Europäische Aufsichtsbehörden erzielen Übereinkunft bezüglich der Rolle der Ratingagenturen im Basel-II-Prozess


Die zuständigen Aufsichtsbehörden in Europa haben eine Übereinkunft im Hinblick auf die Rolle der drei großen Ratingagenturen – Fitch Ratings, Standard & Poor’s und Moody’s Investors Service – bei der Bestimmung des regulatorischen Kapitals von Banken erzielt.

Wie in der Capital Requirements Directive (CRD) verlangt, haben die zuständigen Aufsichtsbehörden dabei berücksichtigt, inwieweit die Methoden der untersuchten so genannten „External Credit Assessment Institutions (ECAIs)“ den Anforderungen an Objektivität, Unabhängigkeit, laufende Überwachung und Transparenz genügen und inwieweit die vergebenen Ratings glaubwürdig und transparent sind.

Eine weitere Frage war, welche Risikogewichtung auf die Ratingnoten der jeweiligen Agentur angewendet werden sollte, um die unterschiedlichen Bewertungssysteme vergleichbar zu machen („Mapping“). Auch in diesem Punkt fanden die Aufsichtsbehörden einen Konsens.

Als wesentliches Ergebnis des Diskussionsprozesses bleibt festzuhalten, dass Finanzinstitutionen, die im Rahmen des Standardansatzes und des so genannten „Securitisation Ratings Based Approach“ die Risikogewichtung ihrer Kredite bestimmen wollen, nach Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörden die Bewertungen aller drei Agenturen verwenden können.

Da die nationale Umsetzung der CRD in den einzelnen Mitgliedsstaaten noch nicht abgeschlossen ist, hat die erzielte Übereinkunft noch informellen Charakter. Nichtsdestotrotz stellt sie einen bedeutenden Meilenstein dar – schließlich dürfte kaum  zu erwarten sein, dass die entsprechenden Bestimmungen in den jeweiligen nationalen Gesetzgebungsverfahren anders lauten.

Weitere Informationen stehen auf der Website des Committee of European Banking Supervisors (CEBS) unter www.c-ebs.org zur Verfügung.

 

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