Prinzipien für Vergütungssysteme

BaFin fordert risikoorientierte Gestaltung von Vergütungssystemen


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In zwei Rundschreiben (eines für Banken, das andere für Versicherer) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu aufgefordert, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Danach sollen sich beispielweise auch geschäftliche Misserfolge in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Zudem sollen Banken und Versicherer die Öffentlichkeit detaillierter über ihre Vergütungspraktiken informieren.
 "Wir brauchen diese Standards, damit die Unternehmen ihre Vergütungssysteme endlich am langfristigen und nicht nur am kurzfristigen Erfolg ausrichten", betont Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht der BaFin, die Notwenigkeit der Neuregelungen.

Proportionalitätsprinzip soll gewahrt werden

Auch für die Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken und Versicherer gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie die BaFin versichert, werde man kleine Unternehmen und international tätige Großbanken oder Versicherungsgruppen nicht über einen Kamm scheren. Besonders detaillierte Anforderungen werde man nur an die größeren Unternehmen stellen. Zudem richte sich der härtere Teil dieser Anforderungen nur an Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die hohe Risiken eingehen könnten.

Die BaFin setzt mit ihren Rundschreiben die Standards um, die das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20-Regierungschefs erarbeitet hat. Gelten werden die Neuregelungen voraussichtlich bis Mitte 2010. Zu diesem Zeitpunkt wird der deutsche Gesetzgeber die neuen Standards voraussichtlich in Rechtsverordnungen überführen.

Das FSB, dem unter anderem hochrangige Vertreter von Aufsichtsbehören und Notenbanken angehören, hatte im April des vergangenen Jahres seine "Prinzipien für Vergütungssysteme" ("Principles for Sound Compensation Practices") veröffentlicht. Diese Prinzipien waren in die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken vom August 2009 eingeflossen. Auf Wunsch der G20 hat das FSB dann für bedeutende Banken und Versicherer konkrete Umsetzungsstandards zu seinen Prinzipien erarbeitet ("Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards"), die im September 2009 veröffentlicht wurden.

Acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen hatten sich im Vorgriff auf die neuen Regeln bereits zu den Umsetzungsstandards des FSB bekannt und sich dazu verpflichtet, diese schon bei der Bemessung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 zu berücksichtigen.

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Werner /09.10.2008 15:31
So ist es. Der Risikoforscher Peter Sandman von der Priceton-University hat dies einmal sehr klar formuliert: "Ob etwas tödlich und gefährlich ist (siehe Finanzkrise), sagt nichts darüber aus, ob sich Menschen darüber aufregen. Und wenn ein Risiko zur Empörung führt, sagt das kaum etwas über seine Tödlichkeit aus". Während Wissenschaftler ein Risiko nach dem statistischen Gefährdungspotenzial beurteilen, schätzen Bürger es eher anhand der damit verbundenen Empörung ab. Und zur Zeit sind viele Bürger empört ... und das kann man verstehen! Gruß, WA
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