Auswirkungsstudie QIS 4b des GDV

Solvency II: QIS 4b startet im Juli


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Vor kurzem wurde auf europäischer Ebene eine Einigung über die Rahmenrichtlinie für Solvency II erzielt. Damit wurde die Umsetzung von Solvency II bis Ende 2012 auf den Weg gebracht. Für alle Versicherungsunternehmen gilt es nun, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, insbesondere auf die quantitativen Solvenzanforderungen gemäß Säule 1. Eine gute Möglichkeit bietet hierzu die Teilnahme an den Auswirkungsstudien, den so genannten Quantitative Impact Studies (QIS). Im Bereich der Schaden-/Unfallversicherer lag die Beteiligungsquote bei QIS 4 mit knapp 80% noch deutlich unter der Quote von 95% bei den Lebensversicherern. Die nächste Auswirkungsstudie QIS 5 von Seiten der EU-Kommission und CEIOPS ist jedoch erst für das zweite Quartal 2010 geplant.

Vor diesem Hintergrund wird der Branchenverband GDV ab Juli 2009 in eigener Regie eine Auswirkungsstudie (bezeichnet als QIS 4b) durchführen, die eine Weiterentwicklung von QIS 4 darstellt. Gerade für Unternehmen, die bisher nicht an den Auswirkungsstudien teilgenommen haben, bietet dies eine gute Möglichkeit, sich rechtzeitig mit den neuen Solvenzanforderungen vertraut zu machen. Aber auch für die bisherigen Teilnehmer werden sich Ansatzpunkte für Verfeinerungen ergeben, insbesondere bzgl. der Kapitalanforderungen aus Katastrophenrisiken, HUK-Renten und der Berechnung des versicherungstechnischen Risikos (beispielsweise 1-Jahresvarianz für das Reserverisiko).

Nach Einschätzung des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm hat die Analyse der QIS 4 für Schaden-/Unfallversicherer gezeigt, dass die Ermittlung der Best Estimate Rückstellung samt Risikomarge sowie die  Berechnung des Prämien- und Reserverisikos die größten Herausforderungen darstellen. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sei die Berechnung dieser Größen aufgrund der erforderlichen Daten und der anzuwendenden Bewertungsmethoden mit Schwierigkeiten verbunden: Bei ca. 10 Prozent der deutschen Schaden-/Unfallversicherer konnten die Best Estimate Rückstellungen nicht ausgewertet werden. Nur sehr wenige Unternehmen hätten zudem VU-individuelle Parameter für das Prämien- und Reserverisiko angegeben.

 

[Bildquelle: iStockPhoto]

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