Indirekte Staatsfinanzierung durch Staatsanleihekäufe

Bundesverfassungsgericht prüft, ob EZB Kompetenzen überschreitet


Bundesverfassungsgericht prüft, ob EZB Kompetenzen überschreitet News

Das Bundesverfassungsgericht wird bei seiner mündlichen Verhandlung über die Euro-Rettungsmaßnahmen nach den Worten seines Präsidenten Andreas Voßkuhle prüfen, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit den vorgesehenen Staatsanleihekäufen ihre Kompetenzen überschreitet.

Voßkuhle sagte zu Beginn der zweitägigen Verhandlungen, dass der Maßstab bei der Beurteilung der gesamten Rettungsmaßnahmen nur das deutsche Grundgesetz sein könne. "Dieser Umstand wirft im Hinblick auf die Handlungen der Europäischen Zentralbank schwierigste Rechtsfragen auf, da die Europäische Zentralbank als Unionsorgan allein dem Unionsrecht verpflichtet ist", sagte Voßkuhle wörtlich.

Deshalb werde zu klären sein, ob die EZB Kompetenzen in Anspruch nehme, die ihr nicht übertragen worden seien und die ihr von Verfassung wegen auch nicht hätten übertragen werden dürfen und inwiefern sich der einzelne Bürger darauf im Rahmen der Verfassungsbeschwerde berufen könne.

Der Prozessvertreter des klagenden CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, Peter Murswieck, sah jedenfalls eine Übertretung: Er nannte es "völlig inakzeptabel", wenn die EZB mit ihren Staatsanleihekäufen indirekte Staatsfinanzierung betreibe. "Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem das Bundesverfassungsgericht seine eigenen Maßstäbe anzuwenden hat", forderte er.

Das Verfassungsgericht interpretiert die deutsche Verfassung mit seinen Urteilen verbindlich. Dabei begibt es sich häufig in Bereiche, die in anderen Ländern dem Parlament vorbehalten sind. So urteilte das Gericht in jüngster Zeit, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplittung profitieren dürfen. Andere Urteile betrafen die Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung oder das deutsche Wahlrecht.

In anderen Teilen Europas wird die Neigung der Deutschen, sich mit politischen Fragen an ein Gericht zu wenden, mit einer Mischung aus Belustigung und Ärger gesehen. Im Fall der jetzt anstehenden Beratungen dürfte - zumindest in Südeuropa - der Ärger überwiegen. Denn obwohl das Gericht der EZB keine direkten Vorschriften machen kann, hängt sein Urteil wie ein Damoklesschwert über dem Staatsanleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die Meinungen, darüber, ob sich das Verfassungsgericht überhaupt mit solchen europäischen Themen befassen sollte, gehen auseinander. Der in London lehrende Europarechtler Gunnar Beck bejaht diese Frage: "Es geht um die Voraussetzungen, unter denen Befugnisse an die EU abgegeben werden. Überschreiten die EU-Institutionen diese Kompetenzen, liegt damit nicht nur ein Bruch des europäischen Rechts, sondern des deutschen Verfassungsrechts vor", sagt er.

Christoph Schalast, Professor an der Frankfurt School of Finance, hält die Klagen gegen OMT und andere Euro-Rettungsmaßnahmen dagegen für "größtenteils unbegründet": "Das ist der Versuch einer unzulässigen Verrechtlichung von Fragen, die demokratisch vom europäischen Gesetzgeber beziehungsweise vor dem EuGH verhandelt werden sollten. Es sollte einem zu denken geben, dass wieder mal alle ängstlich nach Karlsruhe blicken", findet er.

Die EZB hat zugesagt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen eines Landes aufzukaufen, das aus ihrer Sicht überhöhte Zinsen zahlen muss. Alleine dieses Versprechen hat die Staatsanleiherenditen einiger südeuropäischer Länder um 200 bis 600 Basispunkte sinken lassen. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesem Versprechen die Basis entzieht, indem es die Outright Monetary Transactions (OMT) für verfassungswidrig erklärt und der Bundesbank eine Mitwirkung untersagt, hätte dies starke Auswirkungen für Finanzmärkte und Realwirtschaft.

Befürworter der Euro-Rettungspolitik von EZB und Regierungen hoffen, dass die deutschen Verfassungsrichter das nicht aus den Augen verlieren werden. Die Gegner dagegen setzen darauf, dass das Gericht hierauf keine Rücksicht nehmen wird.

 

[Bildquelle:© Fotolyse - Fotolia.com]

Kommentare zu diesem Beitrag

Werner /09.10.2008 15:31
So ist es. Der Risikoforscher Peter Sandman von der Priceton-University hat dies einmal sehr klar formuliert: "Ob etwas tödlich und gefährlich ist (siehe Finanzkrise), sagt nichts darüber aus, ob sich Menschen darüber aufregen. Und wenn ein Risiko zur Empörung führt, sagt das kaum etwas über seine Tödlichkeit aus". Während Wissenschaftler ein Risiko nach dem statistischen Gefährdungspotenzial beurteilen, schätzen Bürger es eher anhand der damit verbundenen Empörung ab. Und zur Zeit sind viele Bürger empört ... und das kann man verstehen! Gruß, WA
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