BaFin bringt MaRisk auf den Weg


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den ersten Entwurf ihrer "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) veröffentlicht. Mit dem Regelwerk, das sich an Banken und Finanzdienstleister richtet, gibt die BaFin den Startschuss für eine modernisierte Form qualitativer Aufsicht. Die MaRisk werden Anforderungen an das Management aller wesentlichen Risiken umfassen. Das Dokument, das die Banken seit einiger Zeit erwarten, ist mit der Deutschen Bundesbank abgestimmt. Der Entwurf der MaRisk enthält bereits Elemente des Aufsichtskonzeptes, das die neue Baseler Eigenkapitalübereinkunft (Basel II) vorsieht, und das über eine EU-Richtlinie europaweit Geltung erlangen wird. Wichtiger Teil der künftigen Eigenkapitalregeln ist der "Supervisory Review Process" (SRP), der die Risiko-Steuerung der Banken in den Vordergrund stellen wird. Die MaRisk enthalten Anforderungen, die die Institute zum Teil schon seit Jahren erfüllen müssen: die seit 1995 als Einzelregelungen verabschiedeten Mindeststandards für Handelsgeschäfte, für Kreditgeschäfte und für die interne Revision. Neue Regeln u.a. zum Zinsänderungsrisiko runden das integrierte Gesamtwerk ab. Die MaRisk sollen durchgehend von einem flexiblen Ansatz geprägt sein. Der zeigt sich vor allem in den geplanten Öffnungsklauseln. Diese Klauseln ermöglichen, dass die Institute die aufsichtlichen Anforderungen entsprechend ihrer Größe umsetzen können. "Einem 'One Size fits all'- Anspruch erteile ich eine klare Absage", sagt Helmut Bauer, der Erste Direktor der BaFin-Bankenaufsicht. In Kürze wird sich ein Fachgremium formieren, das vor allem für die Praxisnähe der MaRisk sorgen soll. Dem Gremium werden Vertreter der Institute und der Verbände und Prüfer angehören. Die offizielle Konsultation aller Verbände ist unmittelbar im Anschluss an die Arbeiten im Fachgremium vorgesehen; die Endfassung der MaRisk soll nach derzeitiger Planung Ende des Jahres vorliegen. Der MaRisk-Entwurf sowie weitere Dokumente können unter www.bafin.de abgerufen werden.

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