EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD II

Stresstest-Kapitalanforderungen widersprechen geltendem Recht


Stresstest-Kapitalanforderungen widerspricht geltendem Recht News

Bundesbank-Vorstandsmitglied Franz-Christoph Zeitler hat den bei den bevorstehenden Bankenstresstests anzuwendenden Eigenkapitalbegriff scharf kritisiert. "Der Kapitalbegriff im Einzelnen entspricht leider nicht dem geltenden Recht", sagte Zeitler laut vorab verbreitetem Redetext am Dienstag in München. Vielmehr verweise die European Banking Authority (EBA) auf Elemente der EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD II und ergänze diese mit einigen Verschärfungen, zum Beispiel bei den Abzugspositionen. Näher äußerte sich Zeitler zu diesem Punkt nicht.

Eine offizielle Einigung über die bei den Tests anzuwendenden Eigenkapitaldefinitionen ist bisher noch nicht erreicht worden. Aus informierten Kreisen hatte es am Montag geheißen, dass die für einige deutsche Institute wichtigen Stillen Einlagen nicht mehr als hartes Eigenkapital gewertet werden sollen, obwohl sie nach dem bis 2012 geltenden Recht noch als solches gelten. Niedersachsen und Hessen erwägen als Träger von NordLB und Helaba eine Klage gegen den Stresstest.

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