Buch für Praktiker und Nichtjuristen empfehlenswert.

Der Widerruf von Lastschriften in der Insolvenz natürlicher Personen


Rezension

Primäre Zielsetzung des Forderungsmanagement ist die Sicherstellung einer zeitgerechten Eintreibung von Forderungen, um ausreichend liquide Mittel dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen um so Liquiditätsengpässe zu vermeiden, die ein Unternehmen bis hin an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bringen kann. Aus Vereinfachungsgründen hat sich in der Praxis der Einzug von Forderungen per Lastschriftverfahren durchgesetzt. Für den Gläubiger bieten sich damit vielfältige Vorteile an. Einerseits bei der Entlastung der innerbetrieblichen Buchhaltung oder die Reduzierung eines kostspieligen Mahnwesens, andererseits die Ermöglichung einer verbesserten Steuerung der Liquiditätsplanung mit dem Ziel, die Fremdfinanzierungskosten zu optimieren.

Im Zahlungsverkehr wird überwiegend die Forderung vom Schuldner per Einzugsermächtigung eingetrieben, im Gegensatz zum weniger angewandten Abbuchungsauftrag. Wesentlicher Unterschied der beiden Verfahren besteht darin, dass beim Abbuchungsauftrag nach Ausführung der Lastschrift ein Widerspruch gegen die Lastschrift nicht mehr möglich ist. Im Kontrast dazu das Einzugsermächtigungsverfahren. Hier besteht bei Einhaltung der sechs Wochenfrist nach Zugang des Rechnungsabschlusses die Möglichkeit seitens des Schuldners, einen Widerspruch auszuüben. Ärgerlich für den Gläubiger wenn entweder der Schuldner, die Bank oder der Insolvenzverwalter Lastschriften retour gehen lassen, da er so Rechtsmittel einlegen muss, um nun die vorhandenen Außenstände doch noch einzutreiben.

Das für Praktiker und Nichtjuristen empfehlenswerte Buch behandelt intensiv die Aspekte rund um das Thema Widerruf von Lastschriften in der Insolvenz. Inhaltlich werden die Aspekte aller Beteiligten wie des Schuldners, die der Banken und deren Regelungen im Interbankenverhältnis, des Insolvenzverwalters gewürdigt. Systematisch geht die Autorin der Fragestellung nach "unter welchen Voraussetzungen die Erklärung des Widerspruchs missbräuchlich ist und ob der (vorläufige) Insolvenzverwalter weitergehende Rechte zum Widerspruch gegen die Belastungsbuchung hat oder ob ihm ein Widerspruchsrecht nur in dem Umfang zusteht, wie es dem Schuldner zusteht". Sowohl die in der Rechtswissenschaft vertretenen Auffassungen als auch die Rechtsprechung seitens des Bundesgerichtshofs werden verständlich erörtert. Es zeigt sich, dass im Laufe der Jahre der BGH seine Einstellung dahingehend präzisiert hat, auch dem schwachen Insolvenzverwalter Befugnisse einzuräumen, Lastschriften retour gehen zu lassen. Vermögenssicherung und Sicherung der Insolvenzmasse haben Priorität. Gesamtinteresse steht dem Einzelinteresse vor. 

Rezension von Christoph Tigges


Details zur Publikation

Autor: Petra Fischer
Seitenanzahl: 91
Verlag: Peter Lang Verlag
Erscheinungsort: Frankfurt/Main
Erscheinungsdatum: 2010

RiskNET Rating:

Praxisbezug
Inhalt
Verständlichkeit

sehr gut Gesamtbewertung

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