Kritik von allen Seiten an Reformplänen für Lebensversicherungen

Niedrigzinsumfeld als Risiko für die Solvabilität


Niedrigzinsumfeld als Risiko für die Solvabilität: Kritik von allen Seiten an Reformplänen für Lebensversicherungen News

Das Bundeskabinett hat sein umstrittenes Reformpaket für Lebensversicherungen auf den Weg gebracht. Doch in der Branche und bei den Kunden stoßen die Pläne gleichermaßen auf Widerstand. Der Bund der Versicherten (BdV) droht sogar mit einer Verfassungsklage wegen geplanter Einschränkungen für Altkunden. Die Bundesregierung verteidigt die Pläne allerdings nachdrücklich und drückt nun auf's Tempo.

Mit der Reform will die Regierung die deutschen Lebensversicherer im anhaltenden Niedrigzinsumfeld stützen. Anlagen in Lebensversicherungen werden nach den Plänen aber an Attraktivität verlieren, etwa weil der zugesagte Garantiezins für neue Verträge ab 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken soll. Außerdem sollen Kunden nur noch dann an Buchgewinnen etwa aus Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer beteiligt werden, wenn der zugesagte Garantiezins gesichert ist. Ist die Garantieleistung gefährdet, wird die Kundenbeteiligung gekürzt. Im Gegenzug soll es dann auch keine Ausschüttungen an Aktionäre geben.

Der BdV sieht in der Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven allerdings einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 2005 geurteilt, dass Versicherte, die aus einer Lebensversicherung ausscheiden, angemessen an den stillen Reserven beteiligt werden müssen. Die Verbraucherschutzorganisation behält sich nach eigenen Angaben ausdrücklich juristische Schritte vor. "Wir werden intensiv prüfen, ob die Pläne der Regierung rechtens sind und wie Verbraucher und Verbraucherschutzverbände gegebenenfalls dagegen vorgehen können", erklärte Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Es werde geklärt, ob der Weg der Klage beschritten werden solle, sagte eine Sprecherin des BdV am Mittwoch dem Wall Street Journal Deutschland. "Es ist alles noch in der Prüfung."

Auch bei anderen zentralen Fragestellungen vermisste die Organisation klare Regelungen. Hingegen begrüßte sie das geplante Ausschüttungsverbot und eine stärkere Beteiligung an den Risikogewinnen der Versicherer: Sie soll von 75 Prozent auf 90 Prozent steigen. Zudem sollen von den Versicherten zu zahlende Provisionen gedeckelt werden.

Unzufrieden mit den Plänen ist auch die Versicherungsbranche - wenn auch aus anderen Gründen. Denn während man hier die Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven begrüßt, lehnt man die geplanten stärkeren Auflagen für die Versicherer und besonders die Ausschüttungssperre ab. "Das Maßnahmenpaket insgesamt sehen wir kritisch", sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Alexander Erdland. "Es hätte eine Schwächung des Versicherungsstandorts zur Folge."

Das Kabinett sieht seine Pläne damit der Kritik von beiden Seiten ausgesetzt - von der Wirtschaft und von den Verbrauchern, bei denen das Thema heftige Reaktionen und Ängste ausgelöst hat. Die Regierung hat die Branche und ihre Kunden besonders mit den Plänen für eine Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven tief verunsichert, zu denen es lange Zeit angesichts einer Hängepartie bei den koalitionsinternen Abstimmungen nur Gerüchte gab. Nun fragen sich viele Versicherte, ob sie Altverträge noch kündigen sollten. Abgeordnete des Bundestags würden mit Anfragen zu dem Gesetz inzwischen geradezu überschüttet, hieß es aus der Unionsfraktion.

Doch die Bundesregierung verteidigte ihre Pläne am Mittwoch ausdrücklich. "Das Gros der Verbraucher wird Vorteile haben", versicherte der für Verbraucherschutz zuständige Staatssekretär Gerd Billen im ARD-Morgenmagazin. Ziel der Pläne sei es, "dafür zu sorgen, dass alle den Garantiezins erhalten, auf den sie sich eingestellt haben". Bei einigen Betroffenen könnten allerdings 3 bis 5 Prozent der Summe wegen der Kürzung der Bewertungsreserven gefährdet sein. "Wir versuchen es mit einem ausgewogenen Paket", sagte der Staatssekretär im Justizministerium, der bis zu seiner Tätigkeit in der Bundesregierung oberster deutscher Verbraucherschützer war.

Die Regierung nennt für ihre Pläne auch gewichtige Gründe. "Das bestehende Niedrigzinsumfeld birgt ein beachtliches Gefährdungspotenzial für die Solvabilität der deutschen Lebensversicherer", erklärte das Finanzministerium in einem Papier dazu. Die Versicherer sollen deshalb nicht nur von dem niedrigeren Garantiezins und der Kürzung der Reserven profitieren, sondern auch zu einer Verbesserung ihres Risikomanagements verpflichtet werden. Dazu sollen sie mehrjährige Prognoserechnungen anstellen.

Auch sollen neue Regelungen für die Sanierungsplanung der Unternehmen vorgesehen und die Handlungsoptionen der Aufsicht bei Unternehmenskrisen erweitert werden.

Mit dem umstrittenen Gesetzespaket will die Regierung ein ähnliches Fiasko vermeiden, wie es die schwarz-gelbe Vorgängerregierung Anfang 2013 erlitt. Damals unternahm Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen ersten Versuch, auf die niedrigen Zinsen eine Antwort zu finden - er wollte aber nur die Bewertungsreserven neu regeln. Selbst Schäubles Christdemokraten ließen den Plan auf einem Parteitag durchfallen, weil sie ihn als Benachteiligung der Versicherten empfanden, und letztlich kam das Vorhaben nicht durch den Bundesrat.

Die Große Koalition hat aber in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Maßnahmen zur Stabilisierung der Versicherungen zu treffen, was wiederum vor allem auf die Bewertungsreserven zielte. Diese sind Buchgewinne, die insbesondere aus nicht realisierten Gewinnen bei festverzinslichen Wertpapieren bestehen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2008 profitieren Versicherte davon, dass sie bei Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf ihrer Police die Hälfte der aufgelaufenen Bewertungsreserven ausgezahlt bekommen.

Geht es nach der Regierung, soll dies aber nur noch greifen, wenn der Garantiezins gesichert ist. Dazu muss allerdings das Parlament mitspielen. Eine Befassung des Bundestages ist im Juni und Juli geplant, und die Regierung hofft, dass das Paket bei einer "positiven Begleitung" im Parlament noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden könnte. Die Neuregelung der Bewertungsreserven soll dann kurz nach diesem Beschluss wirksam werden und die Senkung des Garantiezinses zum Jahreswechsel.

 

[Bildquelle: © Pixelot - Fotolia.com]

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