Zwischen Risikogewicht und Leverage Ratio

Kapital ist nicht gleich Kapital


Zwischen Risikogewicht und Leverage Ratio: Kapital ist nicht gleich Kapital Studie

Seit der globalen Finanzkrise gilt Basel III als zentrale Antwort auf die Frage, wie Banken widerstandsfähiger gegen Verluste und systemische Schocks werden können. Das Reformpaket erhöhte nicht nur die Mindestquoten. Es verschärfte vor allem die Definition anrechenbaren Kapitals, etablierte zusätzliche Puffer, führte einen nicht risikobasierten Verschuldungsindikator als Sicherungsnetz ein und belastete global systemrelevante Banken mit besonderen Zuschlägen. Das Ziel war eindeutig: Je größer die Schäden wären, die der Ausfall eines Instituts für Finanzsystem und Realwirtschaft verursachen könnte, desto geringer sollte die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ausfalls sein.

Die Studie "On the comparison of capital requirements for global systemically important banks" von Patrizia Baudino, Jonathan Beissinger, Renzo Corrias, Mathias Drehmann, Egemen Eren, Burcu Erik und Nikola Tarashev setzt an einem neuralgischen Punkt der aktuellen Regulierungsdebatte an. Immer häufiger wird gefragt, ob Banken in einzelnen Ländern einen Wettbewerbsnachteil tragen, weil ihre Kapitalanforderungen vermeintlich höher sind als jene ausländischer Wettbewerber. Solche Vergleiche wirken auf den ersten Blick einfach: Man stellt die geforderten CET1- oder Gesamtkapitalquoten nebeneinander. Genau darin liegt nach Auffassung der Autoren jedoch die analytische Falle. Eine Quote ist nur der Zähler eines Bruchs. Der Nenner – die risikogewichteten Aktiva – kann aufgrund anderer Modellregeln, Aufsichtspraktiken und Bilanzstrukturen erheblich variieren.

Basel III ist ein internationaler Mindeststandard, kein vollständig uniformes Gesetzbuch. Nationale Behörden dürfen strengere Anforderungen festlegen und die prinzipienbasierten Elemente an die Struktur ihres Bankensystems anpassen. Diese Flexibilität ist kein Fehler des Systems, sondern Teil seines Designs: Sie soll ermöglichen, dass vergleichbare Risiken angemessen kapitalisiert werden, auch wenn Geschäftsmodelle, Marktstrukturen und makrofinanzielle Gefahren voneinander abweichen. Gleichzeitig entsteht dadurch eine Vielfalt regulatorischer Kapitalstapel, die internationale Ranglisten und politische Schlagworte schnell irreführend werden lässt.

Breite und mühsam harmonisierte Datengrundlage

Die FSI-Analyse beruht auf einem neu aufgebauten Datensatz zu 29 global systemrelevanten Banken aus sieben Rechtsräumen: der Europäischen Bankenunion, Kanada, der Schweiz, China, Japan, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Der Beobachtungszeitraum reicht von 2014 bis 2025 und umfasst damit die entscheidende Phase der Basel-III-Umsetzung. Die Institute vereinten Ende 2025 konsolidierte Aktiva von rund 78,4 Billionen US-Dollar auf sich – etwa 70 Prozent der konsolidierten Bilanzsumme des globalen Bankensystems.

Der besondere Wert des Datensatzes liegt weniger in der Zahl der Institute als in der Granularität der Informationen. Die Autoren sammelten Angaben aus Geschäftsberichten, Säule-3-Offenlegungen, Aufsichtspublikationen und Kapitalmarktdaten und ordneten sie einer einheitlichen Systematik zu. Das war erforderlich, weil die öffentlich verfügbaren Angaben weder zentralisiert noch konsistent strukturiert oder maschinenlesbar vorliegen. Schon dieser Befund ist regulatorisch relevant: Markttransparenz und Vergleichbarkeit sind Ziele der Säule 3, doch die praktische Zugänglichkeit der Daten bleibt begrenzt.

