Rechtschutzversicherung gegen Ansprüche aus dem AGG


Am 1. August 2006 wird das so genannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft treten, mit dem die europäische Antidiskriminierungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Nach dem geplanten Gesetz sollen Arbeitgeber grundsätzlich für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen und betriebsfremde Dritte haften. Bei nachgewiesenen Benachteiligungen besteht Ersatzpflicht für materielle Schäden in unbegrenztem Ausmaß sowie eine Entschädigungspflicht für immaterielle Schäden. Die Benachteiligungskriterien umfassen u. a. Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Identität. Da durch das AGG für die Unternehmen neue Haftungsrisiken entstehen kann es nicht überraschen, wenn bereits vor seinem Inkrafttreten erste Produkte zum Risikotransfer angeboten werden. So hat beispielsweise die Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen konzipiert, die sich gegen Ansprüche aus dem AGG zur Wehr setzen müssen. Die Rechtsschutzpolice übernimmt alle Kosten, die im Rahmen der Abwehr dieser Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium. Im Wesentlichen zählen hierzu die Kosten des Rechtsanwalts sowie Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten.

 

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