Regimewechsel bei Bankenaufsicht

Strengeres Aufsichts- und Abwicklungsregime gefordert


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EZB-Direktor Yves Mersch hat dafür plädiert, die Möglichkeiten einer gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht für eine möglichst strenge Beaufsichtigung der Institute zu nutzen. "Wir müssen dafür sorgen, dass die Bankenunion nicht nur ein Aufkleber bleibt, sondern dass sie einen Regimewechsel für die Art bedeutet, in der wir Banken überwachen und abwickeln", sagte Mersch laut vorab verbreitetem Redetext in Frankfurt.

Mersch wies darauf hin, dass der europäische Bankensektor verglichen mit dem amerikanischen nicht gut dasteht. So war die Zahl von Übernahmen und Zusammenschlüssen zwischen 2005 und 2012 in den USA sechs Mal höher als in Europa. Mersch führte das unter anderem darauf zurück, dass es in Europa kein gemeinsames Aufsichts- und Abwicklungsregime gibt, wodurch grenzüberschreitende Aktivitäten weniger attraktiv werden.

Auch die im Verhältnis von Buchwert und Aktienkurs ausgedrückte Bewertung großer und komplexer Banken ist laut Mersch in Europa viel schlechter als anderswo. Banken außerhalb des Euroraums hätten derzeit eine Price-to-Book-Ratio von 1, aber in der Eurozone eine von 0,7. "Das bedeutet, dass die Banken am Markt mit nur 70 Prozent ihres Buchwerts bewertet werden", sagte er.

Das liegt laut Mersch unter anderem daran, dass Europa noch keine strikten Regeln für die Transparenz von Bilanzen, die Verlustanerkennung und die Abwicklung hat. "Wir brauchen ein strengeres System, um sicherzustellen, dass wir die neuen Werkzeuge der Bankenunion offensiv einsetzen, um einen stärkeren und stabileren Bankensektor zu bekommen", sagte er. Die Möglichkeiten zur Schließung von Banken müssten "voll ausgenutzt werden".

Das Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) plädierte zudem dafür, einzelne Elemente der Bankenabwicklung möglichst zeitgleich einzuführen. Während die Aufsicht prinzipiell im November 2014 starten könne, soll die europäische Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive) im Januar 2015 in Kraft treten, die Möglichkeit zur Beteiligung von Aktionären und Gläubigern von Banken ("Bail-in") aber erst im Januar 2018 bestehen.

"Das würde bedeutet, dass die Abwicklungsbehörde drei Jahre lang eines ihrer wichtigsten Werkzeuge nicht einsetzen kann", kritisierte Mersch und schlug vor: "Meiner Ansicht nach sollte der Starttermin für Bail-in 2015 sein, damit wir von Anfang an das volle Instrumentarium zur Verfügung haben."

 

[Bildquelle:© Ralf Gosch - Fotolia.com]

 

 

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