Bundeskabinett billigt Risiko-Begrenzungsgesetz


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Die Bundesregierung will eine Begrenzung der Risiken aus Finanzinvestitionen erreichen. Hierzu hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch in Berlin den Entwurf des vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten so genannten Risikobegrenzungsgesetzes gebilligt. Nach dem Willen der Regierung soll es im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Vorgesehen sind darin unter anderem eine verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen, für die das Gesetz allerdings noch keine konkreten Maßnahmen vorschlägt, mehr Informationspflichten über Inhaber wesentlicher Beteiligungen und eine intensive Beobachtung von Risiken durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Deutsche Bundesbank. Mitte August hatte das Kabinett hierzu bereits Eckpunkte verabschiedet. Das "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz) soll das zum Jahresbeginn 2008 geplante Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) flankieren, dessen Entwurf das Kabinett bereits Mitte August gebilligt hat. "Vor diesem Hintergrund sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren erschwert werden, ohne zugleich Finanz- oder Unternehmenstransaktionen, die effizienzfördernd wirken, zu beeinträchtigen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Bundesregierung hält hierfür ein Paket von acht Maßnahmen für erforderlich. Sechs dieser Maßnahmen bedürfen laut dem Entwurf der gesetzlichen Umsetzung, bei einer Maßnahme zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen sei "der Regelungsbedarf noch eingehend zu prüfen", und eine weitere Maßnahme zur intensiven Beobachtung von Risiken durch BaFin und Bundesbank sei von der Exekutive umzusetzen. Zum Verkauf von Forderungen aus Immobilien- und sonstigen Krediten, die Unternehmen und Privatkunden gewährt wurden, will die Regierung prüfen, "ob und inwiefern" gesetzliche Maßnahmen zu dessen Regelung angezeigt sind. Vertreter der Koalitionsfraktionen haben sich im Bundestags-Finanzausschuss laut dem SPD-Finanzexperten Reinhard Schultz bereits auf verschärfte Regeln verständigt. Die SPD-Fraktion verlangt ihm zufolge ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditnehmer bei einem Forderungsverkauf und den Wegfall der sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigung. Die Unionsfraktion sieht dies aber kritisch und will laut ihrem finanzpolitischen Sprecher Otto Bernhardt das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, "ohne dabei den Verbriefungsmarkt zu gefährden".

Wider der systemischen Risiken

Um systemischen Risiken für die Finanzmärkte entgegenzuwirken, soll die laufende Beobachtung und Analyse der mit der Tätigkeit von Finanzinvestoren verbundenen Risiken durch BaFin und Bundesbank intensiviert werden. "Als Kreditgeber für Private-Equity-Fonds und Hedgefonds treten neben anderen FinanzmarktaktEuroen in hohem Maße Banken auf, wodurch die Gefahr besteht, dass Ausfälle solcher Fonds auf Kreditgeber durchschlagen", heißt es in dem Entwurf. Die von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds potentiell ausgehenden systemischen Risiken sollten daher durch BaFin und Bundesbank "in noch intensiverer Weise beobachtet werden", wobei insbesondere die Auswirkungen möglicher Fehlentwicklung auf den Bankensektor berücksichtigt werden sollten. Geplant ist zudem eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, um ein abgestimmtes Verhalten von Investoren ("acting in concert") zu verhindern, und die Verpflichtung für Inhaber wesentlicher Beteiligungen, ab einer Unternehmensbeteiligung von 10 % die mit der Beteiligung verfolgten Ziele anzugeben. Die Aussagekraft der Meldungen über Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile  bei börsennotierten Unternehmen soll dadurch gesteigert werden, dass Stimmrechte aus Aktien und vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten künftig zusammenzurechnen sind. Ferner sollen die im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Sanktionen bei der Verletzung gesetzlicher Mitteilungspflichten dahingehend geändert werden, dass Aktieninhaber bei nicht frist- oder ordnungsgemäßer wertpapierhandelsrechtlicher Meldung ihr Stimmrecht sechs Monate verlieren. Um die Transparenz bei Namensaktien zu verbessern, sollen Aktiengesellschaften die Möglichkeit erhalten, die wirtschaftlichen Eigentümer der Aktien festzustellen. Die AG soll die Ausübung von Stimmrechten aus Namensaktien daran knüpfen können, dass ihr der wirtschaftliche Eigentümer bekannt ist. Beschäftigte nicht börsennotierter Unternehmen sollen zudem bei einer Übernahme gleich informiert werden wie die börsennotierter Unternehmen.

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