IDW PS 340

Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem


IDW PS 340: Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem Advertorial

Unter modernen Bedingungen ist eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung – ganz unabhängig von der Betriebsgröße und Branche – ohne einen etablierten Risikomanagementprozess schlichtweg unmöglich. Gründe hierfür sind unter anderem die Globalisierung und rasantes Wachstum des Wettbewerbs, kürzere Produktionszyklen sowie erhöhte und sich ständig ändernde Verbraucherpräferenzen. All diese Herausforderungen führen zu einer Zunahme der Unsicherheit und der Notwendigkeit einer unternehmensweiten risikobasierten Denkweise.

Risikofrüherkennung – dem Risiko immer voraus sein

Risikomanagement ist in erster Linie notwendig, um Managemententscheidungen zu treffen, die die Wahl einer von mehreren Optionen erfordern und die Gewissheit und Eindeutigkeit der Vorteile einer Entscheidung nicht gegeben sind. Die Grundlage für ein effektives Risikomanagement stellen Risikofrüherkennungssysteme dar. Diese intelligenten Systeme ermöglichen die Ermittlung potenzieller Risiken vor ihrem Eintritt und somit auch das rechtzeitige Einleiten angemessener Gegenmaßnahmen zu deren Minderung bzw. Verhinderung.

Die Einrichtung eines solchen Systems zur Risikoüberwachung ist für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 317 Abs. 4 HGB verpflichtend und muss im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft werden. Unternehmen, die ein Risikofrüherkennungssystem betreiben, für die dieses Gesetz jedoch nicht gilt, haben die Möglichkeit, die Prüfung auf freiwilliger Basis zu vereinbaren.

Neuregelungen aus dem IDW PS 340 und seine Auswirkungen

Im Jahr 2020 veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) eine verpflichtende Neuregelung des IDW PS 340 für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen. Die verschärften Anforderungen zur Risikoprävention gelten insbesondere für Unternehmen, die dem Aktiengesetz unterliegen, werden jedoch auch für Gesellschaften Auswirkungen haben, für die dieses Gesetz nicht gilt. Wesentliche Anforderungsänderungen sind u. a. die Definition und Analyse der Risikotragfähigkeit eines Unternehmens, die Ausarbeitung einer Risikoaggregation sowie die Betrachtung der Netto-Risiken und der Risikosteuerungsmaßnahmen.

Anforderungen aus dem IDW PS 340 meistern – mit antares RiMIS®

Seit unserer Gründung unterstützen wir Unternehmen beim Umgang mit ihren Chancen und Risiken. Unsere langjährige Expertise auf dem Markt und das umfassende Know-how über aktuelle Themen machen uns zu Ihrem optimalen Partner. 

Wir kennen uns mit den Anforderungen des IDW PS 340 bestens aus und helfen Ihnen bei der konformen Umsetzung des Prüfungsstandards. Unsere umfassende Softwarelösung für Chancen- und Risikomanagement antares RiMIS® ist u.a. für diese erhöhten Anforderungen zugelassen und bietet eine sichere Möglichkeit zur internen Revision. Darunter fallen beispielsweise auch die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems, Methoden zur Identifikation und Minderung von Risiken sowie die Entwicklung von Absicherungsstrategien.

Darüber hinaus lässt sich die Software komfortabel modular erweitern, sodass der Funktionsumfang individuell an Ihre Anforderungen angepasst werden kann. So lassen sich die Zusatzmodule IKS, ISMS, DSMS, CIRS und Compliance schnell und unkompliziert anbinden.

Praxisworkshop "Risikoaggregation und Risikoquantifizierung"

Seit März bieten wir einen Workshop zum Thema "Risikoaggregation" an. Die Inhalte berücksichtigen die aktuellen Anforderungen, die sich aus den Prüfungsstandards IDW 981 bzw. IDW 340 ergeben. Die Schwerpunkte des zweitägigen Seminars liegen in den Bereichen Risikoquantifizierung und Risikoaggregation mittels Monte-Carlo-Simulation und beinhalten unsere Erfahrungen aus umgesetzten Projekten. Der Praxisworkshop kann bei Bedarf um einen individuellen Teil ergänzt werden und richtet sich softwareunabhängig an die Verantwortlichen im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling.

Kontaktieren Sie uns

Wünschen Sie sich ein unverbindliches Gespräch mit unseren Experten, eine Live-Präsentation unserer Software oder haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter der Rufnummer +49 7331 3076-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@antares-is.de

 

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock.com / Robert Kneschke ]
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