Kampf gegen Korruption

Auslandsbestechung häufig kaum verfolgt


Auslandsbestechung häufig kaum verfolgt News

In ihrem aktuellen Bericht über den Stand der Verfolgung der Auslandsbestechung stellt die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) weiterhin bedeutende Defizite fest. Dem OECD Progress Report von TI zufolge wird die Auslandsbestechung nur in sieben von 36 Ländern aktiv verfolgt. Neben Deutschland, Norwegen, der Schweiz, und den USA zählen in diesem Jahr auch Dänemark, Großbritannien und Italien dazu.

Im OECD Progress Report untersucht TI das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten. Die Basis hierfür ist das "OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr", das am 15.02.1999 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dem Bericht zufolge wurden 2009 in Deutschland sieben neue Gerichtsverfahren zur Auslandsbestechung eröffnet. Zwanzig laufende Verfahren wurden abgeschlossen. Bis zum Jahr 2007 gab es insgesamt 117 Gerichtsverfahren. 2008 und 2009 wurden gegen 26 natürliche Personen und vier Unternehmen Strafen ausgesprochen.

Wichtige Reformen stehen in Deutschland noch aus

Trotz dieser grundsätzlich positiven Entwicklung fordert TI, dass sich Deutschland nicht auf dem guten Status Quo ausruhen dürfe. Vielmehr müssten die Spielräume zur Verbesserung der Bekämpfung von Auslandsbestechung genutzt werden. Ein Schritt in diese Richtung sollte die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sein. Bisher werden Unternehmen, wenn ihnen Korruption nachgewiesen wird, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt. Korruption wird also nicht als Straftat geahndet. Im Rahmen eines Strafurteils könnten höhere finanzielle Strafen verhängt werden.

Neben der Verhängung von Geldstrafen sollte es in Deutschland auch möglich sein, straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die dazu notwendige Einführung eines bundesweiten Zentralregisters steht jedoch weiterhin aus, da es dem Bund im Jahr 2005 nicht gelungen sei, die Ländermehrheit zu überzeugen. Daher bestehen weiterhin nur vereinzelte Korruptionsregister auf Landesebene.

Schließlich sollten die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption in den Bundesländern weiter ausgebaut werden. Auch der Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften und die Förderung von vorbildlichen Strukturen und Prozesse in Staatsanwaltschaften sollten intensiviert werden.

Große Defizite auf internationaler Ebene

In zwanzig OECD-Ländern (darunter Kanada, Österreich und Irland) werde Auslandsbestechung noch immer gar nicht oder kaum verfolgt. TI fordert diese Regierungen daher auf, ihre Zusagen im Kampf gegen Korruption einzulösen. Die schwierige wirtschaftliche Situation stehe der Bekämpfung von Auslandsbestechung nicht im Wege. Stattdessen muss sie Teil der Reformen sein, um der weltweiten Krise zu begegnen.

Dafür ist politischer Druck auf die Länder notwendig, die die Konvention nicht umsetzen. Politiker der Länder, die im Kampf gegen Auslandsbestechung vorbildlich sind, sollten die konsequente Umsetzung der Konvention in den inaktiven Ländern vorantreiben. Langfristig gesehen muss Auslandsbestechung in allen OECD-Ländern gleichermaßen bekämpft werden.


[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Gerhard /10.10.2008 13:51
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