Autoren: Prof. Dr. Josef Scherer, Cand. M.A. Gülsah Atay, Cand. M.A. Anna Klinger
scherer 464 Downloads12.05.2025
Datei downloaden Die Veröffentlichung von Josef Scherer zeigt auf, dass die Missachtung sogenannter Kardinalpflichten wie Risikofrüherkennung, Legalität und Governance-Compliance zu existenzbedrohenden Krisen und persönlicher Haftung führen kann. Anhand von Praxisbeispielen wie Wirecard oder BayWa wird deutlich, dass viele Organisationen zentrale Risiko- und Überwachungspflichten vernachlässigen oder nur formal erfüllen. Die Integration moderner Technologien, insbesondere im Bereich IT-, OT- und
KI-Governance, ist dabei ebenso notwendig wie eine wirksame Risikoaggregation im Sinne des StaRUG. Die Rechtsprechung verschärft die Anforderungen an Führungskräfte und verlangt messbare, nachvollziehbare Steuerungs- und Kontrollprozesse. Unternehmen, die ihre Governance-Pflichten ernst nehmen, sichern nicht nur ihre Resilienz, sondern auch ihre Zukunftsfähigkeit.
scherer 809 Downloads05.05.2025
Datei downloaden Josef Scherer diskutiert in seinem Artikel die Wichtigkeit von Investitionen in Governance-Strukturen für Unternehmen, die nicht nur Compliance-Anforderungen erfüllen, sondern auch Stakeholder-Erwartungen übertreffen möchten. Diese Investitionen dienen der Risikominimierung und stärken die Resilienz und Kreditwürdigkeit der Unternehmen, was besonders im Kontext von Basel IV und einem verstärkten Kreditrisikomanagement wichtig ist. Eine umfassende, risikobasierte Due Diligence, die ökologische, soziale und digitale Aspekte berücksichtigt, wird als zunehmend unerlässlich für die Unternehmensbewertung und Investitionsentscheidungen angesehen. Zertifizierungen durch anerkannte Stellen helfen dabei, die Wirksamkeit und Akzeptanz von Governance-Management-Systemen zu bestätigen. Scherer betont, dass die anfänglichen Kosten für die Implementierung von Governance-Strukturen durch langfristige Vorteile wie verbesserte Unternehmensbewertungen und erhöhte Stakeholder-Zufriedenheit aufgewogen werden.
scherer 3002 Downloads04.03.2025
Datei downloaden Führungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, für unternehmerische Entscheidungen alle verfügbaren Informationen auszuschöpfen – was den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zunehmend erforderlich macht. Die Business Judgment Rule schützt sie vor Haftung, solange die Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage beruhen, die durch
KI-gestützte Analysen verbessert werden kann. Der Bundesgerichtshof betont, dass lückenhaftes Risikomanagement zu persönlicher Haftung führen kann, auch bei scheinbar stabilen Unternehmen. Daher wird die Nutzung von
KI im Risiko- und Krisenmanagement zum anerkannten Standard, um fundierte und zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.
scherer 5024 Downloads31.10.2024
Datei downloaden Der Artikel von Scherer/Seehaus beleuchtet die erheblich gestiegenen Anforderungen und Haftungsgefahren für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften durch das seit dem Jahr 2021 geltende StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) . Besonders in Zeiten zunehmender Insolvenzen und Krisen wird deutlich, wie wichtig ein StaRUG-konformes Risikomanagementsystem ist, damit "gesunde" Unternehmen potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und abwehren können. Viele Unternehmensleiter interpretieren § 1 StaRUG gar nicht oder falsch und nehmen fälschlicherweise an, dass diese Vorschrift nur in der Unternehmenskrise von Bedeutung sei. Die Pflichten aus § 1 StaRUG gelten jedoch auch, wenn es dem Unternehmen gut geht. § 1 StaRUG wird von der jüngsten Rechtsprechung des BGH vom 23.7.2024, II ZR 206 / 22 ergänzt. Der BGH verlangt eine entsprechende (Risikoerkennungs-) Organisation und kontinuierliche Kenntnis der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens in Echtzeit. Zu dieser Situation gehören auch angemessen erstellte "Worst-Case-Szenarien".
