Am 17. April 2013 hat das Europäische Parlament den kombinierten Richtlinien- und Verordnungsvorschlag CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation) angenommen. Der Rat hatte bereits drei Wochen vorher zugestimmt. Damit wird das Regelwerk, das unter anderem Basel III in europäisches Recht umsetzt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2014 zur Anwendung kommen. Ursprünglich sollten die Regelungen von CRD IV und CRR bereits vom 1. Januar 2013 an angewendet werden. Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag im Juli 2011 veröffentlicht.
Der Rat, die Kommission und das Europäische Parlament konnten die Trilog-Verhandlungen über die endgültige Fassung des Regulierungspakets 2012 jedoch nicht mehr abschließen. Als neuer Anwendungszeitpunkt wird nunmehr der 1. Januar 2014 angestrebt. Dafür ist es erforderlich, dass das Regelungswerk im Amtsblatt der Europäischen Union bis zum 30. Juni 2013 veröffentlicht wird. Geschieht dies erst danach, verschiebt sich der Start auf den 1. Juli 2014. Bevor CRD IV und CRR veröffentlicht werden können, müssen unter anderem noch die finalen Papiere erstellt und diese vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden.
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Kommentare zu diesem Beitrag
Vielleicht geht uns ja endlich ein Licht auf und es ändert sich am Ende alles zum Besseren.
Vielleicht versteht man ja am Ende, daß Profitgier schlußendlich allen schadet... Wobei, viele, die die Kriese ausgelöst haben profitieren ja durch die Rettungspake wieder ... ;-(