Staaten-Insolvenz

Insolvenzordnung für Staaten in Planung


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Fachleute der Bundesregierung ein Verfahren ausgearbeitet, das Länder mit Zahlungsschwierigkeiten in eine geordnete Insolvenz führen soll. Wie das Magazin "Spiegel" am Wochenende vorab berichtete, sehen die Pläne vor, dass Besitzer von Staatsanleihen im Wege eines sogenannten Haircuts auf Teile ihrer Ansprüche verzichten sollen, um dem Land aus der Krise zu helfen. "Der Privatsektor soll in die Verfahren eingebunden werden, um die finanziellen Lasten nicht allein dem Steuerzahler aufzubürden", heiße es in einem Konzept, das im Bundeskanzleramt kursiert. Der Anleihehalter bekomme eine Risikoprämie und müsse dieses Risiko auch tragen.

Das Konzept sieht laut "Spiegel" vor, dass die Gläubiger im Gegenzug für ihren Verzicht den Restwert der Anleihe, höchstens den halben Nennwert, garantiert bekommen. Der Vorteil für die Gläubiger: Sie müssten nicht die komplette Anleihe abschreiben. Das Schuldnerland müsse eine Garantiegebühr errichten und trage somit auch eigene Lasten. Als internationaler Garantiegeber solle eine neue entpolitisierte und rechtlich selbständigen Einrichtung fungieren, der sogenannten Berliner Club. Daran sollen sich laut "Spiegel" Mitgliedstaaten der G20 oder nur der Euro-Zone beteiligen.

Führe der Forderungsverzicht der Gläubiger zu keiner Besserung, trete eine zweite Stufe des Verfahrens in Kraft. Dabei kommt es dann zu einer kompletten Umschuldung des betroffenen Landes. Der Berliner Club beauftrage dann eine mit den "regionalen Besonderheiten des Schuldnerlandes vertraute Persönlichkeit oder eine Gruppe von Persönlichkeiten" damit, die Vermögensinteressen des Pleite-Landes wahrzunehmen. Laut "Spiegel" sehe das Konzept vor, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) die Maßnahmen von Anfang an begleiten solle.


[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Werner /12.07.2010 18:00
Das hätten die "Spezialisten" vor der Griechenland-Pleite erarbeiten sollen und nicht erst dann wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir liesse sich die geordnete Insolvenz eines EU-Mitglieds politisch durchsetzen, wenn doch gerade einigen Mitgliedsländern unter die Arme gegriffen wurde. Da ist die Politik - leider man wieder - viel zu langsam ;-(
RiskNET Redaktion /12.07.2010 21:37
+++ Details zur Insolvenzordnung für Staaten noch offen +++

Einzelheiten zu einer Insolvenzordnung für Staaten stehen nach Angaben einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) zurzeit nicht fest. "Dieser Aspekt (eines Insolvenzverfahren) wird gerade ausgearbeitet und konkretisiert", sagte BMF-Sprecherin Jeanette Schwamberger am Montag in Berlin. "Deswegen werden wir nicht Zwischenschritte unserer Überlegungen jetzt in der Öffentlichkeit vorstellen, bevor diese Überlegungen nicht beendet sind", betonte Schwamberger als Reaktion auf am Wochenende vom Magazin "Spiegel" publizierte Passagen aus dem Konzept.

Weder Schwamberger noch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm wollten bestätigen, dass die Bundesregierung eine Art "Berliner Club" gründen wolle, unter dessen Regie die Umschuldung zahlungsunfähiger Staaten organisiert werden könnte, wie im "Spiegel" berichtet.

Pläne der Bundesregierung sehen laut "Spiegel" vor, dass Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten sollen, um dem Land aus der Krise zu helfen. Im Gegenzug für ihren Verzicht sollen Gläubiger den Restwert der Anleihe, höchstens den halben Nennwert, garantiert bekommen. Als internationaler Garantiegeber solle eine neue entpolitisierte und rechtlich selbständigen Einrichtung fungieren, der so genannte Berliner Club. Daran sollen sich laut "Spiegel" Mitgliedstaaten der G-20 oder nur der Eurozone beteiligen.

Schwamberger wie Wilhelm betonten, Regeln für die Insolvenz von Staaten würden nicht bereits in Kürze festgelegt. "Das ist kein akutes Thema und auch kein Themas, das jetzt sehr schnell zum Tragen kommen wird", sagte Wilhelm. Vielmehr werde darüber "im Rahmen der längerfristigen Konsequenzen aus der Krise" beraten und entschieden, sagte der Regierungssprecher.

Die vor dem Hintergrund der Krisensituation im Euroraum eingesetzte Arbeitsgruppe, die am Montag unter Leitung des ständigen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman van Rompuy zum dritten Mal tagte, werde zunächst in einem ersten Schritt Reformschritte und -überlegungen anstellen, die schnell und ohne Vertragsänderung umgesetzt werden könnten, sagte die BMF-Sprecherin. Erst in einem zweiten Schritt solle über ein Rahmenregelwerk für eine künftig bessere Krisenbewältigung diskutiert werden.

"Ein Teilaspekt" eines solchen umfassenden Krisenmechanimus werde ein solches staatliches Insolvenzverfahren sein, bei dem möglicherweise auch Vertragsänderungen diskutiert werden müssten. "Wir glauben, dass das zu den langfristigen Lehren aus den Krisenfällen und akuten Rettungsfällen gehört", sagte der Regierungssprecher. Er bestätigte, dass die Bundesregierung mit eigenen Konzepten in diese Beratungen gehe.

Bundeskanzlerin Angela Merkel habe sich bereits vor einigen Wochen in einem Interview grundsätzlich positiv zu einer solchen staatlichen Insolvenzordnung geäußert, sagte der Regierungssprecher. Auch Schwamberger verwies darauf, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schon vor Einsetzung der Arbeitsgruppe erste Überlegungen für einen umfassenden Reformansatz vorgestellt und dabei als "einen Teilaspekt ein geordnetes staatliches Insolvenzverfahren angeregt" habe.
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