Die Analyse erfasst sowohl risikobasierte Anforderungen als auch Vorgaben zur Leverage Ratio. Sie zerlegt die Kapitalstapel in Mindestanforderungen, rechtlich bindende Puffer, institutsspezifische Säule-2-Zuschläge und nicht bindende aufsichtliche Erwartungen. Auf diese Weise wird sichtbar, weshalb zwei Banken mit einer ähnlich hohen ausgewiesenen Gesamtkapitalquote regulatorisch keineswegs dieselbe Ausgangslage besitzen müssen.

Basel III hat die Widerstandskraft messbar erhöht

Der historische Befund ist zunächst eindeutig. Seit Beginn der Umsetzungsphase haben sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die tatsächlichen Kapitalquoten der G-SIBs zugenommen. Besonders wichtig ist, dass der Anstieg nicht nur beim Gesamtkapital, sondern beim Common Equity Tier 1 – dem qualitativ hochwertigsten und unmittelbar verlusttragenden Kapital – zu beobachten ist. Die Banken halten damit mehr Eigenkapital, das Verluste im laufenden Geschäft absorbieren kann, bevor Gläubiger oder öffentliche Stützungsmechanismen in Anspruch genommen werden müssen.

Die Entwicklung ist jedoch nicht gleichmäßig. Die Streuung der Anforderungen zwischen den Instituten ist deutlich, weil nationale Umsetzungen, Systemrelevanz, Geschäftsmodelle und individuelle Risiken variieren. Interessanterweise sind die tatsächlichen Kapitalquoten am Ende des Beobachtungszeitraums homogener als die regulatorischen Anforderungen. Banken orientieren sich offenbar nicht nur an gesetzlichen Schwellen, sondern auch an Wettbewerbern, Ratingagenturen, Investoren, internen Risikolimits und expliziten oder impliziten Erwartungen der Aufsicht.

Abb. 01: Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen und tatsächliche Kapitalausstattung der G-SIBs [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 1, p. 5]Abb. 01: Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen und tatsächliche Kapitalausstattung der G-SIBs [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 1, p. 5]

Gemeinsames Fundament, nationale Aufbauten

Das Baseler Fundament ist klar definiert. International tätige Banken müssen mindestens eine CET1-Quote von 4,5 Prozent, eine Tier-1-Quote von 6 Prozent und eine Gesamtkapitalquote von 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva einhalten. Hinzu kommt der Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent CET1. Der antizyklische Kapitalpuffer kann abhängig vom Kreditzyklus aufgebaut und in Stressphasen freigegeben werden. Für G-SIBs gilt außerdem ein systemischer Zuschlag, der nach der globalen Bedeutung des jeweiligen Instituts bemessen wird.

Jenseits dieses Kerns differenzieren sich die Systeme. Die Europäische Bankenunion nutzt unter anderem institutsspezifische Pillar-2-Anforderungen und einen Systemrisikopuffer. Kanada arbeitet mit einem nicht bindenden "Domestic Stability Buffer", der für systemrelevante Institute systemweit gilt. Die Schweiz hat im Rahmen ihres Too-big-to-fail-Regimes besondere CET1- und AT1-Puffer eingeführt und lässt bei G-SIBs kein Tier-2-Kapital zur Erfüllung bestimmter Anforderungen zu. China verlangt eine höhere CET1-Mindestquote von 5 Prozent. Das Vereinigte Königreich kombiniert bindende Pillar-2A-Anforderungen mit einem nicht bindenden Pillar-2-Buffer. Die USA verwenden einen Stress Capital Buffer und einen nationalen G-SIB-Ansatz, dessen Method 2 in der Regel strengere Zuschläge erzeugt als die internationale Baseler Methodik.

Die Zahl der Elemente, aus denen sich der gesamte Kapitalstapel zusammensetzt, reicht in den untersuchten Rechtsräumen von vier bis acht. Das zeigt, warum ein isolierter Vergleich einzelner Puffer zu falschen Schlüssen führen kann. Ein niedrigerer Zuschlag in einer Kategorie kann durch einen höheren Zuschlag an anderer Stelle, eine strengere Kapitalqualität oder konservativere Risikogewichte kompensiert werden.

