Im neuesten Jahresbericht der Financial Intelligence Unit Deutschland des Bundeskriminalamts in Wiesbaden wird eine dramatische Zunahme der Geldwäscheanzeigen um fast ein Viertel verzeichnet. Signifikant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Verdachtsanzeigen internetbasierter Zahlungsmittel sich fast verdreifacht haben. Hinter diesen virtuellen Straftaten stehen häufig kriminelle Netzwerke wie auch Terroristen. Neben dem Ausspähen von Zugangsdaten nutzen diese das Internet inzwischen verstärkt, um illegal erhaltenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Geldwäscher machen sich dabei die relative Anonymität des Internets zu nutze. Auf elektronischem Wege lassen sich Gelder von erfahrenen Usern mit wenigen Mausklicks in kürzester Zeit über den gesamten Globus verschieben. Für deutsche Unternehmen sind mit diesen Aktivitäten erhebliche Risiken verbunden. Sie müssen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben Wege finden, nicht ungewollt Teil des so genannten Cyber-Laundering von Kriminellen zu werden.
Das Grundprinzip ist einfach: Immer dann, wenn das Internet eine Möglichkeit bietet, ein virtuelles Guthaben online anzulegen und später in den realen Wirtschaftskreislauf zu transferieren, sind Geldwäscher nicht weit. Prominentes Beispiel dieser Funktionsweise ist die Internetplattform Second Life. Dort investieren die Teilnehmer in fiktives Geld, den Linden-Dollar, und haben später die Möglichkeit, das Guthaben in realer Währung auf ein Bankkonto zu transferieren. Das Volumen der in diesen Plattformen bewegten Werte hat inzwischen gravierende Dimensionen erreicht. Allein auf Second Life werden täglich umgerechnet rund eine Million Euro umgesetzt. Das Beispiel zeigt: Je stärker sich eine virtuelle Währung einem Zahlungsmittel annähert, umso größer werden die Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäscher. Ins Visier der Fahnder geraten daher auch zunehmend virtuelle Zahlverfahren von Online-Shops, elektronische Voucher-Systeme oder Plattformen zur privaten Kreditvergabe. Ein anderes aktuelles Beispiel ist die Verwendung sogenannter Money Mules, mit deren Hilfe Individuen gegen Bezahlung - oft unwissentlich - Gelder für Geldwäscher auf verschiedene Konten verschieben und dabei die Herkunft der illegalen Mittel verschleiern helfen. Ähnliche Methoden werden auch von Terroristen benutzt, um ihre Aktivitäten zu finanzieren.
Geldwäsche geht alle an
Die Wirtschaft gerät wegen dieser Entwicklungen zunehmend unter Zugzwang. Denn nach dem seit zwei Jahren geltenden Geldwäschegesetz (GwG) sind praktisch alle Geschäftsleute branchenübergreifend dazu verpflichtet, genau definierte Sorgfaltsregeln einzuhalten, um der organisierten Kriminalität einen Riegel vorzuschieben. Dazu gehört beispielsweise, Informationen über den Zweck und die Art einer Geschäftsbeziehung einzuholen oder die Identität der Vertragspartner zu prüfen (Know your Customer-Prinzip). So ist beispielsweise auch ein Schmuckhändler beim Verkauf eines hochpreisigen Produkts verpflichtet einen Herkunftsnachweis des Geldes zu verlangen. Diese Anforderung wird in Deutschland aktuell nur selten erfüllt.
Online-Aktivitäten in die Offline-Compliance
Die Prävention gegen Geldwäsche wird in Unternehmen von einer Compliance-Einheit betreut. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen besteht jedoch oftmals kein ausreichendes Bewusstsein, welche Compliance-Aufgaben überhaupt bestehen und welche kriminellen Risiken adressiert werden müssen. Um die eigene Gefahrenabwehr zu verbessern, sollten die Firmen auf ein konsequentes Compliance-System setzen und etwaige Berührungspunkte eigener Online-Operationen mit möglichen Geldwäscheansätzen abgleichen. Dabei wird künftig eine intensivere Überprüfung des Unternehmensengagements bei virtuellen Zahlungsmitteln und deren Handhabung eine wichtige Rolle spielen. Nachholbedarf besteht jedoch bei einem Großteil der Betriebe häufig schon bei der schriftlichen Fixierung und Verbreitung der nötigen Verhaltensgrundsätze. Laut Umfragen sind In knapp jedem zweiten Unternehmen in Deutschland bis 500 Mitarbeiter Richtlinien überhaupt nicht hinterlegt.
Compliance-Einheit ermöglicht ganzheitlichen Ansatz
Die Einführung einer eigenen Compliance-Einheit im Unternehmen bietet hier die Chance, Maßnahmen der Gefahrenabwehr zentral gesteuert, ganzheitlich und präventiv zu etablieren. Denn die Geldwäscheaktivitäten sind gezielt darauf ausgerichtet, Schwachpunkte in den Unternehmensprozessen zu identifizieren und auszunutzen. Diese Gefahrenquellen gilt es, zusammen mit einer schlüssigen Gesamtstrategie, bei allen Mitarbeitern deutlich zu kommunizieren. Auch in diesem Bereich gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf. Denn derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren Unternehmen nur unzureichend über die Compliance-Anforderungen informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr als 40 Prozent. Mehr Aufklärung in Verbindung mit internen Schulungsmaßnahmen und einer Stärkung der Compliance Funktion können helfen, aktuelle Schwachstellen zu reduzieren und Geldwäschern das Leben so schwer wie möglich zu machen. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der Geldwäsche über das Internet, gegen das die meisten Unternehmen nicht genügend gerüstet sind.![Abbildung: Unternehmen zeigen Lücken bei Compliance-Aufgaben: Sind in Ihrem Unternehmen im Rahmen des Compliance Verhaltensgrundsätze und -richtlinien schiftlich fixiert? [Basis: alle Befragten, N = 307] Abbildung: Unternehmen zeigen Lücken bei Compliance-Aufgaben: Sind in Ihrem Unternehmen im Rahmen des Compliance Verhaltensgrundsätze und -richtlinien schiftlich fixiert? [Basis: alle Befragten, N = 307]](/fileadmin/template_risknet/images_content/Abb1-20100903-Steria-Mummert.jpg)
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Abbildung: Unternehmen zeigen Lücken bei Compliance-Aufgaben: Sind in Ihrem Unternehmen im Rahmen des Compliance Verhaltensgrundsätze und -richtlinien schiftlich fixiert? [Basis: alle Befragten, N = 307]
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