GDV begrüßt die Einführung von Variable Annuities


Die jüngst vom Bundeskabinett im Rahmen des Beteiligungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes verabschiedeten Vorschläge zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts (VAG), insbesondere die Möglichkeit zur Einführung von Variable Annuities, wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausdrücklich begrüßt.

Variable Annuities ermöglichen eine direkte Partizipation an der Entwicklung des Kapitalmarktes, sehen aber gleichzeitig eine Garantieleistung zur Absicherung gegen Verluste vor. Nach Ansicht des GDV war es unter dem bestehenden Aufsichtsrecht praktisch nicht möglich, solche Produkte aus Deutschland heraus zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten.

Die Änderungen im VAG ermöglichten es deutschen Versicherungsunternehmen, eine risikoadäquate marktnahe Bewertung von Garantien bei fondsgebundenen Versicherungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Kapitalanlage und den gewählten Absicherungsinstrumenten vorzunehmen. Für den Verbraucher habe dies den Vorteil, dass die komplette Aufsicht für derartige Produkte in Deutschland liegt. Im Übrigen könne die Initiative nach Einschätzung des GDV auch als ein erster Schritt in Richtung einer marktnahen Bewertung von Versicherungsprodukten angesehen werden, wie sie unter Solvency II ohnehin angedacht sei.


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