Rückversicherung

Definition:

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz genannt) dient der Risikobewältigung eines einzelnen Versicherungsunternehmens. Aufgabe ist vorwiegend, das Ausfallrisiko durch Großschäden (Versichertenschutzgedanke) sowie Schadenslasten der Erstversicherer (Versichererschutzgedanke) zu minimieren.

 

Diese Versicherungsform wird abgeschlossen zur Deckung (Versicherung) von Einzelrisiken bzw. ganzen Portfolios (Vielzahl von Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen). Ganz oder auch nur teilweise, werden im Rahmen auszuhandelnder Bedingungen im Rückversicherungsverhältnis durch (regelmäßig) eine Versicherungsgesellschaft Risiken auf eine andere Versicherungsgesellschaft (Zessionar, meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen (zediert). Dabei wird die ursprüngliche Versicherung weder aufgelöst, noch wird in ihren Regelungsinhalt eingegriffen. Der Vertragsinhalt wird mithin nicht geändert. Der Erstversicherer bleibt dem Versicherten auch allein für Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Andererseits aber erhält der Erstversicherer im Schadensfall beim Versicherungsnehmer (Teil-)Leistungen vom Rückversicherer erstattet, soweit das realisierte Risiko von der Rückversicherung gedeckt war. Man unterscheidet dabei zwischen der Erstattung in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung).

 

Aus genannten Gründen gilt die Rückversicherung auch als "die Versicherung der Versicherer". In § 779 Abs. 1 HGB (Seehandelsrecht) ist die Rückversicherung definiert als Versicherung der vom Versicherer übernommenen Gefahr.

 

Die aktive Rückversicherung beschreibt das Geschäft eines Rückversicherers, anderen Erst- oder Rückversicherern Rückversicherungsschutz anzubieten. Dabei kann auch ein Erstversicherer als Rückversicherer agieren. Die aktive Rückversicherung bezeichnet man auch als in Rückdeckung übernommenes Geschäft oder als indirektes Geschäft. Es handelt sich andererseits um passive Rückversicherung, wenn ein Erst- oder ein Rückversicherer Rückversicherungsschutz nachfragt.

 

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