Bundesregierung will Risiko-Begrenzungsgesetz


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Das Regierungskabinett will eine Begrenzung der Risiken aus Finanzinvestitionen erreichen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin mitteilte, billigte das Kabinett bei seiner Sitzung Eckpunkte für ein hierzu von dem Ministerium geplantes Gesetz. "Die Maßnahmen des Risikobegrenzungsgesetzes sollen unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenwirken", erklärte das BMF in einer Mitteilung. Vorgesehen seien unter anderem eine verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen, mehr Informationspflichten über Inhaber wesentlicher Beteiligungen und eine intensive Beobachtung von Risiken durch BaFin und Deutsche Bundesbank. BMF-Sprecher betonten ausdrücklich, diese seit längerem geplanten Eckpunkte seien aber "keine Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten", sondern sie bezögen sich inhaltlich auf andere Bereiche. Das "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz) soll das zum Jahresbeginn 2008 geplante Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) flankieren. Den Entwurf für dieses Private-Equity-Gesetz hat das Kabinett ebenfalls gebilligt. Beide Gesetze sind laut BMF "eng miteinander verbunden", aber Bestandteil eigener Gesetzgebungsverfahren.

Keine Reaktion auf Turbulenzen am US-Hypothekenmarkt

Laut den Eckpunkten zur Risikobegrenzung will die Regierung unter anderem prüfen, ob und inwiefern gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf den Verkauf von Immobilien- und sonstigen Krediten besteht, die Unternehmen und Privatkunden gewährt wurden. "Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwiefern die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist", heißt es darin. Um systemischen Risiken für die Finanzmärkte entgegenzuwirken, soll zudem die laufende Beobachtung und Analyse der mit der Tätigkeit von Finanzinvestoren verbundenen Risiken durch BaFin und Bundesbank intensiviert werden. "Die Beobachtung und Aufsicht soll sich insbesondere auf Prime Broker erstrecken", so das Papier.

Sanktionen bei der Verletzung gesetzlicher Mitteilungspflichten

Geplant ist zudem eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, um ein abgestimmtes Verhalten von Investoren ("acting in concert") zu verhindern, und die Verpflichtung für Inhaber wesentlicher Beteiligungen, ab einer Unternehmensbeteiligung von 10 % die mit der Beteiligung verfolgten Ziele anzugeben.   Ferner sollen die im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Sanktionen bei der Verletzung gesetzlicher Mitteilungspflichten dahingehend geändert werden, dass Aktieninhaber bei nicht frist- oder ordnungsgemäßer wertpapierhandelsrechtlicher Meldung ihr Stimmrecht für einen bestimmten Zeitraum verlieren, "zum Beispiel sechs Monate"..

Gesetz könnte im Frühjahr 2008 in Kraft treten

Um die Transparenz bei Namensaktien zu verbessern, sollen Aktiengesellschaften die Möglichkeit erhalten, die wirtschaftlichen Eigentümer der Aktien festzustellen. Die AG könne "die Ausübung von Stimmrechten aus Namensaktien daran knüpfen, dass ihr der wirtschaftliche Eigentümer bekannt ist". Das Risikobegrenzungsgesetz soll laut BMF im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Für Herbst ist ein Gesetzentwurf geplant.

 

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