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Korruptionsbereitschaft in deutschen Unternehmen nur gering


Korruptionsbereitschaft in deutschen Unternehmen nur gering News

Laut dem von der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) vorgestellten "Bribe Payers Index 2011" hat sich die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland Schmiergelder zu bezahlen, im vergangenen Jahr nicht verändert. Im Rahmen der Analyse wurde das Verhalten von Unternehmen aus 28 Ländern bewertet, wobei über 3.000 Führungskräfte befragt wurden. Deutschland erreichte 8,6 von zehn Punkten und belegt hinter den Niederlanden, der Schweiz und Belgien den vierten Platz. Die Schlusslichter der Liste bilden China und Russland mit Werten von 6,5 bzw. 6,1 Punkten. Laut Edda Müller, der Vorsitzenden von Transparency Deutschland gehe von der aktuellen Analyse die positive Botschaft aus, dass die deutsche Wirtschaft trotz einer vergleichsweise geringen Korruptionsbereitschaft erfolgreich im Ausland agiere. Die schlechte Nachricht sei, dass sich trotz diverser Skandale der letzten Jahre und entsprechender Anstrengungen in den Unternehmen nichts am Gesamtbild der deutschen Exportwirtschaft geändert habe.

Darüber hinaus kritisiert TI insbesondere die Tatsache, dass Deutschland die internationalen Standards zur Geldwäschebekämpfung nach wie vor nicht in vollem Umfang erfülle. Bestehende Regelungslücken seien bereits die OECD und die EU-Kommission angemahnt worden. TI begrüße daher den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Geldwäscheprävention als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) sollen der Nicht-Finanzsektor, also Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und Spielbanken, stärker in die Pflicht genommen und die Schwelle für die Meldung von Fällen gesenkt werden. Nach Einschätzung von TI fehle in dem Gesetzentwurf allerdings die Aufnahme der einfachen Steuerhinterziehung in den Katalog der Vortaten der Anti-Geldwäsche-Gesetze.

Schließlich müsse jeder Bestochene immer auch seine "Einkünfte aus Bestechlichkeit" vor der Einkommenssteuer verbergen. Außerdem sei ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz für die Anti-Geldwäschebeauftragten zu ergänzen.

 

[Bildquelle: iStockPhoto]

 

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