Panel-Befragung

Prüfungsausschüsse von Aufsichtsräten favorisiert


Prüfungsausschüsse von Aufsichtsräten favorisiert News

Laut einer Panel-Befragung der Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zeichnet sich in den Kontrollgremien eine wachsende Zustimmung zur Arbeitsteilung und zum Einsatz moderner Organisationsmittel ab. So stimmen die Befragten bei der Forderung nach der Einrichtung von Prüfungsausschüssen in größeren Aufsichtsräten (die der Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) lediglich als Wahlrecht eingeführt hat) weitgehend überein: Über 80 Prozent mit entsprechenden Erfahrungen sprachen sich dafür aus. Zudem können sich fast 60 Prozent der Panel-Teilnehmer auch die Bildung von Ausschüssen zu anderen Themen mit einer entsprechenden Informationsverpflichtung an das Gesamtorgan vorstellen.

Die zunehmende Professionalisierung und Arbeitsteilung der Aufsichtsratsarbeit verlange außerdem eine umfassende Koordination durch den Vorsitzenden. Übereinstimmung herrscht daher auch in der Beurteilung der herausgehobenen Stellung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Dessen Kernaufgabe bleibe das regelmäßige Gespräch mit dem Vorstand, den Ausschussvorsitzenden sowie die Moderation der Arbeitsteilung, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitsteilung und Gesamtverantwortung des Plenums zu gewährleisten. Bei der Frage, welche Maßnahmen besonders geeignet seien, dieser organisatorischen Aufgabe Rechnung zu tragen, hat sich die Zahl der Befürworter elektronischer Datenräume im Vergleich zu 2008 auf über 43 Prozent nahezu verdoppelt. Weitere Instrumente, wie die Einrichtung eines Aufsichtsratsbüros mit einer Assistentenstelle oder die Einführung einer festen Informationsordnung, stießen dagegen nicht auf breitere Zustimmung. Offenbar sind hierfür Befürchtungen ausschlaggebend , dass durch weitere starre Regelungen die Bürokratisierung verstärkt werden könne.

Anstelle der lange favorisierten erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile favorisieren inzwischen immer mehr Unternehmen fixe Aufsichtsratsvergütungen. Mehr als 60 Prozent der Panel-Teilnehmer schlossen sich diesem Trend an und votierten für eine Abkehr von variablen Vergütungsmodellen. Die jüngst in die Diskussion gebrachte Einrichtung eines Budgets zur vorstandsunabhängigen Finanzierung der Kontrolltätigkeit wird immerhin auf Anhieb von 43 Prozent der Befragten befürwortet, während sich 49 Prozent dagegen aussprechen. Die Aufsichtsratsvergütung sollte nach Meinung der knappen Mehrheit nicht Bestandteil eines solchen Budgets sein und die Entscheidung über die individuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht dem Vorsitzenden obliegen.

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