Solvency II

Definition:

Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen.

Ziel von Solvency II ist es, ein risikoorientiertes Regelwerk für die Eigenmittelanforderungen von Versicherern in Europa zu schaffen.

Am 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Solvency-II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Anfang April 2009 konnten sich Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf neue Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II verständigen. Solvency II wurde am 22. April 2009 vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet. Am 14. November 2013 hat die Kommission mitgeteilt, dass im Trilog zwischen Parlament und Rat eine Einigung erzielt werden konnte und die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 möglich wird.

Die nationale Umsetzung der Richtlinie wird in Deutschland über eine Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erfolgen.

Analog zu Basel II wird ein 3-Säulen-Ansatz verfolgt:

  • Säule I behandelt die Höhe des Minimumsolvenzkapitals, die Mindestkapitalanforderung (MCR, Minimum Capital Requirement) und die Höhe des zu stellenden Zielsolvenzkapitals, die Solvenzkapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) im Verhältnis zu den anrechnungsfähigen Eigenmitteln (eligible own funds). Eigenmittel wurden unter Solvency I als das vorhandene Solvenzkapital (ASM, available solvency capital) bezeichnet.
  • Säule II betrifft das Risikomanagementsystem und beinhaltet vor allem qualitative Anforderungen, beispielsweise an die Qualifikation der Vorstände von Versicherungsunternehmen (sogenannte "Fit-and-proper"-Kriterien).
  • Säule III regelt Berichterstattungspflichten der Versicherungsunternehmen: zum Einen Berichtspflichten an Aufsichtsbehörden (supervisory reporting) und zum Anderen zu veröffentlichende Angaben (public disclosure). Bei den Berichtspflichten nach Säule III von Solvency II soll eine enge Anbindung an andere gesetzliche Berichtspflichten wie in der Rechnungslegung, insbesondere den International Financial Reporting Standards (IFRS), erreicht werden.

 

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