Studie Financial Stability Board

Bankenabwicklung und Bail-in


Studie Financial Stability Board: Bankenabwicklung und Bail-in News

Deutschland hat zwar nur eine global tätige und systemisch wichtige Bank, ist aber vergleichsweise gut vorbereitet für den Fall, dass dieses eine Haus - die Deutsche Bank AG - abgewickelt werden müsste. Auch zur Abwicklung ausländischer Banken, die in Deutschland tätig sind, wird Deutschland demnächst - als einziges EU-Land - mitwirken können. Wie aus einem Bericht des Financial Stability Board (FSB) an die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) hervorgeht, sieht die Lage in anderen Ländern - auch innerhalb Europas - weniger gut aus.

Der FSB berichtet in dem Papier darüber, wie die Länder die beim St. Petersburger Gipfel beschlossenen Schritte zur Etablierung eines Abwicklungssystems für große Banken umgesetzt haben, die in einem globalem Maßstab systemisch wichtig sind. Letzten Endes geht es darum, glaubwürdig zu machen, dass große Institute wie eben die Deutsche Bank so abgewickelt werden können, dass die Steuerzahler zumindest nicht die komplette Rechnung zahlen müssen.

Eben das wird an den Märkten aber immer noch unterstellt. Das verschafft diesen Instituten Finanzierungsvorteile und setzt für sie Anreize, noch größer zu werden und riskantere Geschäfte zu machen. Dass so eine Bank abgewickelt werden kann, müssen nicht nur die Banken selbst glauben, sondern auch ihre Kreditgeber und die Politiker der Länder, in denen sie beheimatet sind, in denen sie Niederlassungen haben und Geschäfte betreiben.

Diesen Anforderungen entsprechend, haben die G20-Staaten eine Reihe von Merkmalen festgelegt, die ein glaubwürdiges Abwicklungsregime haben muss. Zum Beispiel braucht es eine Abwicklungsbehörde - die haben alle Industrieländer längst. Diese Behörde muss aber auch die Befugnis haben, eine Bank abzuwickeln. Das trifft auf Deutschland und die EU-Länder offiziell erst zu, wenn sie bis 31. Dezember die EU-Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken (BRRD) in nationales Recht umgesetzt haben.

Eine weitere Voraussetzung erfüllen bisher nur wenige Länder: Die Möglichkeit, vor allem Derivategeschäfte einer abzuwickelnden Bank quasi "einzufrieren", um so eine Kaskade aus Kündigungen zu verhindern, die das Finanzsystem destabilisiert. Unter den EU-Ländern ist bisher nur Spanien so weit, außerhalb der EU sind es nur die USA, Kanada, Japan und Mexiko.

Die Voraussetzungen dafür, Töchter einer großen Bank abwickeln und Abwicklungsentscheidungen ausländischer Behörden rasch umsetzen zu können, werden in Deutschland gerade geschaffen. Bereits gewährleistet ist ein effektiver Informationsaustausch im Abwicklungsfall, auch der Abwicklungs- und Restrukturierungsplan für die Deutsche Bank steht. Zudem haben die Behörden in Deutschland auch die Macht, von der Deutschen Bank Maßnahmen für eine bessere Abwickelbarkeit zu verlangen.

In dieser Woche hat der FSB Konsultationen zu Vorschriften eingeleitet, die global tätige Banken dazu zwingen werden, ihre Verlusttragfähigkeit zu erhöhen. Ab 2019 sollen sie Eigenkapital vorhalten und Anleihen begeben, die bis zu 20 Prozent ihrer risikogewichteten Aktiva abdecken. Ohne Risikogewichtung sollen mindestens 6 Prozent der Aktiva gedeckt sein.

Eine tatsächliche Gläubigerbeteiligung (Bail-in) ist in der EU offiziell erst ab 2016 vorgesehen. Allerdings dürfen auch vorher schon nur dann öffentliche Mittel in Banken fließen, wenn zuvor ein Bail-in stattgefunden hat.

Nicht ganz so stark im Fokus stehen aufgrund ihres völlig anderen Geschäftsmodells die Versicherer. Hier sind die Arbeiten laut FSB noch nicht so weit vorangeschritten. Deutschland ist in der Gruppe der systemisch wichtigen Versicherer mit der Allianz AG vertreten.

[ Bildquelle Titelbild: © Sven Hoppe - Fotolia.com ]
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