Von knapp zwölf bis fast siebzehn Prozent 

Für Ende 2025 ermittelt die Studie erhebliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Gesamtkapitalanforderungen. Einschließlich nicht bindender Puffer reichen die Werte von rund 11,9 Prozent in Japan und China bis zu 16,8 Prozent im Vereinigten Königreich. Die Europäische Bankenunion liegt bei knapp 15,9 Prozent, Kanada bei rund 15,1 Prozent und die Schweiz bei knapp 15 Prozent. Für US-G-SIBs ergeben sich je nach standardisiertem oder fortgeschrittenem Ansatz Werte von rund 14,0 beziehungsweise 13,7 Prozent.

Diese Spannweite scheint auf den ersten Blick ein klares Ranking zu erlauben. Doch die Studie warnt vor einer solchen Lesart. Die Gesamtquote umfasst Kapitalinstrumente unterschiedlicher Qualität. CET1 absorbiert Verluste am zuverlässigsten, während Additional Tier 1 und Tier 2 andere Verlusttragungsmechanismen und Auslöseschwellen besitzen. Werden die Kapitalstapel nach der Qualität des Kapitals zusammengefasst, liegen die CET1-Anforderungen enger beieinander: im Durchschnitt zwischen gut 8 und knapp 12 Prozent, einschließlich nicht bindender Puffer. Die stärkste internationale Konvergenz zeigt sich somit gerade beim hochwertigsten Kapital.

RechtsraumGesamtkapital inkl. nicht bindender Pufferdavon CET1RWA-Dichte
Europäische Bankenunion15,89 %11,54 %28,01 %
Kanada15,06 %11,53 %30,90 %
Schweiz14,99 %10,63 %30,51 %
China11,95 %8,95 %54,85 %
Japan11,85 %8,34 %27,86 %
Vereinigtes Königreich16,79 %11,84 %26,21 %
USA - standardisierter Ansatz14,04 %10,54 %44,93 %
USA - Advanced Approach13,65 %10,15 %44,93 %

Tab. 01: Gewichtete Durchschnittswerte in Prozent der RWA bzw. der Bilanzsumme [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Table 1, p. 8]

Warum die tatsächlichen Quoten stärker konvergieren als die Regeln

Tab. 01 zeigt ein bemerkenswertes Muster: Die regulatorisch geforderten Quoten und ihre Zusammensetzung unterscheiden sich deutlich, die tatsächlichen Gesamtkapitalquoten der G-SIBs liegen dagegen vergleichsweise eng beieinander. Die Autoren interpretieren dies als Ergebnis mehrerer Anpassungsmechanismen. Banken halten bewusst einen Managementpuffer oberhalb der rechtlichen Schwellen, um unerwartete Verluste, Ertragsschwankungen, Veränderungen der RWA und regulatorische Modellanpassungen abzufedern.

Hinzu kommt die Sorge vor Ausschüttungsbeschränkungen. Wird eine bindende Puffergrenze unterschritten, greifen in vielen Rechtsräumen automatische Restriktionen für Dividenden, Aktienrückkäufe, variable Vergütung oder Kuponzahlungen auf AT1-Instrumente. Die sogenannte Maximum Distributable Amount-Schwelle wirkt daher wie eine ökonomisch harte Grenze, auch wenn die Kapitalpuffer formal in Stressphasen genutzt werden dürfen. Banken vermeiden es, dieser Schwelle zu nahe zu kommen, weil bereits die Aussicht auf Ausschüttungsbeschränkungen Marktvertrauen und Finanzierungskosten beeinträchtigen kann.

Auch nicht bindende Aufsichtserwartungen entfalten faktische Wirkung. Pillar 2 Guidance in der Bankenunion, der Pillar 2 Buffer im Vereinigten Königreich und der Domestic Stability Buffer in Kanada führen zwar nicht unmittelbar zu automatischen Ausschüttungssperren. Dennoch beeinflussen sie Kapitalplanung, Aufsichtsdialog und Markterwartungen. In Japan werden vergleichbare Signale stärker über Stressbenchmarking und aufsichtliche Kommunikation vermittelt. Was in einer öffentlichen Vergleichstabelle nicht als bindender Puffer erscheint, kann damit in der Praxis sehr wohl Teil des effektiven Kapitalziels sein.

