Um die deutschen Banken "krisenfester" zu machen, hat das Regierungskabinett nach Angaben des Bundespresseamtes neue Vorschriften für Banken und Sparkassen auf den Weg gebracht, damit diese ihr Risikomanagement verbessern und mehr Eigenkapital bereithalten. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf setze EU-Richtlinien zur besseren Beaufsichtigung von Banken und Finanzinstituten in deutsches Recht um, teilte das Presseamt mit.
Das Finanzministerium erklärte, die wesentlichen Teile des Gesetzes sollten am 31. Dezember 2010 in Kraft treten. Die Änderungen sähen insbesondere vor, Schwachstellen bei der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten zu beheben. Eine qualitativ bessere Kapitalausstattung und veränderte Kapitalanforderungen sollten die Finanzinstitute zudem zukünftig krisenfester machen. Auch würden die Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit bei Verbriefungen deutlich erhöht.
Das Presseamt betonte, die Finanzmarktkrise habe eine Reihe von Schwachstellen bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten offengelegt. So seien die bisherigen gesetzlichen Regelungen teilweise zu unscharf, auch auf EU-Ebene. Weder die Unternehmen selbst noch die Aufsichtsbehörden seien bislang in der Lage, gravierende Risiken umfassend zu erkennen und zu beurteilen.
"Schwer wiegen vor allem die Risiken bei den Verbriefungsgeschäften sowie Liquiditätsrisiken", erklärte die Regierung. Die neuen Regelungen zielen laut den Angaben darauf ab, diese Schwachstellen zu beseitigen. Geplant seien unter anderem verschärfte Vorgaben für das Management von Liquiditätsrisiken. "Die Liquiditätssituation war sowohl bei den Banken selbst als auch für die Aufsicht extrem intransparent", hob das Presseamt hervor. Die Neuregelung verschärfe die Berichts- und Prüfauflagen.
Vorgesehen seien zudem einheitliche europäische Qualitätsprinzipien für die Zusammensetzung des Kernkapitals. Dabei gehe es um hybrides Kapital, also Kapitalbestandteile, die sowohl Merkmale von Eigen- als auch von Fremdkapital aufwiesen. Künftig solle neues hybrides Kapital nur noch dann unbegrenzt als Eigenmittel gelten, wenn es dem Institut dauerhaft zur Verfügung stehe, dabei dürfe Hybridkapital höchstens die Hälfte des gesamten Kernkapitals ausmachen.
Regelungen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen sehen vor, dass die Banken künftig einen Teil dieser hochriskanten Verbriefungen selbst behalten müssen. Dieser vorgeschriebene Selbstbehalt solle die Eigenverantwortung von Verkäufern und Käufern stärken. Neue Vorschriften für Großkredite hätten zudem zum Ziel, dass Banken Konzentrationsrisiken besser erfassen könnten. Dies solle verhindern, dass ein Institut bei Ausfall eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmereinheit selbst in Gefahr gerate.
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