Grünbuch zur Reform der Corporate Governance

Corporate Governance: Alles nur Fassade


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Am 9. Juni hat die EU-Kommission als Reaktion auf die Finanzmarktkrise den Entwurf eines Grünbuchs zur Reform der Corporate Governance in Finanzinstituten veröffentlicht und damit eine Konsultationsphase bis zum 1. September 2010 eingeleitet. In ihrem Entwurf für das Grünbuch beschäftigt sich die EU-Kommission unter anderem mit Fragen zur besseren Beaufsichtigung von Geschäftsleitungen und Auswahl von Aufsichtsorganen in Finanzinstituten, den Vergütungsmodalitäten für Führungskräfte und der Verbesserung des Risikomanagements und seiner Stellung im Unternehmen. Ziel ist es die Interessen der Verbraucher und anderer Beteiligter stärker zu berücksichtigen, die Nachhaltigkeit der Geschäftsführung in Unternehmen zu gewährleisten und Konkursrisiken zu verringern. Im ersten Schritt möchte die Kommission mit ihrem Entwurf die Wirksamkeit der Kontrolle durch den Aufsichtsrat verbessern, die Risikokultur in den Finanzinstituten fördern und Aktionäre, Aufsichtsorgane sowie externe Revisoren in Fragen der Corporate Governance einbeziehen.

Aber auch die Vergütungspolitik soll sich ändern mit dem Ziel ein unverhältnismäßig risikofreudiges Verhalten der Geschäftsleitung zu verhindern. Zunächst bezieht sich der Entwurf ausdrücklich nur auf börsennotierte Unternehmen.

Analyse von Missständen und Interessenskonflikten

Das Grünbuch besteht aus einem Textteil in dem die Kommission Stellung nimmt zu den entdeckten Missständen in Finanzinstituten und den möglichen Ansätzen zu deren Behebung. Dem schließen sich neun Fragen mit alternativen Antwortvorschlägen zur Abstimmung an. Nach einer allgemeinen Einleitung widmet sich der Textteil des Dokuments dem Begriff Corporate Governance um anschließend die entdeckten Mängel und Schwächen der Corporate Governance in Finanzinstituten zu diskutieren. Dazu gehören beispielsweise Interessenskonflikte wie sie bei der Ausübung inkompatibler Funktionen oder Tätigkeiten auftreten. Namentlich genannt ist hier die Investitionsberatung bei gleichzeitigem Management von Investitionsfonds oder gleichzeitiger Mittelverwaltung auf eigene Rechnung. Ebenso zählt die Kommission die Wahrnehmung nicht zu vereinbarender Mandate bei verschiedenen Kunden/Finanzinstituten auf. Allerdings widmen sich auch die neuen MaRisk(Inv) diesen Interessenkonflikten.

Die bestehenden Corporate-Governance-Grundsätze, wie sie beispielsweise von der OECD oder dem Baseler Ausschuss für den Bankenbereich erarbeitet wurden, werden als nicht ausreichend und ohne erkennbare Wirksamkeit angesehen. Das führt die Kommission zurück auf einen Mangel an Präzision in der Formulierung der bisherigen Grundsätze, das Fehlen einer klaren Zuteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der Grundsätze und auf den fehlenden rechtlichen Charakter.

Massive Kritik zur Qualifikation von Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräten

In der Folge übt die Kommission in ihrem Grünbuch zunächst Kritik an den Verwaltungsräten bzw. Aufsichtsräten der Finanzinstitute. Sie waren weder in der Lage die Geschäftsleitung wirksam zu kontrollieren, noch konnten sie eine kritische Analyse der zur Genehmigung vorgelegten Maßnahmen oder strategischen Ausrichtungen vornehmen. So sei auch durch Studien belegt dass es bei den Aufsichtsräten an Sachkenntnis und Durchsetzungsvermögen mangelte und sie daher die Geschäftspolitik nicht wirksam kontrollieren konnten. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss dass diese offenkundigen, gravierenden Schwächen und Versäumnisse die Qualität des Benennungsverfahrens von Aufsichtsräten auf den Prüfstand stellen müssen. Unzureichende Methoden-Kenntnisse und Fehler einer Risikomanagementkultur
Der nächste große Themenbereich des Grünbuchs behandelt die Qualität und den Stellenwert des Risikomanagements im Finanzinstitut. Hier wird bemängelt, dass elementare Risikokontroll- und managementregeln vernachlässigt wurden.