Abb. 02: Risikobasierte Gesamtkapitalquoten – regulatorischer Kapitalstapel und tatsächliche Kapitalausstattung [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 2, p. 12]Abb. 02: Risikobasierte Gesamtkapitalquoten – regulatorischer Kapitalstapel und tatsächliche Kapitalausstattung [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 2, p. 12]

Der Nenner entscheidet: Risikogewichtete Aktiva als Vergleichsproblem

Der wichtigste analytische Beitrag der Studie liegt in der Verbindung von Kapitalquoten und Risikogewichten. Eine risikobasierte Kapitalquote setzt das regulatorische Kapital ins Verhältnis zu den "risk-weighted assets". Steigt die RWA-Dichte – also der Anteil der RWA an der Bilanzsumme –, steigt bei gleicher Quote auch der absolute Kapitalbedarf. Umgekehrt kann eine niedrige RWA-Dichte eine hohe Prozentanforderung relativieren. Wer lediglich die Kapitalquote betrachtet, sieht daher nur die Hälfte der regulatorischen Belastung.

Die Unterschiede sind beträchtlich. Ende 2025 lag die durchschnittliche RWA-Dichte der chinesischen G-SIBs bei fast 55 Prozent der Bilanzsumme und jene der US-G-SIBs bei rund 45 Prozent. In der Europäischen Bankenunion, Kanada, der Schweiz, Japan und dem Vereinigten Königreich bewegten sich die Werte dagegen überwiegend zwischen rund 26 und 31 Prozent. Diese Differenzen können auf tatsächlich unterschiedliche Portfolios und Risikoprofile zurückgehen. Sie spiegeln aber auch methodische Entscheidungen wider: Standardansätze weisen typischerweise höhere Risikogewichte aus als interne Modelle, und nationale Behörden begrenzen die Modellnutzung in unterschiedlichem Umfang.

Die Studie findet auf Ebene der Rechtsräume einen negativen Zusammenhang zwischen RWA-Dichte und CET1-Anforderung. Rechtsräume mit höheren Risikogewichten weisen tendenziell niedrigere Kapitalquotenanforderungen auf; Systeme mit geringeren RWA-Dichten arbeiten häufiger mit höheren Quoten oder Pillar-2-Aufschlägen. Das ist kein Beweis für eine bewusst abgestimmte Kompensation, aber ein starkes Indiz dafür, dass Aufsichtssysteme den Zähler und den Nenner nicht unabhängig voneinander kalibrieren.

Abb. 03: Durchschnittliche RWA-Dichte im Zeitverlauf und Verhältnis zu den CET1-Kapitalanforderungen [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 3, p. 14]Abb. 03: Durchschnittliche RWA-Dichte im Zeitverlauf und Verhältnis zu den CET1-Kapitalanforderungen [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 3, p. 14]

Interne Modelle: Präzisere Risikomessung?

Basel III erlaubt grundsätzlich zwei Wege zur Ermittlung risikogewichteter Aktiva. Standardansätze ordnen regulatorisch vorgegebene Risikogewichte zu. Interne Modelle nutzen bankeigene Daten und Parameterschätzungen, sofern sie strenge Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der Aufsicht genehmigt werden. Modelle können Risiken differenzierter abbilden, sie schaffen aber auch Modellrisiko und eröffnen Spielräume, die zu unerwünschter Streuung zwischen Banken führen können.

Die nationalen Systeme setzen hier unterschiedliche Schwerpunkte. US-G-SIBs verwenden zwar interne Modelle für einen Teil ihrer Risiken, werden in der Praxis aber meist durch den standardisierten Ansatz begrenzt. Für das Kreditrisiko führt dies zu einer deutlich höheren RWA-Dichte, als sie sich unter genehmigten internen Modellen ergeben würde. Chinesische G-SIBs nutzen vor allem den Foundation-IRB-Ansatz: Die Banken schätzen die Ausfallwahrscheinlichkeit selbst, während andere Parameter regulatorisch festgelegt werden. Diese Konstruktion ist konservativer als vollständig modellbasierte Advanced-IRB-Verfahren und trägt zu den hohen RWA-Dichten in China bei.

Werden die Effekte nationaler Modellbegrenzungen gedanklich ausgeblendet und ähnliche Messansätze gegenübergestellt, schrumpft ein Teil der beobachteten Unterschiede. Das stützt die These, dass nicht nur das wirtschaftliche Risiko der Portfolios, sondern auch die Messmethode die internationale Streuung prägt. Gleichwohl bleibt Vorsicht geboten: Ohne identische Referenzportfolios lässt sich nicht exakt bestimmen, welcher Anteil auf Geschäftsmodelle, Kreditqualität, Asset-Mix oder regulatorische Modellpolitik entfällt.

