Veröffentlichung der InvMaRisk

Anforderungen an das Risikomanagement von Fondsgesellschaften


News

Mit den neuen "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Investmentgesellschaften" (InvMaRisk) hat die BaFin am 30.06.2010 die Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß §9 InvG und an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften und Sondervermögen konkretisiert. Dabei unterscheidet die Finanzaufsicht zwischen den Risiken der Gesellschaft, den Risiken des Sondervermögens und dem Gesamtrisikoprofil. Die InvMaRisk verschärfen die Regularien für Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften dadurch ganz wesentlich und stellen erweiterte Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation. Gleichzeitig nehmen die InvMaRisk die Anforderungen der EU-Richtlinie UCITS (OGAW) IV vorweg. Die "Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities" müssen bis Mitte 2011 in nationales Recht umgesetzt sein und haben die Harmonisierung der europäischen Investmentfondsindustrie und ihre Stärkung im internationalen Wettbewerb zum Ziel. Die Umsetzung der neuen InvMaRisk soll nach dem Willen der BaFin zum 31.12.2010 erfolgt sein.

Verwandtschaft der InvMaRisk mit den MaRisk (BA) und MaRisk (VA)

Das neue Regelwerk stellt die Weiterentwicklung der qualitativen Bankenaufsicht, deren Entwicklung im Jahr 1975 mit den Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften begann, dar und fordert einen angemessenen Umgang mit Risiken, die im Unternehmen selbst vorliegen, und mit Risiken, die aus der Funktion der Kapitalanlagegesellschaften durch die treuhänderische Verwaltung der Sondervermögen entstehen. Dabei liegt ein erkennbarer Schwerpunkt auf den möglichen Risikokonzentrationen und den Interdependenzen zwischen Gesellschafts- und Produktrisiken. Aus unterschiedlichen Mindestanforderungen an Handelsgeschäfte (MaH), interne Revision (MaIR) und das Kreditgeschäft (MaK) entstanden 2005 die MaRisk für Banken, gefolgt von den MaRisk für Versicherungen im Jahr 2009. Die MaRisk für Banken hatten bis Ende 2007 auch für Kapitalanlagegesellschaften Gültigkeit. Durch das Investmentänderungsgesetz hatte sich jedoch eine Gesetzeslücke ergeben die nun durch die InvMaRisk wieder geschlossen wurde. Übergangsweise wurden von der BaFin die MaRisk (BA) weiterhin zur Auslegung der Organisationspflichten aus § 9a Investmentgesetz herangezogen.

InvMaRisk folgen dem Prinzip der doppelten Proportionalität

Die neu verabschiedeten InvMaRisk weisen daher zahlreiche Parallelitäten zu den MaRisk (BA) auf. Die nachfolgende Abbildung zeigt die wichtigsten Inhalte der InvMaRisk. Für kleinere Institute gilt – analog zu Banken und Versicherungen – das "Prinzip der doppelten Proportionalität", das besagt, dass sowohl die allgemeinen regulatorischen Anforderungen als auch die Intensität der operativen Aufsicht in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen zur Größe, zur Geschäftstätigkeit und zum Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens. Das Prinzip der doppelten Proportionalität konkretisiert hierbei den in Deutschland ohnehin geltenden verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns, an den sich die BaFin halten muss.

 
Abbildung: Struktur und Aufbau der InvMaRisk (Stand: 30.06.2010)

Das bedeutet aber auch, dass kleine Unternehmen mit erheblicher Risikoexposition stärker beaufsichtigt werden und höhere Anforderungen erfüllen müssen, als gleich große/kleine Unternehmen mit geringer Risikoexposition. Dieser Gedanke wird auch von der prinzipienorientiert Gestaltung der InvMaRisk gestützt. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen der MaRisk wird dem einzelnen Institut überlassen, Vorschriften über anzuwendende Modelle und Verfahren existieren nicht. Das Risikomanagement ist die Lebensversicherung jedes Unternehmens. Die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Normen ist dabei eine Selbstverständlichkeit, sollte aber nicht die eigentliche Motivation sein, Risk Management zu betreiben.
Das Fundament einer risikoorientierten Unternehmensführung in einer Investmentgesellschaft basiert auf den entscheidungsrelevanten Informationen, die das Risk Management zur Verfügung stellt. Eine gute Unternehmensperformance kann nur erreicht werden, wenn die Wertschöpfungsprozesse im Unternehmen mit dem Risikomanagement und dem Kapital- und Liquiditätsmanagement in Einklang gebracht werden. Daher sollte allen wesentlichen Entscheidungen ein Abwägen der Risiken – verstanden als Überbegriff von Chancen und Gefahren – vorausgehen.

Denn der Erfolg eines Investmentgesellschaft (und jedes anderen Unternehmens) ist maßgeblich dadurch bestimmt, dass die "richtigen" Risiken bzw. Chancen eingegangen werden und der Gesamtumfang der Risiken die Risikotragfähigkeit des Unternehmens nicht überschreitet. Eine risikoorientierte Unternehmensführung strebt an, dass sich alle Mitarbeiter bei ihren Entscheidungen und Handlungen der jeweiligen Chancen und Gefahren bewusst sind. Genau diese Verantwortung wird der Kunde und Anleger verstärkt nachfragen und von Investmentgesellschaftern einfordern.

 

Sie haben Fragen zur den InvMaRisk oder benötigen konkrete Unterstützung? RiskNET advisory hat ein Paket mit Checklisten, Tool-gestützten Gap-Analysen und einem InvMaRisk-konformen Reporting erstellt. Schreiben Sie Dr. Peter Hager (hager@risknet.de)

 

[Bildquelle oben: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

popopole /10.07.2010 14:08
eigentlich die logische Fortsetzung der bisherigen Regelungen!
Sabine /12.07.2010 18:02
Richtig, frage mich nur was als nächstes kommt. Vielleicht wäre MaRisk für Politiker oder MaRisk für die EU mal was richtig Innovatives und Sinnvolles. Ich hätte da schon einige Ideen ;-)
Holzmichel /12.07.2010 20:42
@Sabine: Nicht die Politiker brauchen MaRisk, vielmehr benötigten die Wähler ein gutes Risikomanagement bei Ihrer Entscheidung an der Wahlurne... Dann hätten wir auch nicht solche dritt- und viertklassigen Nieten in der Führung.
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