Insbesondere haben nach Ansicht der EU-Kommission die am Risikomanagement beteiligten Akteure ihre Risiken nicht richtig verstanden. Auch die Vertriebsmitarbeiter waren nach Ansicht des Gremiums nicht ausreichend geschult, um die risikobehafteten Produkte zu verstehen und adäquat dem Kunden zu erläutern. Hinzu kommen die mangelnde Autorität der mit dem Risikomanagement betrauten Unternehmensbereiche sowie ein mangelnder oder unzureichend diversifizierter Sachverstand des Risikomanagements. Auch die Verfahren zur Weiterleitung der Risikoinformationen an die geeigneten Ebenen haben nach Ansicht der Kommission nicht immer funktioniert. So wird namentlich Aggregation und Konsolidierung der Einzelrisiken zum Gesamtrisiko als generell zu träge und methodisch/technisch unzureichend kritisiert. Letztendlich konstatiert das Grünbuch das Fehlen einer gesunden Risikomanagementkultur bei einigen Finanzinstituten auf sämtlichen Ebenen.

Die falschen Leute am falschen Platz

Im nächsten Teil jetzt sich das Grünbuch mit der Rolle der Aktionäre auseinander und stellt die Frage nach der Wirksamkeit der Corporate-Governance-Regeln, die erst durch eine wirksame Kontrolle durch die Aktionäre praxisrelevant werden. Dem stehen jedoch die häufig kurze Haltedauer der Aktien, die mangelnde Verbundenheit gegenüber dem Unternehmen, Interessenskonflikte und Handlungskosten entgegen. Aber auch bei den staatlichen Aufsichtsorganen werden Versäumnisse festgestellt. So konnten die Aufsichtsbehörden mit der schnellen Entwicklung von finanzwirtschaftlichen Innovationen und Geschäftsmodellen der Finanzinstitute nicht Schritt halten und folglich nicht immer ihre Aufsichtsfunktion wirksam ausüben. Auch das Versäumnis für die Einrichtung guter Corporate-Governance-Praktiken Sorge zu tragen wird den Aufsichtsbehörden vorgeworfen. Ebenso hätten es die Aufsichtsbehörden versäumt strikte Kriterien für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern ordnungsgemäß anzuwenden (sog. "Fit & Proper-Test").

Massive Interessenkonflikte der Wirtschaftsprüfer

Letztendlich geraten auch die Wirtschaftsprüfer in die Kritik der Kommission. Auch wird ein Interessenskonflikt vermutet, da die geprüften Finanzinstitute gleichzeitig auch die Auftraggeber der Prüfung sind und somit eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Das Gremium bezweifelt auch ob Kenntnisse über die finanzielle Schieflagen von Instituten seitens der Wirtschaftsprüfer pflichtgemäß nach Richtlinie 2006/48/EG an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden.

Konkrete Lösungsansätze seitens der Kommission

Nach diesem Rundumschlag widmet sich die Kommission ersten Lösungsansätzen. Hierzu zählt die Regelung der variablen Vergütung von Direktoren börsennotierter Finanzinstitute um eine Fokussierung auf kurzfristige Renditen ohne Rücksicht auf damit verbundene Risiken künftig zu verhindern. Ebenso soll die Zusammensetzung und die Kompetenz von Aufsichtsratsgremien verbessert, die Risikomanagementfunktionen gestärkt und die Rolle externer Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden ausgedehnt werden. Insbesondere für die Besetzung der Aufsichtsräte wünscht sich die Kommission Auswahlverfahren, die den Kompetenzbedarf präzise erfassen und sowohl auf die Objektivität als auch Unabhängigkeit der Aufsichtsräte ausgerichtet sind. Beispielhaft kann hierzu eine größere Vielfalt bei der Besetzung der Aufsichtsratsmandate mit Frauen dienen. Auch die Anzahl der Mandate je Aufsichtsratsmitglied sollte endlich begrenzt werden um eine effizientere Kontrolle der einzelnen Institute zu gewährleisten. Zusätzlich wird gefordert das Mandat und die Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats mit Fokus auf seine Rolle bei der Risikoüberwachung zu verstärken.

