Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Definition:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main wurde zum 1. Mai 2002 durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden; damit existiert in Deutschland sektorübergreifend eine staatliche Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt.

Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden.

Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.

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