MaRisk BA

Definition:

Bei der Mindesanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk BA) handelt es sich um Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden. Sie wurden von der BaFin erstmals mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 veröffentlicht und zuletzt am 14. Dezember 2012 durch das Rundschreiben 10/2012 (BA) geändert.

Die MaRisk konkretisieren den § 25a Kreditwesengesetz (KWG) und sind die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II geregelten Eigenkapitalvorschriften in deutsches Recht (sogenannte "zweite Säule" von Basel II). Es handelt sich bei ihnen (ihrer Rechtsnatur) um sogenannte normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften, die eine Selbstbindung der deutschen Aufsicht gegenüber den Finanzinstituten bzw. Versicherungen darstellen. Die MaRisk sind somit de facto eine verbindliche Auslegung des § 25a Abs. 1 KWG. Sie sollen der Aufsichtsbehörde eine konsistente Anwendung gegenüber den Finanzinstituten bzw. Versicherungen ermöglichen und Rechts- und Planungssicherheit schaffen.

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