Unklare Definitionen von Compliance schaffen Haftungsrisiken

Paukenschlag für deutsche Compliance-Officer


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"Einen Paukenschlag für die deutschen Compliance-Officer", nennt Dr. Christian Pelz das aktuelle BGH-Urteil zur Haftung der hausinternen Kontrolleure (Az. 5 StR 394/08). Dieser Richterspruch sorgt in der Tat für Entsetzen. Die höchsten deutschen Strafrichter hätten einen Betrugsfall aus Berlin genutzt, um in einer nicht entscheidungserheblichen Rechtsmeinung (obiter dictum) ihre Ansicht zu den Aufgaben der Compliance-Beauftragten kund zu tun, so der Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht im Rahmen der Veranstaltung "Compliance Day" in München.

Die Folge für die Compliance-Beauftragten: Sie haben nach Ansicht der Bundesrichter alle aus dem Unternehmen begangenen Rechtsverstöße zu verhindern, insbesondere Straftaten. Damit treffe sie eine Garantenpflicht, die wiederum Grundlage der eigenen Unterlassensstrafbarkeit sein kann – ein nach Expertenmeinung viel zu weit gesteckter Rahmen: "Sie stehen praktisch mit einem Bein im Gefängnis", meint Pelz.

Unklare Definitionen von Compliance schaffen Haftungsrisiken

Als Ursache für die umfangreiche Haftung hat der Jurist die unklaren Definitionen der Compliance ausgemacht: "Das Gericht hat sich letztlich an den Vorgaben in der Fachliteratur orientiert, dazu kommt die Selbstdarstellung vieler Firmen, die Marketing damit machen, in allen Bereichen compliant zu sein." Wie eine Monstranz sei der Begriff Compliance in den vergangenen Jahren umhergetragen worden, nur selten sei der Wirkungsbereich der Verantwortlichen klar definiert. Doch Pelz entdeckte auch ein Gutes an dem Urteil: "Es zwingt uns zur Fortentwicklung der Compliance, zum Überdenken ihrer Funktion."

Einen ähnlichen Umbruch wie die Compliance selber erlebt derzeit das europäische Chemikalienrecht, sagt Martin A. Ahlhaus, Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Die sog. REACH-Richtlinie der Kommission ordnet die rechtlichen Verpflichtungen von Herstellern, Importeuren und Händlern vollkommen neu. "Davon sind beileibe nicht nur Chemiefirmen betroffen", erklärt der Fachmann für öffentliches Recht: "Auch wer DVD-Player importiert oder Textmarker vertreibt kann sehr schnell von den REACH-Verpflichtungen erfasst sein". Viele Firmen wüssten noch gar nicht, dass die neu statuierten Regeln auch für sie gelten. Ein klassischer Fall für die Compliance-Abteilungen. Bedeutsam wird das Thema wohl auch für die Kommunikationsabteilungen der betroffenen Firmen, schließlich kann der Verbraucher umgehende Auskunft über die Stoffe in den vertriebenen Produkten verlangen. Die Zeit drängt: Bereits seit einem knappen Jahr drohen den Firmen Verbote, Waren in Verkehr zu bringen, wenn sie sich nicht REACH-konform verhalten. Ende 2010 erfolgt eine weitere Verschärfung. "Dieses Thema wird vielen Firmen auf die Füße fallen", konstatiert Ahlhaus. Im Internet kursiert sogar schon ein vom Umweltbundesamt angepriesener Formbrief, mit dem die Verbraucher die Firmen zur Information auffordern sollen.

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

RA PG /02.11.2009 15:41
Interessant ist, dass seit Jahren - auf so ziemlich jeder Konferenz - über die korrekte Definition von Compliance diskutiert wird, jeder Referent sich dem Thema aus einer anderen Ecke nähert und insgesamt das Thema "alter Wein in neuen Schläuchen" ist. Da wundert man sich nicht über so ein Urteil.
RA PG /02.11.2009 15:43
Als Lektüre sei empfohlen:
>> http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/08/5-394-08-1.php
Pleitegeier /02.11.2009 16:17
Zur Abwechslung könnte man ja auch mal die Berater und WP's haften lassen. Die haben ja nicht gerade wenig Geld in Rechnung gestellt um die Unternehmen "compliant" zu machen. Die hauseigenen Compliance Manager sind sicherlich diejenigen die am wenigstens zur Verantwortung zu ziehen sind.
Habi /02.11.2009 21:19
@Pleitegeier: Du sprichst mir aus der Seele. Warum passt da eigentlich nix? Hat das mit einem Kartell der WPs zu tun? Oder ist die Lobbyarbeit der WPs so verdammt gut? Oder hat es damit zu tun, dass es keine Kläger gibt?!
Brunobär /02.11.2009 22:00
Ja, leider geht die Diskussion um die Haftung der Compliance Officer völlig am Thema vorbei. Das wäre so, als wenn zukünftig auch die Risikomanager haften müssten, wenn der Vorstand sich entscheidet eine rote Ampel nicht zu beachten oder bei seinen Entscheidungen als Frühwarninformationen zu missachten ...
Jodi /02.11.2009 22:27
Ich hatte bisher immer gedacht, dass der Vorstand bzw. Geschäftsführer im Sinne seiner Sorgfaltspflicht haftet. Kann das Urteil nicht ganz nachvollziehen und gebe Brunobaer recht. Haften dann demnächst auch der Leiter Controlling und der Leiter Risikomanagement? Wir werden wohl bald keine guten Führungskräfte mehr finden, da permanent das Damoklesschwert über einem schwebt ... was für eine bedenkliche Entwicklung ...
Freddy /03.11.2009 13:02
@Pleitegeier: Die rechtlichen Grundlagen für eine Haftung der WPs existieren zwar ... aber leider werden diese in der Praxis nur selten angewendet. Wer sollte klagen? Die Aktionäre? Die Aufsichtsräte? Ich hoffe doch sehr, dass sich hier in den nächsten Jahren einiges ändern wird. Wenn ein Versicherungsmakler quasi mit einer umgekehrten Beweislast für seine Beratungsleistungen geradestehen muss, dann sollte das auch für die WPs gelten.
Pleitegeier /03.11.2009 15:56
@Freddy: Eine Umkehr der Beweislast in Kombination mit persönlicher Haftung dürfte die WPs von gierigen und skrupellosen Häckenmachern wieder dorthin bringen, wo sie vom Berufstand stehen sollten: "Testiere am Tag nur solche Geschäfte, dass du nachts gut schlafen kannst" :-)
Freddy /03.11.2009 16:02
Bleibt die Frage, warum da nix passiert. Hängt das mit dem Kartell der WPs zusammen oder mit Seilschaften zwischen Politik und dem Kartell der WPs ...
Philip /05.11.2009 06:34
Ja, Freddy, das hängt wohl mit der guten Lobbyarbeit der WPs zusammen. Aber immerhin gibt es mit Arthur Andersen auch ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit, dass es auch einem WP an den Kragen gehen kann, wenn man zu korrupt wird und zu grosse Seilschaften aufbaut ;-)
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