Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Kommentar LkSG


Rezension

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steuert als deutsches Bundesgesetz das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen – mit in der Regel 1000 oder mehr inländischen Arbeitnehmern –, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Es wurde am 11. Juni 2021 als Artikel 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom Bundestag verabschiedet. Die anschließend erforderliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 22. Juli 2021, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten konnte. Am 1. Januar 2024 wurde der Schwellenwert für betroffene Unternehmen auf 1000 Mitarbeiter gesenkt.

Lieferkettengesetze sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die unternehmerische Verantwortung in der globalen Wirtschaft regeln und institutionalisieren die Verpflichtung von Unternehmen, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb ihrer gesamten Lieferkette sicherzustellen. Ziel des Gesetzes ist die Förderung nachhaltiger Unternehmensführung durch die Implementierung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken und Verletzungen der Menschenrechte sowie Umweltschäden proaktiv zu identifizieren, zu verhindern und entgegenzuwirken.

Gemäß diesem Gesetz sind Unternehmen gehalten, effektive Risikomanagementsysteme zu etablieren, die eine lückenlose Überwachung und Bewertung möglicher Risiken für Menschenrechte und Umwelt in sämtlichen Stufen der Lieferkette ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Pflicht zur Durchführung angemessener Sorgfaltsprüfungen, welche die Identifikation, Analyse und Bewertung von potenziellen oder tatsächlichen Auswirkungen unternehmerischer Aktivitäten auf die Menschenrechte und die Umwelt zum Ziel haben.

Des Weiteren sind Unternehmen angehalten, wirksame Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um identifizierte Risiken zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden. In Fällen, in denen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden bereits eingetreten sind, verlangt das Gesetz von den Unternehmen, unverzüglich korrektive Schritte einzuleiten, um die Situation zu bereinigen und zukünftige Verstöße zu verhindern.

Ein weiteres Kernelement des LkSG ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, welches betroffenen Parteien ermöglicht, auf potenzielle Verstöße gegen die durch das Gesetz geschützten Rechte hinzuweisen. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht es Unternehmen, auf Hinweise über Missstände effizient zu reagieren und Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
Darüber hinaus sind Unternehmen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zur regelmäßigen Berichterstattung über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen verpflichtet. Diese Berichterstattung soll nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und relevanten Stakeholdern stärken.
Die Einhaltung der im LkSG festgelegten Anforderungen wird durch staatliche Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen mit Sanktionen rechnen, die von Bußgeldern bis hin zu Ausschlüssen von öffentlichen Auftragsvergaben reichen können.

Der im Erich Schmidt Verlag veröffentlichte Kommentar „LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – unter Berücksichtigung AGB-rechtlicher Besonderheiten“ beschreibt pragmatische und fundierte Lösungen bei der Anwendung der teilweise unbestimmten Regelungen.

Der Kommentar gliedert sich in 6 Abschnitte und folgt damit der Gliederung des Gesetzes: 1. Allgemeine Bestimmungen; 2. Sorgfaltspflichten; 3. Zivilprozess; 4. Behördliche Kontrolle und Durchsetzung; 5. Öffentliche Beschaffung und 6. Zwangsgeld und Bußgeld.

Leider sind alle Ausführungen zur Risikoanalyse und -bewertung rein juristisch kommentiert – und beschränken sich damit im Wesentlichen auf qualitative Ansätze. Hier wäre es sinnvoller gewesen, wenn Autoren konkrete Methoden zur Bewertung von Supply-Chain-Risiken vorgestellt hätten. Unabhängig von dieser Kritik werden insbesondere Juristen bei der Lektüre des Kommentars wertvolle Impulse zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden.

[ Bildquelle Titelbild: Erich Schmidt Verlag ]

Details zur Publikation

Autor: Spießhofer, Birgit / Späth, Patrick (Hrsg.)
Seitenanzahl: 815
Verlag: Erich Schmidt Verlag
Erscheinungsort: Berlin
Erscheinungsdatum: 2024

RiskNET Rating:

sehr gut Praxisbezug
sehr gut Inhalt
sehr gut Verständlichkeit

sehr gut Gesamtbewertung

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