MaRisk auf der Zielgeraden


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den zweiten Entwurf der Mindestanforderungen an das Risiko-Management (MaRisk) offiziell zur Konsultation vorgestellt. Die flexiblen und praxisnahen Regelungen zum Risiko-Management, die sich an Banken und Finanzdienstleister wenden, sind zentraler Baustein der Modernisierung des deutschen Aufsichtsregimes. Zugleich werden wichtige qualitative Elemente von Basel II (Supervisory Review Process), die über EU-Richtlinien europaweit Geltung erlangen, in nationales Recht umgesetzt. Der Entwurf ist das Ergebnis intensiver Diskussionen im MaRisk-Fachgremium, dem Experten aus der Praxis angehören. Mit deren Unterstützung setzt die BaFin ihren Kurs, schlanke und praxisgerechte Regeln zu entwickeln, konsequent fort. "Risiko-Management ist das Herzstück jeder Bank. Regulierung in diesem Bereich braucht den institutionalisierten Dialog mit der Praxis", sagt Helmut Bauer, Erster Direktor Bankenaufsicht bei der BaFin. Demnächst wird das Gremium bei der Auslegung der Regeln gefordert sein. Die offenen Regelungen der MaRisk lassen den Instituten weite Umsetzungsspielräume. "Vor allem den kleineren Instituten wird dadurch die Umsetzung von Basel II erleichtert", betont Bauer. Die bestehenden Mindestanforderungen gehen in den MaRisk auf und werden zum Teil flexibilisiert. Dies gilt besonders für die Anforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften aus dem Jahr 1995. Die Kreditwirtschaft ist aufgerufen, bis zum 7. November 2005 zu dem neuen Entwurf der MaRisk Stellung zu nehmen. Die BaFin strebt an, das Regelwerk noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Die Institute sollen von den zahlreichen Erleichterungen der MaRisk möglichst schnell profitieren. Der MaRisk-Entwurf kann auf der Homepage www.bafin.de unter "Konsultationen" abgerufen werden.

 

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