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Corporate Governance


Um am Markt überleben zu können und den Unternehmenswert zu steigern, müssen Unternehmen Chancen und Risiken in ihrer Unternehmenssteuerung zeitnah berücksichtigen und ihr Risiko-Chancen-Profil optimieren. Bereits heute fordern insbesondere die Finanzmärkte ein effizientes Risiko-Management und eine Transparenz der Wert- und Risiko-Treiber in einem Unternehmen. Risikofrühwarnsysteme sind dabei von entscheidender Bedeutung für eine wertorientierte Unternehmenssteuerung. Der Beitrag zeigt, welche maßgeblichen Faktoren zu beachten sind.
Romeike 11925 Downloads29.12.2005
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Im Jahr 2004 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesbank und BaFin geschaffen, die einen Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erarbeitet hat, der in dem neu gegründeten Fachgremium MaRisk mit Vertretern der Kreditinstitute, Verbänden und Wirtschaftsprüfern diskutiert werden soll. Für Mitte 2005 ist dann der offizielle Konsultationsprozess mit den Verbänden geplant. Die MaRisk sollen die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG und die wesentlichen qualitativen Elemente der 2. Säule des Baseler Accords, des "Supervisory Review Process" (SRP), in angemessener Weise konkretisieren. Die MaRisk enthalten daher Anforderungen an die Einrichtung einer "ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation" und die Implementierung "angemessener interner Kontrollverfahren".
Romeike 13018 Downloads29.12.2005
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Der Gesetzgeber wird zum 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 die Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (vgl. 289 b HGB) auch auf mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter erweitern: Gemäß des Entwurfes der Corporate Sustainbility Reporting Directive (CSRD), die endgültig wohl bis spätestens Juni 2022 als EU-Richtlinie verabschiedet werden wird, müssen ab 01.01.2024 große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern, 20 Mio. EUR Bilanzsumme oder 40 Mio. EUR Umsatz (zwei dieser drei Voraussetzungen reichen) für das Geschäftsjahr 2023 über ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit berichten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) will im Juni 2022 Standards für diese Berichterstattung vorschlagen und den ersten Satz der Standards im Oktober 2022 und den zweiten Satz im Oktober 2023 verbindlich setzen. Diese Standards werden in 9 Cluster aufgeteilt.
scherer 1393 Downloads
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Mit der EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ("EU-Hinweisgeberrichtlinie"), werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die teils sehr detaillierten Anforderungen bis Ende 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Implementierung eines Hinweisgebersystems kann für internationale Konzerne komplex und aufwendig sein, auch wenn das Erwerben und Einrichten eines Hinweisgeber Tools simpel ist. Für die KMU ist die Implementierung keine große Hürde. Erfahrungsgemäß gehen nur wenige Meldungen pro Jahr bei Unternehmen mit <1000 Mitarbeitern ein, so dass die Aufklärung der Meldungen ebenfalls keine große administrative Belastung darstellen sollte.
sarah-afshari 1106 Downloads
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Ein Whistleblower- bzw. Ombudspersonen-System bzw. die in diesem Rahmen berufene Ombudsperson steht der Leitung, dem Personal einer Organisation sowie optional deren Lieferanten, Auftragnehmern und sonstigen interessierten Parteien ("interested Parties") zur Verfügung.
Die Ombudsperson ist dabei idealerweise ein objektiver Ansprechpartner, unterliegt keinen Weisungen durch das Unternehmen, sondern agiert selbstständig und unabhängig. Gegenüber Dritten gewährleistet sie (aufgrund vertrags- und berufsrechtlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, beispielsweise als zugelassener Rechtsanwalt) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Anonymität/Vertraulichkeit der Hinweisgeber. Sie ist aus diesem Grund auch zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sowie an einschlägige, gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz gebunden.
[Autoren: Josef Scherer | Andreas Grötsch]
scherer 1585 Downloads
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KI-Compliance-Management ist integraler Bestandteil des allgemeinen Compliance-Managementsystems und Teil der Governance, also des verbindenden "G" bei ESG und GRC. Außerdem wirkt ein solches System enthaftend.
[Scherer, Josef (2023): KI-Verantwortung und enthaftende Wirkung eines KI-Compliance-Managementsystems für Leitung (Vorstand, Geschäftsführer, Officers), Aufsichtsgremium und sonstige Führungskräfte, 09.08.2023.]
scherer 669 Downloads
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Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement. Die Seminare sind modular aufgebaut und bauen inhaltlich aufeinander auf (Basis, Fortgeschrittene, Vertiefung).

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Rückblick RiskNET Summit 2022

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Interview mit Professor em. Dr. Günther Schmid

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Interview mit Profi-Bergsteiger David Göttler

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Interview mit Dr. Alexander Fink (ScMI)

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Interview mit Oberstleutnant Thorsten Kodalle (Führungsakademie der Bundeswehr)

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Rückblick und Impressionen RiskNET Summit 2021

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Interview mit Tom Theisejans, IT-Notfallbeauftragter, Deutsche Bahn Konzern

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Interview mit Prof. Schmid: Globaler Ordnungsanspruch, made in China

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Interview mit Dr. Christian Glaser: Wirecard & Co.: Warum sich große Betrugsfälle immer wieder ereignen

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Interview mit Prof. Dr. Michael Huth zu Risiken in der Supply Chain

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Rückblick und Impressionen RiskNET Summit 2020

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Interview mit Prof. Dr. Jürgen Döllner, Hasso-Plattner-Institut (HPI), Universität Potsdam

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Interview mit Prof. Dr. Günther Schmid, vormals Bundesnachrichtendienst

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Dialog zwischen Harald Philipp, Mountainbike Abenteurer und Frank Romeike, Gründer des Kompetenzportals RiskNET

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Interview mit Tamara Lunger über die Gratwanderung auf den höchsten Bergen der Welt

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