Empfehlungen für die Vergütung bei Finanzdienstleistern

Risikoadjustierte Vergütungssysteme


Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die EU-Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur besseren Überwachung von Finanzdienstleistungen vorgestellt. Das Paket umfasst unter anderem auch Leitlinien für die Struktur und die Höhe der Managervergütung sowie Grundsätze für die Vergütung von Mitarbeitern in risikoträchtigen Geschäftsbereichen.

"In der Finanzdienstleistungsindustrie wurden bisher allzu häufig falsche Anreize gesetzt. Es ist weder sinnvoll noch gesund, wenn Vergütungsanreize zu stark an kurzfristige Ergebnisse gekoppelt sind und dadurch zu einer überhöhten Risikobereitschaft führen. Die G20 haben sich darauf geeinigt, die strengen neuen FSF-Prinzipien für Gehälter und Vergütungen anzuwenden. Die Kommission gibt nun die Richtung vor. Anreize müssen sich an der langfristigen Rentabilität der Unternehmen orientieren", begründet Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy (Bild unten) die aktuellen Vorschläge.

Im Hinblick auf die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten unter anderem dazu auf,

  • eine Obergrenze von maximal zwei Jahren für Abfindungszahlungen festzulegen und diese im Falle von Fehlleistungen ganz zu streichen,
  • ein Gleichgewicht zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil vorzuschreiben und die letztere Komponente an vorher festgelegte und messbare Leistungskriterien zu binden,
  • den Unternehmen zu gestatten, variable Vergütungsbestandteile, die auf der Grundlage offensichtlich falscher Daten gezahlt wurden, wieder zurückzufordern,
  • bestimmte Offenlegungsanforderungen auszuweiten, die in der bisherigen Empfehlung enthalten sind, um die Kontrolle der Vergütungspolitik durch die Anteilseigner zu verbessern sowie
  • dafür zu sorgen, dass Nicht-Mitglieder der Unternehmensleitung keine Aktienoptionen als Teil ihrer Vergütung erhalten, um auf diese Weise Interessenkonflikte zu vermeiden.


Vergütung von Mitarbeitern in risikoträchtigen Geschäftsbereichen

Die Empfehlung der EU-Kommission zur Vergütung von Mitarbeitern in risikoträchtigen Geschäftsbereichen enthält Leitlinien für die Struktur der Vergütung, die Konzeption und Umsetzung der Vergütungspolitik und die Rolle der Aufsichtsbehörden bei der Kontrolle der Vergütungspolitik von Finanzinstituten. Im einzelnen werden hierbei die folgenden Bereiche angesprochen.

  • Vergütungsstruktur: Die Finanzinstitute sollten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen fixem Gehalt und Bonuszahlungen anstreben. Die Leistungskriterien sollten sich stärker an den längerfristigen Ergebnissen orientieren und die zugrunde gelegte Leistung an die Faktoren Risiko, Kapitalkosten und Liquidität anpassen.
  • Corporate Governance: Die Vergütungspolitik sollte intern transparent, eindeutig und ordnungsgemäß dokumentiert sein und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten enthalten.
  • Offenlegung: Die Vergütungspolitik sollte gegenüber den Beteiligten auf angemessene Art und Weise kommuniziert werden. Die offengelegten Informationen sollten eindeutig und leicht verständlich sein und die zentralen Elemente der Vergütungspolitik, ihrer Konzeption und ihrer Umsetzung umfassen.
  • Überwachung: Die Aufsichtsbehörden sollten unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Überwachungsinstrumente sicherstellen, dass Finanzinstitute die Grundsätze einer soliden Vergütungspolitik so weit möglich anwenden und dass die Vergütungspolitik mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist.


Kommentare zu diesem Beitrag

Hans /08.10.2008 01:14
Der IWF hat sicherlich Recht, dass nur international abgestimmte und entschiedene Maßnahmen sinnvoll sind, um das Vertrauen in das globale Finanzsystem wieder herzustellen. Aber genau das passiert zur Zeit nicht ;-(( siehe auch Äußerungen Steinbrück zum Hilfsprogramm der USA sowie die Einzelaktionen in Island, Frankreich etc.
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