Kreditzweitmarktgesetz

Definition:

Das Kreditzweitmarktgesetz (in Kraft seit Ende 2023) setzt die EU-Richtlinie 2021/2167 um und regelt die Veräußerung, Übertragung und Servicierung notleidender Kredite. Ziel ist es, einen funktionierenden Sekundärmarkt für NPLs in Europa zu schaffen.

Die Vorschriften umfassen u. a.:

  • Zulassungspflichten für Kreditdienstleister und Käufer
  • Informationspflichten gegenüber Schuldnern
  • Mindeststandards für Kreditservicer
  • Verbraucherschutzvorgaben bei Forderungsbeitreibung

Zielsetzung: Transparenz und Effizienz steigern, systemische Risiken verringern, Verbraucherschutz gewährleisten.

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