Ergebnisse deutscher Banken im Rahmen der fünften Auswirkungsstudie (QIS 5) zu Basel II


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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) führten in den letzten Monaten jeweils die fünfte Studie zur Abschätzung der Auswirkungen des neuen Baseler Regelwerkes bzw. der Capital Requirements Directive (CRD) auf die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken (QIS 5) durch. Die Deutsche Bundesbank hatte bei der Durchführung dieser Studien auf G10-Ebene und in Europa die Federführung inne. Im Folgenden werden die aggregierten Ergebnisse für die deutschen Banken, die in die internationalen/europäischen Studien eingeflossen sind, dargestellt:

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  • Im Vergleich zum derzeit in Deutschland geltenden Grundsatz I (entspricht Basel I) sinken die Eigenkapitalanforderungen für das gesamte deutsche Bankensystem um 6,7 %.
  • Die durchschnittliche Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für die Gruppe 1-Banken (International tätige, diversifizierte Banken mit einem Kernkapital von mindestens 3 Milliarden Euro) nach Basel II beträgt 1,0 % für den Basis-IRB-Ansatz und 5,2 % für den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (jeweils verglichen mit Grundsatz I). Für die Mehrzahl der Gruppe 1-Banken haben sich die Kapitalanforderungen bei den auf internen Ratings basierenden Ansätzen (IRB) auch im Vergleich zur QIS 4 verringert. Dies ist in gewissem Umfang auf ein günstigeres konjunkturelles Umfeld zum Zeitpunkt der QIS 5 zurückzuführen. Darauf deuten insbesondere die im Vergleich zur QIS 4 stärkeren Absenkungen in der Forderungsklasse Unternehmen sowie die größere Zahl von Banken, die einen Überschuss an Wertberichtigungen im Vergleich zu den erwarteten Verlusten aufweisen, hin.
  • Für die Gruppe 2-Banken (Banken, die nicht zur Gruppe 1 gehören) ergibt sich gegenüber Grundsatz I im Mittel eine Verringerung der Eigenkapitalanforderungen um 5,4 % beim Standardansatz sowie um 8,3 % beim Basis-IRB-Ansatz. Der Rückgang der Kapitalanforderungen um 26,9 % beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz beruht im wesentlichen auf den Daten von insgesamt fünf Spezialbanken, die jedoch nicht repräsentativ für die Gruppe 2-Banken insgesamt sein dürften. Die über alle Ansätze hinweg günstigeren Ergebnisse im Vergleich zu den Gruppe 1-Banken sind in erster Linie auf den höheren Anteil des Mengengeschäftes (Retail) zurückzuführen.

 

Die QIS 5-Ergebnisse bestätigen, dass deutliche Anreize für die Umsetzung fortgeschrittener regulatorischer Ansätze bestehen. In der Regel sind die Eigenkapitalanforderungen für den Basis-IRB-Ansatz niedriger als im Standardansatz und für den fortgeschrittenen IRB-Ansatz geringer als für den Basis-IRB-Ansatz. Ebenso führt die Anwendung der fortgeschrittenen Ansätze für das operationelle Risiko – Standardansatz und „Advanced Measurement Approach“ (AMA) – zu geringeren Kapitalanforderungen. Hinsichtlich der einzelnen Risikokategorien und Forderungsklassen lassen sich aus der QIS 5 folgende Erkenntnisse ableiten:

 

