Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zur Konsultation veröffentlicht, das Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen von Kreditinstituten aufstellt. Mit dem neuen Rundschreiben setzt die deutsche Aufsicht einen Akzent. Deutschland ist damit eines der wenigen Länder, das schon heute für die Sanierungsplanung ein regulatorisches Rahmenwerk entwickelt, das künftig alle in Deutschland systemrelevanten Kreditinstitute zu beachten haben.
Die Sanierungsplanung ist auch ein wesentlicher Bestandteil internationaler Regulierungsvorhaben: So hat das Financial Stability Board (FSB) im Oktober Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen die "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" (Key Attributes) mit dem Ziel verabschiedet, systemrelevante Institute ohne Verluste für den Staatshaushalt abwickeln zu können, um so der "too big to fail"-Problematik wirksamer zu begegnen. Die Key Attributes sehen vor, dass zumindest für global systemrelevante Finanzunternehmen Abwicklungs- und Sanierungspläne aufzustellen sind.
Die von den Kreditinstituten zu erstellende Sanierungsplanung und die darauf aufbauende Abwicklungsplanung durch die Abwicklungsbehörde soll einen wesentlichen Beitrag zur Finanzmarktstabilität leisten, weil dadurch der "too big to fail"-Problematik wirksamer begegnet werden kann. Als ein Element des erweiterten Risikomanagements dient die Sanierungsplanung als Vorbereitung um künftige Krisensituationen bewältigen zu können und so die Widerstandsfähigkeit des Kreditinstitutes zu stärken.
MaSan als Teil des Risikomanagements
Mit dem gleichen Ziel hatte bereits die Europäische Kommission am 06.06.2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Krisenmanagement-Richtlinie) veröffentlicht.
Die Richtlinie wird Bestandteile der Key Attributes in europäisches Recht transformieren. Neben den aus dem deutschen Restrukturierungsgesetz schon bekannten Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds und der Möglichkeit, wesentliche und systemrelevante Geschäftsbereiche eines Instituts auf eine Brückenbank zu übertragen, sind vor allem das sogenannte Bail-in tool, Überlegungen zur Beteiligung von Einlagensicherungseinrichtungen an der Sanierung und Abwicklung eines Institutes sowie das Vorhalten von Sanierungs- und Abwicklungsplänen zu erwähnen.
Die G 20 haben sich verpflichtet die Key Attributes umzusetzen: So müssen zumindest global systemrelevante Institute bis zum ersten Quartal des kommenden Jahres Sanierungspläne entwickeln und im Risikomanagement implementieren. So wird die BaFin demnächst die identifizierten Institute auffordern, bis Ende 2013 Sanierungspläne zu entwickeln und zu implementieren.
MaSan basieren auf dem Proportionalitätsprinzip
Mit den nun zur Konsultation veröffentlichten MaSan möchte die Finanzaufsicht den Instituten eine Hilfestellung für die Umsetzung der Sanierungsplanung an die Hand geben. Dem Entwurf liegt das bei qualitativen Anforderungen bewährte Proportionalitätsprinzip zu Grunde, um ein praxistaugliches Regelwerk zu installieren und somit der heterogenen Struktur des Bankensektors Rechnung zu tragen und den institutsindividuellen Risiken angemessen zu begegnen: So ist die Ausgestaltung des Sanierungsplans von Größe, Komplexität und Vernetzung des Kreditinstitutes bzw. der Institutsgruppe sowie von Art, Umfang und Komplexität des Geschäftsmodells und des damit einhergehenden Risikos abhängig.
Nachfolgend sind die wesentlichen Regelungen des Entwurfs zusammengefasst:
- In der strategischen Analyse soll das Institut die Unternehmensstruktur mit den wesentlichen und systemrelevanten Geschäftsaktivitäten sowie die interne und externe Vernetzung darstellen. Anhand dieser Informationen kann die Umsetzbarkeit der allgemeinen und spezifischen Handlungsoptionen zunächst durch das Institut und im Anschluss durch die Aufsicht beurteilt werden.
- Wie oben dargestellt verfolgt die BaFin mit der Sanierungsplanung das Ziel, dass das Institut Krisensituationen aus eigener Kraft meistert, noch bevor die Aufsicht einschreiten kann. Daher soll das Institut im Sanierungsplan alle dafür geeigneten allgemeinen Handlungsoptionen darstellen, die grundsätzlich geeignet sind, die Finanzstärke im Krisenfall sicher- bzw. wiederherzustellen.
- Im Anschluss soll anhand einer Belastungsanalyse, die sowohl schwerwiegende idiosynkratrische und marktweite Stressszenarien umfassen als auch plötzliche oder langsam eintretende Entwicklungen berücksichtigen soll, untersucht werden, welche Risiken einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf das Kreditinstitut bzw. die Gruppe haben und ob das Institut durch die Ausübung der Handlungsoptionen widerstandsfähig sein würde.
- Auf Grundlage der Belastungsanalyse und der erwarteten Umsetzungsdauer der Handlungsoptionen sollen Sanierungsindikatoren festgestellt werden, die es dem Kreditinstitut erlauben, rechtzeitig die geeigneten Handlungsoptionen einzuleiten, um die Finanzstärke sicher- bzw. wiederherzustellen und somit die Überlebensfähigkeit zu sichern.
Download des Entwurfs der MaSan: ![]()
[Bildquelle: © styleuneed - Fotolia.com]






Kommentare zu diesem Beitrag