Neue Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank beschlossen


Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank auf eine transparentere Aufgabenverteilung bei ihren Aufsichtstätigkeiten im Bankenbereich geeinigt. Ziel der neuen Vereinbarung sei es insbesondere, eine klare und für die Banken transparentere Aufgabenverteilung zwischen BaFin einerseits und Bundesbank andererseits festzulegen sowie Überschneidungen und Doppelarbeiten der beiden Aufsichtsorgane zu vermeiden. Dies sei durch die stärkere Fokussierung auf die gesetzlichen Aufgaben beider Institutionen gelungen.

BaFin und Bundesbank haben demnach die folgende grundsätzliche Abgrenzung ihrer Aufgaben vereinbart: Die BaFin ist für die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zuständig und die Bundesbank für die laufende Überwachung.

Bundesbank übernimmt die laufende Überwachung

Die Zuständigkeit der Bundesbank für die laufende Überwachung der Kreditinstitute bedeutet vor allem, dass sie beispielsweise die Prüfungsberichte und Jahresabschussunterlagen auswertet, die bankaufsichtlichen Meldungen und Anzeigen bearbeitet und der BaFin Bewertungen und Handlungsvorschläge unterbreitet. Routinemäßige Aufsichtsgespräche mit Banken führt ebenfalls die Bundesbank durch und auch die bankgeschäftlichen Prüfungen obliegen ihr künftig. Hinzu kommen die Prüfungen für die Anerkennung bankinterner Risikomess- und Steuerungsverfahren. Die BaFin kann sich an Aufsichtsgesprächen und Prüfungen der Bundesbank beteiligen. Alle Informationen und Bewertungen der Bundesbank fasst die Bundesbank darüber hinaus in einem Risikoprofil zusammen, das sie der BaFin zur Abstimmung zuleitet.

BaFin bleibt für aufsichtsrechtliche Maßnahmen zuständig

Die BaFin ist demgegenüber nach wie vor für alle aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (Erteilung/Entzug der Banklizenz, Abberufung von Geschäftsleitern, Verhängung eines Moratoriums usw.) zuständig. Sie entscheidet nach Abstimmung mit der Bundesbank über Auslegungsfragen und beurteilt abschließend, ob die Eigenmittelausstattung, die Risikotragfähigkeit und das Risikomanagement der betreffenden Institute angemessen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht legt dabei die Erkenntnisse und Bewertungen zugrunde, welche die Bundesbank im Rahmen der laufenden Überwachung der Kreditinstitute gewonnen hat. Außerdem kann die Bafin von der Bundesbank, falls erforderlich, jederzeit weitergehende Untersuchungen und die Aufklärung bestimmter Sachverhalte anfordern.
Als interessante Randnotiz sei an dieser Stelle im Übrigen vermerkt, dass die BaFin vom Bundesfinanzministerium in der Pressemeldung zum obigen Sachverhalt als „Bundesamt für Finanzdienstleistungen“ bezeichnet wird.

Bankenverband begrüßt Neuregelung

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft begrüßten insgesamt die nun gefundene Regelung. Nach Einschätzung von Hans-Joachim Massenberg (Bild rechts), dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), schaffe die neu gefasste Aufsichtsrichtlinie die notwendige Klarheit für die Banken. „Die Verständigung trägt den Bedürfnissen der BaFin Rechnung, welche die Verantwortung für aufsichtliche Maßnahmen inne hat“, so Massenberg. Gleichzeitig führe sie zu mehr Effizienz bei der Aufsicht, da zusätzliche Sachverhaltsaufklärungen und vertiefende Analysen bei systemrelevanten und Probleminstituten zukünftig durch die Bundesbank erledigt würden.

Massenberg geht davon aus, dass es auch im Bereich der bankgeschäftlichen Prüfungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbank fallen, zu einer adäquaten Aufsichtspraxis kommen werde: Die Durchführung solcher Prüfungen durch die BaFin oder den Jahresabschlussprüfer solle auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben. „Mit der Einigung sollte ein Schlusspunkt unter die Diskussion über die Neugestaltung der nationalen Aufsicht gesetzt werden“, so Massenberg weiter. „Der Weg für eine schnelle Verabschiedung des Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetzes ist jetzt frei. Damit können auch endlich die vakanten Stellen auf der Leitungsebene der BaFin besetzt werden.“

VÖB sieht neue Aufsichtsrichtlinie positiv

Auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sieht die neue Aufsichtsrichtlinie insgesamt positiv. „Gerade angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise ist es wichtig, dass der Kompetenzstreit zwischen BaFin und Bundesbank nun endgültig ad acta gelegt ist“, sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos (Bild rechts). Die neue Aufsichtsrichtlinie biete die Chance für eine noch bessere Handlungsfähigkeit der Bankenaufsicht in Deutschland. Hiervon würden vor allem die beaufsichtigten Banken und letztlich der Finanzplatz insgesamt profitieren.

BVR erwartet Erleichterungen für Institute

Ähnlich positiv äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Nach Ansicht von BVR-Vorstand Gerhard Hofmann (Bild links) bedürfe das duale System der Finanzaufsicht in Deutschland derzeit zwar keiner grundlegenden Überarbeitung. Allerdings sei eine engere Abstimmung der beiden Institutionen BaFin und Bundesbank notwendig. Wie Hofmann sagte, gelte es nun, dieses neue Verständnis in der täglichen Aufsichtspraxis auch mit Leben zu erfüllen, damit Doppelarbeiten von BaFin und Bundesbank künftig nicht mehr entstünden. „Eine moderne Aufsicht muss unnötige administrative Belastungen vermeiden und die Kostenbelastung für die Institute so niedrig wie möglich halten. Die Effizienz der Aufsicht ist letztlich auch ein entscheidender Faktor im Wettbewerb der Finanzplätze", so Hofmann weiter.

Forderungen nach einer europäischen Bankenaufsicht erteilt der BVR-Vorstand hingegen eine klare Absage. „Die aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten geben keinen Anlass, weitreichende Schritte wie eine europäische Zentralaufsicht zu diskutieren. Gerade in kritischen Situationen der Finanzmärkte und einzelner großer Finanzintermediäre ist die detaillierte Marktkenntnis und Ortsnähe der Aufsicht, verbunden mit einer flexiblen und angemessenen Reaktion, entscheidend für tragfähiges Handeln.“ Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Notenbanken und Aufsichtsbehörden habe zudem in den letzten Monaten recht gut funktioniert.

 

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