  • Die Forderungsklassen Hypothekendarlehen, Übriges Retail, Unternehmen und KMU Unternehmen zeigen sowohl für Gruppe 1-Banken bei den IRB-Ansätzen als auch für Gruppe 2-Banken beim Standardansatz und beim Basis-IRB-Ansatz die stärksten Absenkungen der Kapitalanforderungen. Demgegenüber dürfte die zukünftig risikosensitivere Eigenkapitalunterlegung von zugesagten, jedoch (noch) nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien in die entgegen gesetzte Richtung wirken.
  • Beim operationellen Risiko haben sich die Kapitalanforderungen der Gruppe 1-Banken gegenüber der QIS 4 deutlich verringert. Grund hierfür ist in erster Linie die Weiterentwicklung der internen Methoden sowie die Verwendung fortgeschrittenerer Ansätze.
  • Die Änderungen der Regelungen zum Handelsbuch, insbesondere die Risikogewichtsfunktionen für den Doppelausfalleffekt sowie die Zulassung interner Modelle für die Berechnung von Kontrahentenrisiken aus OTC-Derivaten, konnten in der QIS 5 von den Banken nur teilweise berücksichtigt werden. Verlässliche Schlussfolgerungen in diesen Teilbereichen sind derzeit auf Grund einer noch zu geringen Datenbasis nicht möglich. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die neuen Regeln per Saldo weitere Erleichterungen bei den Eigenkapitalanforderungen zur Folge haben werden.
  • Im Bereich der Forderungsverbriefungen werden die Ergebnisse der QIS 4 im Wesentlichen bestätigt. Allerdings fällt der Anstieg der Kapitalanforderungen bei Gruppe 1-Banken in der QIS 5 deutlich geringer aus als noch in der QIS 4. Dies ist vor allem auf eine verbesserte Datenbasis, die Weiterentwicklung von internen Einstufungsverfahren im Rahmen von Asset Backed Commercial Paper-Programmen sowie die zunehmende Anwendung der so genannten Aufsichtlichen Formel zurückzuführen.

 

Zur Datenbasis: In Deutschland lieferten insgesamt 102 Banken und Sparkassen Daten, die als Bestandteil der für die G10-Länder erhobenen Daten zur Überprüfung der Kalibrierung der Risikogewichte verwendet werden. Die hiermit veröffentlichten Ergebnisse berücksichtigen Daten von 13 Gruppe 1-Banken und 89 Gruppe 2-Banken. Bei den Banken, die keinen QIS 5-Erhebungsbogen einreichten, aber bereits an der QIS 4 teilgenommen hatten, wurden die Ergebnisse der QIS 4 berücksichtigt, soweit sich zwischenzeitlich keine signifikanten Änderungen ergaben. Bei der Datenerhebung zur QIS 5 wurde bei den deutschen Banken auf die konkrete intendierte Umsetzung der CRD abgehoben. Die Daten, die in der Regel auf einem Stichtag im zweiten Halbjahr 2005 basieren, weisen im Vergleich zur vierten Auswirkungsstudie (QIS 4) eine verbesserte Qualität auf, zumal die Umsetzung von Basel II in den meisten Kreditinstituten gegenüber dem Jahr 2004 weiter fortgeschritten ist. Insofern lieferte die fünfte Auswirkungsstudie weltweit auch wertvolle Erkenntnisse zum Stand der Umsetzung von Basel II in den Banken.

                

(*) Die Ergebnisse der Gruppe 2-Banken basieren weitgehend auf QIS 4-Erhebungsbögen, da die Mehrzahl der Gruppe 2-Institute an der fünften Auswirkungsstudie nicht teilnahm. Für Banken aus dem Sparkassen- oder Genos-senschaftssektor wurde der Anteil der verbundinternen Forderungen mit Nullgewichtung nach erhoben und bei den risikogewichteten Aktiva entsprechend berücksichtigt. (**) Die Mittelwertbildung pro Ansatz erfolgte unter Einbeziehung der Daten aller Banken, die den jeweiligen Ansatz gerechnet haben. Da viele Banken für mehrere Ansätze Daten lieferten, kommt es zu Mehrfachnennungen. (***) Die Mittelwertbildung erfolgt pro Bankengruppe unter Berücksichtung desjenigen Ansatzes, den die jeweilige Teilnehmerbank aller Voraussicht nach implementieren wird. Für die Ermittlung des aggregierten Gesamtergebnisses wurden die Einzelergebnisse für Gruppe 1- und Gruppe 2-Banken entsprechend des Anteils der jeweiligen Bankengruppe am haftenden Eigenkapital des gesamten Bankensystems gewichtet.

 

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