Seit dem Ausbruch der Finanzmarktkrise wurden zahlreiche Änderungen in der Bankenregulierung auf den Weg gebracht. Während unmittelbar nach dem Ausbruch noch großer Aktionismus herrschte, kamen die Verhandlungen über die Umsetzung des Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung – besser bekannt als Basel III - in jüngerer Zeit nahezu zum Erliegen. Besonders die Deckelung der variablen Vergütung von Bankern sorgte unlängst für großen Wiederstand, nicht nur aus der Branche selbst, sondern auch von vorrangig englischen Politikern. Einhergehend mit der Vergütungsdiskussion kam die Meldung, dass die Stabilisierung des Bankenwesens zumindest in Deutschland den Banken und ihren Beratern bisher einen Geldregen beschert hat. So flossen im Zeitraum Oktober 2008 bis Dezember 2012 fast 100 Millionen Euro an Beratungshonoraren von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) an Häuser wie die Deutsche Bank, Rothschild und Goldman Sachs. Das geht aus einer streng vertraulichen Liste aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Ebenfalls auf der Empfängerliste: Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater wie KPMG oder Roland Berger sowie Top-Anwaltskanzleien mit bekannten Namen wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und White & Case.
Eine kuriose oder besser perverse Situation: Damit profitierten zumindest teilweise dieselben Akteure, die zur Krise des Bankensystems beitrugen, anschließend von ihrer Bewältigung. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung führt die Geschäfte des Bankenrettungsfonds Soffin, der vor vier Jahren gegründet wurde. Banken, die durch die Finanzmarktkrise in Not gerieten, sollten mit Hilfe des Soffins aufgefangen werden.
Nicht wenige Berater können sich noch gut an diese Zeit erinnern, in der Beratungsbudgets reichlich vorhanden waren und die Höhe der Tagessätze keine Rolle spielte. Es galt, so schnell wie möglich Strukturen mit Heerscharen von Beratern aus dem Boden zu stampfen und sich Expertise der internationalen Banker teuer zu erkaufen. So verwundert auch die Zahl von 100 Mio. EUR Beratungshonoraren nicht. Im Gegenteil, sie erscheint fast noch gering im Vergleich zu dem Ausgabenverhalten der SoFFin und ihrer Nachfolger. Auch heute wird in der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) und deren Teilgesellschaften überdurchschnittlich gut vergütet. Und hierbei geht es nicht um eine Neiddebatte über die Höhe von Gehältern und Honoraren. Fakt ist jedoch, dass es Steuergelder sind, die seit dem Jahr 2008 in dreistelliger Millionenhöhe für diese Vergütungen ausgegeben wurden. Somit besteht ein Anrecht der Öffentlichkeit auf Transparenz über deren Verwendung.
Der Staat erweist sich immer wieder als glückloser Unternehmer, nicht nur bei großen Bauprojekten. Umso wichtiger erweist sich die Kontrolle der Ausgaben durch die Öffentlichkeit. Eine Offenlegung der Liste welche Beratungsgesellschaft wie viel Geld für welche Leistung von staatlichen Stellen für Bankenrettung und Beratung erhalten hat, wäre ein guter Anfang. Bei privaten Unternehmen und deren Ausgaben für Wirtschaftsprüfung ist das schon lange so üblich, daher wäre die öffentliche Hand umso stärker in der Pflicht es dem privaten Sektor gleich zu tun. Diese Transparenz dürfte jedoch weder den Lobbyisten in Berlin noch den engen persönlichen Verbindungen zwischen großen Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Politikern willkommen sein. Es bleibt beim business as usual – streng vertraulich!
Neu ist das Thema nicht wirklich. Bereits der römische Politiker, Anwalt, Schriftsteller und Philosoph Marcus Tullius Cicero wusste vor rund 2100 Jahren: Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden.
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