Begrenzung von Banken-Hilfen "auf ein Minimum"

Ein riskanter Präzedenzfall


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Die Bundesregierung hat sich wegen der von der EU-Kommission gebilligten Pläne zur Rettung zweier Banken in Italien grundsätzlich kritisch zu Staatshilfen für Krisenbanken geäußert.

Für das Bundesfinanzministerium sei es wichtig, "wenn Banken unprofitabel sind, dass es dann besser ist, sie aus dem Markt ausscheiden zu lassen, als etwa mittels vorsorglicher Rekapitalisierung künstlich am Leben zu halten", sagte Ministeriumssprecherin Friederike von Tiesenhausen in Berlin. "Auch bei Insolvenzverfahren sollte der Einsatz staatlicher Mittel so weit wie möglich vermieden werden." Einzelentscheidungen der Kommission kommentiere Berlin nicht, merkte sie an.

Angesichts der Hilfen mahnte die Sprecherin die Brüsseler Kommission aber dazu, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Staatsgeldern zu sorgen. "Die Europäische Kommission trägt die Verantwortung dafür, dass staatliche Beihilfen auf ein Minimum beschränkt werden - auch, um eine faktische Umgehung von Abwicklungsregeln durch nationale Insolvenzregime zu verhindern", sagte von Tiesenhausen.

Die Entschädigung privater Kleinanleger könne ausnahmsweise mit dem europäischen Regelwerk vereinbar sein. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission als zuständige Behörde die Vereinbarkeit umfassend prüft", hob sie allerdings hervor. Zu prüfen sei auch, ob etwa Erwerber oder andere Akteure durch die Gelder "einen ungebührlichen Vorteil" erhielten.

[ Bildquelle Titelbild: © ViennaFrame - Fotolia.com ]
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