Abb. 04: Nutzung interner Modelle durch G-SIBs und Kreditrisiko-RWA-Dichte vor Modellbegrenzungen [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 4, p. 16]Abb. 04: Nutzung interner Modelle durch G-SIBs und Kreditrisiko-RWA-Dichte vor Modellbegrenzungen [Quelle: Patrizia Baudino / Jonathan Beissinger / Renzo Corrias / Mathias Drehmann / Egemen Eren / Burcu Erik / Nikola Tarashev (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks, FSI Insights on policy implementation, No 76, July 2026, Graph 4, p. 16]

Der Output Floor soll die Modellvorteile begrenzen

Die finalen Basel-III-Reformen reagieren auf die unerwünschte Variabilität interner Modelle mit dem Output Floor. Nach vollständiger Einführung dürfen die gesamten RWA einer Bank nicht unter 72,5 Prozent jener RWA liegen, die sich nach den Standardansätzen ergeben würden. Der Floor begrenzt damit den Kapitalvorteil interner Modelle, ohne sie vollständig abzuschaffen. Er soll Vergleichbarkeit stärken und verhindern, dass modellbedingt sehr niedrige Risikogewichte die Glaubwürdigkeit der Kapitalquoten untergraben.

Allerdings wird der Output Floor in den Rechtsräumen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Übergangsregeln eingeführt. Die Bankenunion und die Schweiz haben die stufenweise Umsetzung begonnen; im Vereinigten Königreich ist die Einführung für 2027 vorgesehen und soll bis 2030 auf 72,5 Prozent ansteigen. Die US-Reformvorschläge verfolgen dagegen einen stärker standardisierten Einzelstack, ohne den Baseler Output Floor in derselben Form vorzusehen. Während der Übergangszeit kann sich die internationale Vergleichbarkeit deshalb zunächst sogar verschlechtern, bevor eine stärkere Angleichung möglich wird.

Die Leverage Ratio: Ein einfacher Backstop mit komplizierter Umsetzung

Die risikobasierte Kapitalquote ist sensibel für Modellannahmen. Deshalb führte Basel III die Leverage Ratio als nicht risikobasiertes Sicherungsnetz ein. Sie setzt Tier-1-Kapital ins Verhältnis zu einem umfassenden Verschuldungsmaß, das Bilanzpositionen, Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und außerbilanzielle Zusagen erfasst. Der internationale Mindestwert beträgt grundsätzlich 3 Prozent. Für G-SIBs kommt ein zusätzlicher Puffer hinzu, der nach dem Baseler Standard der Hälfte des risikobasierten G-SIB-Zuschlags entspricht.

Auch bei diesem scheinbar einfachen Instrument zeigt die Studie erhebliche nationale Unterschiede. China verlangt für G-SIBs eine Mindestquote von 4 Prozent. Die Schweiz ergänzt das Baseler Minimum um systemische Puffer und institutsspezifische Anforderungen. Das Vereinigte Königreich schließt Zentralbankreserven aus dem Exposure Measure aus, kompensiert dies jedoch teilweise mit einer höheren Mindestquote und zusätzlichen Puffern. Japan verfährt ähnlich. In den USA galt bis März 2026 eine pauschale Enhanced Supplementary Leverage Ratio von 5 Prozent; seit April 2026 wird der Puffer stärker an den Baseler G-SIB-Zuschlag gekoppelt.

Die Leverage Ratio ist damit weder völlig modellfrei noch ohne nationale Gestaltungsunterschiede. Zwar verzichtet sie auf Risikogewichte, doch Definitionen des Exposure Measure, Nettingregeln, der Umgang mit Zentralbankguthaben und die Kapitalqualität variieren. Die Studie zeigt zudem, dass die tatsächlichen Leverage Ratios weniger stark konvergieren als die risikobasierten Kapitalquoten. Das unterstreicht, dass die Leverage Ratio tatsächlich als komplementärer Backstop wirkt und nicht bloß dieselbe Information in vereinfachter Form wiederholt.

