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Corporate Governance
Nicht erst seit Corona reden alle von Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Die Praxis hinkt hier sowohl im Reifegrad der Ablauforganisation als auch bei "Tone from the Top" und den Kompetenzen von Management und Mitarbeitern noch weit hinterher.
Es stellt sich die Frage, welche Unternehmen die (Corona-) Krise überleben werden, welche resilient und zukunftsfähig – und damit interessant für Stakeholder – sind.
It is not only since COVID-19 that everyone has been talking about resilience and sustainability. In practice, however, the maturity of the process organization, the "Tone from the Top" and the competencies of management and employees are still lagging far behind.
The question arises which companies will survive the (Corona) crisis, which are resilient and sustainable – and therefore interesting for stakeholders.
Bei der Betrachtung des Verhältnisses von Auftraggebern zu (externen) Auftragnehmern unter Compliance-Gesichtspunkten besteht insbesondere bezüglich des Themas "Scheinselbstständigkeit" das Problem, dass diverse Rechtsgebiete (Arbeitsrecht/Organisationsrecht, Deliktsrecht und dergleichen mehr), aber auch Wissenschaftsdisziplinen (Recht, Betriebswirtschaftslehre, et cetera) sich scheinbar widersprechen oder beim Rechtsanwender inkorrekte Ansichten auslösen. So wird im Arbeits-, Steuer-, und Sozialversicherungsrecht sehr schnell von einer Arbeitnehmereigenschaft respektive von "Scheinselbstständigkeit" ausgegangen, wenn von "Aufsicht", "Weisungen" sowie von "Kontrolle" die Rede ist.
[Quelle: Sonderdruck aus Scherer / Fruth (Hrsg.): Integriertes Personal-Managementsystem mit Governance, Risk & Compliance, 2017]
[Autoren: Michael Huth/Frank Romeike; Quelle: RISIKO MANAGER 04/2015, S. 10-13]


