Kreditzweitmarktgesetz
Das Kreditzweitmarktgesetz (in Kraft seit Ende 2023) setzt die EU-Richtlinie 2021/2167 um und regelt die Veräußerung, Übertragung und Servicierung notleidender Kredite. Ziel ist es, einen funktionierenden Sekundärmarkt für NPLs in Europa zu schaffen.
Die Vorschriften umfassen u. a.:
- Zulassungspflichten für Kreditdienstleister und Käufer
- Informationspflichten gegenüber Schuldnern
- Mindeststandards für Kreditservicer
- Verbraucherschutzvorgaben bei Forderungsbeitreibung
Zielsetzung: Transparenz und Effizienz steigern, systemische Risiken verringern, Verbraucherschutz gewährleisten.