Fahren ohne Fahrer

Herstellerhaftung für selbstfahrende Autos


Herstellerhaftung für selbstfahrende Autos News

Die Haftung für selbstfahrende Autos soll nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) künftig nicht bei den Haltern liegen, sondern bei den Fahrzeugherstellern. Das fordert der Verband in einem Positionspapier zu dem Thema. "Fahrzeughersteller müssen haften - nicht Halter", heißt es dort. "Mit steigender Automatisierung muss der Verbraucher sukzessive aus der Verantwortung genommen und eine Verschiebung weg von der Halter- hin zur Herstellerhaftung erfolgen."

Weil der Hersteller verantwortlich für das einwandfreie Funktionieren automatisierter Assistenzsysteme sei, müsse er auch in erster Linie die Haftung für sein eigenes System übernehmen. Die Gefährdungshaftung müsse daher schon bei der Herstellung von automatisierten Autos gelten und nicht erst beim Inverkehrbringen durch den Halter. "Wenn Fahrer in Zukunft ihre Hände vom Lenkrad nehmen dürfen, dann muss absolute Klarheit darüber bestehen, was ihre Rechte und Pflichten sind", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller mit Blick auf die Ressortabstimmung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Fahren mit hochautomatisierten Autos regeln soll.

Die Versicherer zeigten sich allerdings ablehnend zu solchen Forderungen. "Die heutige Rechtslage ist einfach, gut und stellt das Unfallopfer in den Mittelpunkt", erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Entschädigt würden Verkehrsopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Würden die bisherigen Regeln der Halterhaftung nach einem Autounfall nicht mehr gelten, "müssten Unfallopfer dem Hersteller erst einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung erhalten", warnte der Verband.

Die Verbraucherschützer forderten, Autopilot-Systeme müssten manipulationssicher sein. Ein in ihrem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten komme zu dem Urteil, dass "Autopilot-Systeme nachweislich vor Fälschung, Manipulation und unbefugter Verwendung der Daten geschützt sein" müssten. Mit intelligenten Verkehrssystemen könnten eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet werden. "Um Vertrauen zu schaffen, müssen neue neutrale Instanzen geschaffen werden", forderte Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, einer der Autoren. Unter anderem schlugen die Gutachter eine Finanzierungsgesellschaft für intelligente Verkehrsinfrastruktur und eine Schlichtungsstelle vor.

[ Bildquelle Titelbild: © Uli-B - Fotolia.com ]
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