BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute die Endfassung ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die MaRisk sollen wichtige qualitative Elemente von Basel II in nationales Recht umsetzen. Im Mittelpunkt stehen das Risikomangement von Banken und Finanzdienstleistern und dessen Überwachung durch die Aufsicht ("Supervisory Review Process"), die über EU-Richtlinien zum 1.1.2007 bindend werden.

Mit den MaRisk kommt die deutsche Bankenaufsicht einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Modernisierung voran. "Moderne, qualitative Aufsicht braucht einen offenen, auf Prinzipien basierenden Regelungsrahmen. Den legen wir mit den MaRisk vor", sagte Helmut Bauer, Erster Direktor Bankenaufsicht bei der BaFin. "Bei der qualitativen Aufsicht kommt es auf das institutsspezifische Risikomanagement an. Das können wir nicht in ein traditionelles regulatorisches Korsett zwingen".

In die Entwicklung der MaRisk hat die Aufsicht frühzeitig ein Fachgremium eingebunden, dem Experten aus der Kreditwirtschaft angehören. Das hat wesentlich dazu beigetragen, ein schlankes und praxisnahes Regelwerk zu schaffen. Die nun veröffentlichte endgültige Version eröffnet den Instituten vielfältige Gestaltungsspielräume und stärkt damit ihre Eigenverantwortung. Vor allem kleinere Institute profitieren von zahlreichen Öffnungsklauseln.

Die MaRisk bauen auf den bisher geltenden Mindestanforderungen (für das Kreditgeschäft - MaK, das Handelsgeschäft - MaH und die Interne Revision - MaIR) auf. Diese hat die Aufsicht in modernisierter Form in das neue Regelwerk einfließen lassen. Vor allem die Anforderungen an das Handelsgeschäft sind dabei erheblich erleichtert worden. Helmut Bauer: "Die MaRisk bedeuten Deregulierung, entlassen aber die Institute nicht aus der Verantwortung ".

Wie zuvor angekündigt, werden die Institute von den Erleichterungen, die ihnen die MaRisk bieten, schnell profitieren, nämlich schon ab deren Veröffentlichung. Regelungen, die entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben neu hinzukommen, werden dagegen erst ab dem 1. Januar 2007 bindend. Die Aufsicht wird Sanktionen mindestens für ein weiteres Jahr zurückstellen, wenn Institute diese Umsetzungsfrist nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand einhalten könnten. Die MaRisk können unter www.bafin.de abgerufen werden.

Bei RiskNET finden Sie weitere Informationen zu den MaRisk.

 

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