scherer 4714 Downloads10.09.2024
Datei downloaden Das Akronym ESGRC steht für Environmental, Social, Governance, Risk und Compliance. Das "G" für Governance ist dabei das Bindeglied zwischen ESG und GRC und erfährt daher besondere Bedeutung. Ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit (ESG) ist neben Regulierung, Governance, Risk und Compliance (GRC) und der digitalen Transformation sowie Künstlicher Intelligenz (
KI) ein wichtiger Megatrend der nächsten Jahrzehnte, der das Privatleben aller Menschen, aber auch Regierungen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationen, sowie die grundlegend neuen Arbeitswelten wesentlich beeinflussen wird.
[Quelle: Josef Scherer | Anna Klinger (2024): Das "G" in ESGRC: Nachhaltige und sichere Führung, in: FIRM Jahrbuch 2024, S. 41-44.]
scherer 2238 Downloads06.05.2024
Datei downloaden The acronym ESGRC stands for Environmental, Social, Governance, Risk and Compliance. The "G" for governance is the link between ESG and GRC and is therefore of particular importance. Alongside regulation, governance, risk and compliance (GRC), digital transformation and
artificial intelligence (
AI), economic, social and environmental sustainability (ESG) is an important megatrend of the coming decades that will have a significant impact on the private lives of all people, but also on governments, public and private organisations and the fundamentally new world of work.
[Source: Josef Scherer | Anna Klinger (2024): The "G" in ESGRC: Sustainable and safe leadership, in: FIRM Yearbook 2024, p. 151-154.]
scherer 1176 Downloads06.05.2024
Datei downloaden Der Artikel "ESG-Risiken in der Wertschöpfungs- und Lieferkette von Finanzinstituten" behandelt die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Wertschöpfungs- und Lieferketten von Finanzinstituten. Es unterscheidet zwischen der Lieferkette, die direkte Zulieferer umfasst, und der Wertschöpfungskette, die alle wertschöpfenden Aktivitäten eines Unternehmens einbezieht. Das Dokument betont die Notwendigkeit, ESG-Risiken zu managen, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen und ESG-Compliance in das Auslagerungsmanagement zu integrieren. Ziel ist es, Finanzinstitute dazu zu befähigen, ihre Geschäftspraktiken nachhaltig zu gestalten und gleichzeitig regulatorische Vorgaben zu erfüllen.
[Scherer, J. / Grötsch, A. (2022): ESG-Risiken in der Wertschöpfungs- und Lieferkette von Finanzinstituten (Kapitel 4c), in: Kaiser, T. / Mervelskemper, L. (Hrsg.): Effektives Management von ESG-Risiken in Finanzinstituten, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2024, S. 193 - 207.]
scherer 1608 Downloads06.05.2024
Datei downloaden Der Artikel von Josef Scherer in der Zeitschrift für Produkt- und Nachhaltigkeits-Compliance (ZfPC) beleuchtet tiefgehend die Rolle und die Wichtigkeit von Product- und Nachhaltigkeits-Compliance-Managementsystemen (CMS) vor dem Hintergrund aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und der fortschreitenden technologischen Innovationen. Durch eine Kombination aus theoretischer Erörterung und praktischen Beispielen wird die Notwendigkeit eines wirksamen CMS für Organisationen unterstrichen, um den steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
[Quelle: Scherer, Josef (2024): Innovationen und enthaftende Wirkung eines Product- oder Nachhaltigkeits-Compliance-Managementsystems im Lichte aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung, in: ZfPC 1/2024, S. 15-20]
scherer 2948 Downloads15.03.2024
Datei downloaden In jüngster Zeit bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland (vgl. BGH-Entscheidungen "KMW" und "Selbstreinigung"), der Gesetzgeber und auch die Exekutive die allgemein anzuerkennende Rechtsfigur, dass organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Pflichtverstößen unter Umständen im Einzelfall den Vorwurf vorsätzlichen Handelns entfallen lassen oder bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
[Autoren: Scherer, Josef / Grötsch, Andreas / Fruth, Klaus]
scherer 3709 Downloads26.06.2023
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