Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa

EIOPA veröffentlicht Ergebnisse zu Solvency-II-Konsultationen


EIOPA veröffentlicht Ergebnisse zu Solvency-II-Konsultationen News

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hat erste Konsultationsergebnisse zu zwei Teilbereichen des Solvency-II-Regimes veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Ergebnisse der Konsultationen zu den Berichts- und Veröffentlichungspflichten der Unternehmen unter Solvency II und den Entwurf zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung – ORSA. Als Reaktion auf die Berichte empfiehlt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht allen dem Solvency-II-Regime unterworfenen Unternehmen dringend, sich intensiv mit den veröffentlichten Leitlinien und Empfehlungen und den zusätzlichen Unterlagen zum Solvency-II-Berichtswesen und zum ORSA auseinanderzusetzen und diese bei ihrer Vorbereitung auf die Anforderungen von Solvency II zu nutzen. Die Unterlagen seien für den schon laufenden Vorbereitungs- und Implementierungsprozess in den Unternehmen sehr wichtig und würden diesen weiter unterstützen. Die frühzeitige Veröffentlichung des aktualisierten so genannten "stabilisierten Berichtswesen-Paketes" sei laut BaFin für die rechtzeitige Implementierung unerlässlich, auch wenn dieses Paket noch nicht vollständig und final sei. Die Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt ist nach Ansicht der deutschen Aufsichtsbehörde notwendig, um die betroffenen Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Anforderungen der Solvency-II-Berichts- und Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, sobald das neue Aufsichtsregime eingeführt ist. Die frühzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse der Konsultation des ORSA sei möglich, weil dieser Teilbereich von den weiteren Entwicklungen zu Solvency II auf europäischer Ebene relativ wenig beeinflusst werde. Die endgültigen Leitlinien und Empfehlungen, die den möglichen Anpassungsbedarf berücksichtigen, werden nach einer öffentlichen Konsultation der Änderungen im Laufe des nächsten Jahres veröffentlicht.

Die oben genannten Dokumente sowie weitere Hinweise zu diesem Themenkomplex von Seiten der BaFin können von deren Website abgerufen werden.

 

[Bildquelle: © freelightprod - Fotolia.com]

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