Neun relevante Fragen

Die Kommission formuliert abschließend neun Fragen und schlägt hierzu alternative Antworten vor und fordert alle interessierten Beteiligten auf ihren Standpunkt dazu zu äußern. Die Frage betreffen:

  1. Die Zusammensetzung, Rolle und Funktion des Aufsichtsrats.
  2. Die Stellung des Risikomanagements und des Risikomanagers im Unternehmen und seine Befugnisse, die Kommunikation von Risiken und deren technische Umsetzung sowie die Informationspflicht von Geschäftsführern bezüglich der Angemessenheit interner Kontrollsysteme.
  3. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden, die Informationspflichten von Wirtschaftsprüfern gegenüber dem Aufsichtsrat bei schwerwiegenden Mängeln sowie die externe Prüfung von risikorelevanten Finanzinformationen.
  4. Die Rolle von Aufsichtsbehörden in der internen Governance von Finanzinstituten, die Pflicht zur Überprüfung der ordnungsmäßigen Funktion des Aufsichtsrats und des Risikomanagements durch die Aufsichtsbehörden sowie die Kriterien zur Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
  5. Die Kontrolle der Finanzinstitute durch ihre Aktionäre, insbesondere die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens, die Verpflichtung der institutionellen Anleger auf einen Verhaltenskodex sowie die Identifizierung der Aktionäre sowie deren Beteiligung am Corporate Governance der Finanzinstitute.
  6. Die Erweiterung der Verantwortlichkeiten der Verwaltungsratsmitglieder sowie die Verschärfung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung für Aufsichtsräte.
  7. Die Vergütung von Managern börsennotierter Gesellschaften und Regelungen zur Vergabe von Aktienoptionen und Abfindungen.
  8. Die Regelung der variablen Vergütung in Finanzinstituten, die öffentliche Mittel erhalten haben.
  9. Die Vermeidung von Interessenskonflikten sowie die einheitliche Gestaltung der gemeinschaftlichen Richtlinien dazu.


Autor: Dr. Peter Hager, Stv. Chefredakteur des Kompetenzportals RiskNET



[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

thomas /29.06.2010 14:28
Ich habe selten so ein kritisches Grünbuch gelesen ... es bleibt zu hoffen, dass die Qualität der Corporate Governance sich in den nächsten Jahren erhöhen wird. Trotz aller Diskussionen und Veröffentlichungen bleibt "Corporate Governance“ ein Alibi-Thema. Nur allzugern wechseln Vorstandsvorsitzende direkt an die Spitze von Aufsichtsräten und verschweigen mögliche Leichen im Keller ;-(

Insgesamt müssen die Aufsichtsräte dringend professionalisiert werden. Hierbei sollte neben der fachlichen Eignung vor allem auf die charakterliche Eignung geachtet werden.
Kaled /29.06.2010 14:30
Sehr guter Text ... Glückwunsch! Wo finde ich das Grünbuch? Gruss Kaled
Jochen /29.06.2010 16:16
Das Grünbuch kann unter der folgenden Seite heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/modern/com2010_284_de.pdf

Ergänzende Informationen auch unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/modern/corporate_governance_in_financial_institutions_de.htm
Scope /29.06.2010 20:49
Wie passt die kritische Analyse der EU-Kommission zum Text "Risiken übernehmen, transformieren und professionell managen"? Dort wird gerade der Schwerpunkt auf "good risk governance" gelegt und weniger auf Hochleistungsregulierung ...
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