CEBS veröffentlicht Richtlinien zur Beurteilung fortgeschrittener Risikomanagementansätze und eröffnet zweite Konsultationsrunde zum Outsourcing-Standard


Das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) hat seine Richtlinien zur Implementierung, Validierung und Bewertung von Risikomanagement- und Risikomessungssystemen veröffentlicht. Sie gelten für Kreditinstitute und Investmentfirmen, die ihre Kapitalanforderungen mit Hilfe der so genannten „fortgeschrittenen Ansätze“ bestimmen wollen.

Die neuen Eigenkapitalanforderungen erlauben die Verwendung von risikosensitiveren Ansätzen – Banken können ihre spezifischen Risikoparameter dabei in Eigenregie ermitteln. Um die fortgeschrittenen Ansätze auch für regulatorische Zwecke nutzen zu können, benötigt ein Institut allerdings die Genehmigung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Bevor diese Genehmigung erteilt werden kann, müssen die Regulatoren die Validierungsprozesse sowie das Kontrollsystem der betreffenden Bank überprüfen.

Die nun vorgestellten Richtlinien der CEBS spiegeln das gemeinsame Verständnis wider, was die Aufsichtsbehörden beachten sollten, wenn sie den Antrag eines Instituts prüfen, das den „Internal Ratings Based (IRB)“- oder den „Andvanced Measurement“-Approach (AMA) für regulatorische Zwecke anwenden will. Ein wesentliches Ziel von CEBS besteht darin, den Genehmigungsprozess schlanker zu gestalten, vor allem für internationale Bankengruppen. Außerdem sollen die Richtlinien dazu beitragen, einheitliche Rahmenbedingungen („level-playing field“) für alle Banken zu schaffen, die fortschrittliche Risikomanagementmethoden verwenden wollen.

In dem Konsultationsprozess, welcher der Veröffentlichung der Richtlinie vorausgegangen war, diskutierten die betroffenen Banken und die Aufsicht vor allem über den erforderlichen Detaillierungsgrad der Regelungen. Die nun vorliegende Richtlinie lässt im Vergleich zu den ersten Entwürfen an vielen Stellen zwar ein höheres Maß an Flexibilität erkennen. Allerdings hält CEBS eine weitere Reduzierung des Detaillierungsgrads derzeit nicht für angebracht – vor allem, um eine möglichst einheitliche Beurteilung grenzüberschreitend tätiger Bankengruppen zu gewährleisten. Gleichzeitig wird jedoch in Aussicht gestellt, dass zu einem späteren Zeitpunkt durchaus ein Übergang zu einer stärker prinzipienorientierten Vorgehensweise erfolgen kann, wenn Banken und Aufsichtsbehörden Erfahrungen mit der neuen Richtlinie gesammelt haben.

Nähere Informationen zu den oben beschriebenen Richtlinien sind auf der CEBS-Website unter folgendem URL zu finden: www.c-ebs.org/standards.htm

Darüber hinaus hat das CEBS die zweite Konsultationsrunde für seine Standards zum Outsourcing von Geschäftsprozessen in Kreditinstituten eröffnet. In den vorgeschlagenen Standards wird von Outsourcing gesprochen, wenn sich ein Kreditinstitut eines externen Dritten bedient, der dann regelmäßige Aktivitäten übernimmt, die normalerweise vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden. Als ganz wesentliches Element sieht CEBS dabei die Tatsache an, dass ein Outsourcingvertrag niemals dazu führen kann, dass der Auftraggeber seine Verantwortung für die betreffenden Aktivitäten delegiert.

Mit den Outsourcing-Standards will CEBS vor allem eine Konvergenz der Aufsichtspraxis erreichen. Die vorgeschlagenen Standards sind stark prinzipienbasiert, so dass noch genügend Spielräume bestehen sollten, um die Regelungen flexibel an nationale Besonderheiten und die jeweiligen Marktgegebenheiten anzupassen. CEBS und CESR (Committee of European Securities Regulators) wollen außerdem sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Standards konsistent mit dem regulatorischen Rahmenwerk sind, das durch die „Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)“ definiert wird. Der Konsultationsprozess zu den Outsourcing-Standards läuft bis zum 6. Juli 2006.

 

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