Warum das Narrativ vom ungleichen Spielfeld zu kurz greift

Die Frage nach einem "level playing field" ist politisch legitim. Höhere Kapitalanforderungen können die Eigenkapitalkosten, Geschäftsmodelle und Preisgestaltung von Banken beeinflussen. Die Studie zeigt jedoch, dass der Begriff des Wettbewerbsnachteils nur dann analytisch belastbar ist, wenn sämtliche Komponenten gemeinsam betrachtet werden: die geforderten Quoten, die Qualität des Kapitals, die RWA-Messung, die Leverage Ratio, bindende Ausschüttungsschwellen und nicht bindende Aufsichtserwartungen.

Ein Rechtsraum mit hoher ausgewiesener Kapitalquote kann zugleich niedrige RWA-Dichten zulassen. Ein anderer kann geringere Quoten verlangen, aber konservativere Standardansätze anwenden. Ein dritter arbeitet mit nicht bindenden Puffern, die ökonomisch dennoch wirksam sind. Hinzu kommen Anforderungen an Tochtergesellschaften in Gastländern, die die konsolidierte Kapitalplanung internationaler Gruppen erhöhen können. Ein Ranking anhand einer einzigen Quote misst deshalb nicht die gesamte regulatorische Kapitalbelastung.

Auch der Vergleich der tatsächlichen Kapitalausstattung bietet keine vollständige Antwort. Ähnliche Ist-Quoten können auf unterschiedliche Mindestabstände, Geschäftsmodelle oder Markterwartungen zurückgehen. Sie können zugleich anzeigen, dass internationale Investoren, Ratingagenturen und Aufseher informell für eine gewisse Konvergenz sorgen. Die entscheidende Frage lautet daher weniger, welcher Rechtsraum die höchste Prozentzahl ausweist, sondern ob bei vergleichbarem Risiko eine vergleichbare Verlustabsorptionsfähigkeit besteht.

Regulatorische Modernisierung: Vereinfachen, ohne die Schutzwirkung zu verwässern

Mehrere Rechtsräume überprüfen derzeit ihre Kapitalrahmen. Die Vereinigten Staaten haben Vorschläge vorgelegt, den nationalen G-SIB-Zuschlag zu verfeinern und tendenziell zu reduzieren sowie die bisherige Doppelstruktur aus standardisiertem und fortgeschrittenem Ansatz durch einen einheitlicheren Ansatz für sehr große Banken zu ersetzen. Die bereits wirksame Reform der US-Leverage-Ratio soll deren Rolle als Backstop stärken und verhindern, dass sie zu häufig die bindende Hauptanforderung wird.

Im Vereinigten Königreich wird die finale Basel-III-Umsetzung auf 2027 verschoben. Zugleich wurde ein systemweiter Tier-1-Referenzwert von rund 14 auf rund 13 Prozent abgesenkt, begründet mit verbesserten Risikomessungen und geringerer Systemrelevanz einzelner Banken. In der Europäischen Union wird über eine Vereinfachung der komplexen Pufferarchitektur, eine stärkere Harmonisierung und mögliche Änderungen bei AT1-Instrumenten diskutiert. Die Schweiz wiederum hat nach den Erfahrungen mit Credit Suisse eine stärkere CET1-Unterlegung ausländischer Beteiligungen auf Ebene der Muttergesellschaft vorgeschlagen.

Diese Reformen können Transparenz und Steuerbarkeit verbessern. Sie verändern jedoch zugleich die Vergleichsbasis. Vereinfachung ist nicht automatisch Deregulierung, und eine niedrigere Quote bedeutet nicht zwangsläufig geringere Resilienz, wenn gleichzeitig Risikogewichte oder Messmethoden konservativer werden. Umgekehrt kann formale Komplexitätsreduktion die Verlusttragfähigkeit schwächen, wenn Kapitalinstrumente oder Puffer entfernt werden, ohne gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Der internationale Dialog bleibt deshalb entscheidend, um regulatorische Fragmentierung und einen Wettbewerb über niedrigere Standards zu vermeiden.

