RISKNEWS 02/2005: Airbag und Sicherheitsgurt


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Die Zeiten, in denen "Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung" (kurz Basel II genannt) als Damoklesschwert für die Mittelstandsfinanzierung bezeichnet wurde, sind lange vorbei. Basel II findet mittlerweile breite Akzeptanz – und bemerkenswerter Weise gilt dies sowohl bei den Banken als auch bei deren Kunden. Kaum jemand wird heute noch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Reformprojekts bestreiten, das in den kommenden Jahren zu erheblichen Verbesserungen bei der Qualität des Risikomanagements in Finanzinstituten führen wird.

Zweifellos waren solche Verbesserungen auch mehr als überfällig. Schließlich reduzierte sich die Versicherungs- und Bankenaufsicht in der Vergangenheit im Wesentlichen auf vergangenheitsorientierte und quantitative Ansätze. Angesichts globalisierter Finanzmärkte und neuer Produkte (etwa Finanzderivate, Asset Backed Securities oder der kaum mehr überschaubaren Vielfalt von Instrumenten aus dem Bereich des Alternative Risk Financing) sind die geltenden Eigenkapitalvorschriften sowohl für Banken als auch für Versicherungen nicht mehr zeitgemäß, insbesondere aufgrund ihrer viel zu geringen Risiko-Sensitivität. Dies heißt nichts anderes, als das in der Vergangenheit die schlechten Risiken von den guten Risiken subventioniert wurden.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat daher im Juni 1999 und im Januar 2001 Vorschläge zur Änderung der internationalen Eigenkapitalregelung für Banken vorgestellt, die Mitte 2004 verabschiedet wurden. Ab dem Jahr 2006 sollen die Bestimmungen in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Die Motive für den Eigenkapitalakkord sind zum einen, eine größere Sicherheit des Weltfinanzsystems zu erreichen und zum anderen, die Neutralität des Wettbewerbs zu wahren beziehungsweise zu fördern.

Bei einem genaueren Blick erschien es jedoch von Anfang an fraglich, inwieweit diese beiden Ziele des Baseler Komitees überhaupt erreicht werden kann, wenn ausschließlich Banken in den Regulierungsprozess einbezogen werden. Auch andere Finanzdienstleister, etwa Versicherungsunternehmen, leisten wesentliche Beiträge zur Stabilisierung (oder De-Stabilisierung) des globalen Wirtschaftsprozesses und Finanzsystems, indem sie beispielsweise einzelwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden ersetzen und zur Schadenverhütung motivieren. Sowohl Banken als auch Versicherungen übernehmen wichtige gesamtwirtschaftliche Funktionen, wie etwa die Transformation von Fristen und Risiken. Gleichzeitig konkurrieren Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen in immer stärkerem Umfang auf denselben Märkten mit ähnlichen oder identischen Produkten.

In der Folge der Schnittmangen zwischen diesen Branchen liegt es nahe, auch die aufsichtsrechtlichen Vorschriften für beide Sektoren anzunähern und zu vereinheitlichen. In Deutschland wurde ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung bereits vollzogen, indem die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel seit 1. Mai 2002 organisatorisch unter einem Dach zu einer Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammengefasst wurden. Insbesondere der Grundsatz des so genannten "level-playing-field", wonach Unternehmen mit den vergleichbaren Risiken und vergleichbaren Geschäftsbereichen auch vergleichbaren Regeln unterworfen werden sollten, gebietet diese einheitliche Aufsicht. Ansonsten würde es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, da risiko-behaftete Geschäfte jeweils in diejenigen Bereiche verlagert werden, die geringer reguliert sind. So sind in den vergangenen Jahren beispielsweise bereits Kreditrisiken aus den Beständen der Banken über Asset-Backed-Securities in die Versicherungsportefeuilles transferiert worden. Unterschiedliche Eigenkapitalanforderungen fördern diese Entwicklung. So lösen etwa Risiken in den Kapitalanlagen bei Versicherern bisher keine höheren Solvabilitätsanforderungen aus.

 

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