Was die Studie leistet 

Die FSI-Analyse schafft eine wesentlich bessere empirische Grundlage für den internationalen Vergleich. Sie dokumentiert erstmals in harmonisierter Form zahlreiche Komponenten der Kapitalstapel über elf Jahre. Dennoch ist sie keine abschließende Messung der gesamten regulatorischen Belastung. Resolutionserfordernisse und Liquiditätsvorgaben werden bewusst ausgeklammert. Nicht alle aufsichtlichen Erwartungen werden öffentlich offengelegt; für einzelne Pillar-2-Komponenten müssen Durchschnittswerte oder Näherungen verwendet werden.

Auch aus der Korrelation zwischen RWA-Dichte und Kapitalquote lässt sich keine eindeutige Kausalität ableiten. Niedrigere RWA-Dichten können auf weniger riskante Portfolios, großzügigere Modelle oder beides zurückgehen. Höhere Kapitalquoten können eine bewusste Kompensation für Modellrisiken darstellen, aber auch durch andere systemische oder mikroprudenzielle Faktoren bestimmt sein. Eine perfekte Vergleichbarkeit würde identische Portfolios unter allen nationalen Regelwerken und Aufsichtspraktiken voraussetzen – ein Gegenexperiment, das in der Realität kaum vollständig durchführbar ist.

Gerade deshalb ist die zentrale methodische Botschaft so wichtig: Einzelkennzahlen dürfen nicht isoliert interpretiert werden. Die Kapitalausstattung einer Bank ist das Ergebnis eines Systems aus Zähler, Nenner, Kapitalqualität, Puffern, Schwellen, Modellgenehmigungen und Aufsichtserwartungen. Jede politische oder ökonomische Bewertung, die nur einen Baustein herausgreift, riskiert Scheingenauigkeit.

Fazit

Basel III hat die Widerstandsfähigkeit global systemrelevanter Banken deutlich gestärkt. Die gemeinsame Mindestarchitektur verhindert einen regulatorischen Wettlauf nach unten und bildet die Grundlage internationaler Markt- und Aufsichtsdisziplin. Die nationale Flexibilität hat zugleich ein komplexes Mosaik geschaffen. Unterschiedliche Puffer, Pillar-2-Instrumente, Modellregeln und Leverage-Ratio-Ansätze sind häufig funktional miteinander verbunden und können sich gegenseitig kompensieren.

Die Studie liefert damit ein wichtiges Korrektiv für die Debatte über Wettbewerbsfähigkeit. Eine hohe regulatorische Quote ist nicht automatisch strenger, eine niedrige Quote nicht automatisch lockerer. Erst die Verbindung von Kapitalquote und RWA-Dichte zeigt den absoluten Kapitalbedarf; erst die Berücksichtigung der Kapitalqualität zeigt die tatsächliche Verlustabsorptionsfähigkeit; erst der Blick auf Ausschüttungsschwellen und Aufsichtserwartungen zeigt das wirksame Managementziel.

Für Aufsicht, Politik und Marktteilnehmer folgt daraus ein klarer Auftrag: Daten müssen zentraler, konsistenter und maschinenlesbar veröffentlicht werden. Reformen sollten die Kapitalstapel verständlicher machen, ohne die Resilienz zu schwächen. Und internationale Vergleiche sollten künftig weniger nach einer einzigen Rangliste suchen als nach funktionaler Gleichwertigkeit. Denn im Bankkapital gilt mehr als in vielen anderen Bereichen: Dieselbe Prozentzahl kann eine völlig andere ökonomische Bedeutung haben.

Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise:

  • Baudino, Patrizia / Beissinger, Jonathan / Corrias, Renzo / Drehmann, Mathias / Eren, Egemen / Erik, Burcu / Tarashev, Nikola (2026): On the comparison of capital requirements for global systemically important banks. FSI Insights on policy implementation, No 76, Bank for International Settlements, July 2026.
     
[ Bildquelle Titelbild: Generiert mit AI ]
Risk Academy

Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement.

Seminare ansehen
Newsletter

Der Newsletter RiskNEWS informiert über Entwicklungen im Risikomanagement, aktuelle Buchveröffentlichungen sowie Kongresse und Veranstaltungen.

jetzt anmelden
Lösungsanbieter

Sie suchen eine Softwarelösung oder einen Dienstleister rund um die Themen Risikomanagement, GRC, IKS oder ISMS?

Partner finden
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.