SoFFin

Definition:

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin) wurde am 17. Oktober 2008 in einem Eilverfahren beschlossen, bei dem am selben Tag Bundestag und Bundesrat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ratifizierten und dadurch den Fonds einrichteten.

Der Fonds wird in der Form eines Sondervermögens des Bundes gebildet und unterliegt damit nicht den üblichen Regeln der Haushaltsplanung. 65 Prozent der Kosten werden vom Bund und 35 Prozent, maximal aber 7,7 Milliarden Euro, von den Bundesländern getragen. Der Fonds ist bei Verkündung zum 31. Dezember 2009 befristet. Der Fonds hat ein Volumen von 100 Milliarden Euro.

Zunächst durften in dem Fonds Kredite von bis zu 70 Milliarden Euro zum Erwerb von Problemaktiva und zur Rekapitalisierung (Beteiligung) an Finanzinstitutionen aufgenommen werden. Über einen weiteren Kreditrahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro konnte mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum selben Zweck verfügt werden. Darüber hinaus wurde das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, weitere 20 Milliarden Euro aufzunehmen, um damit Forderungen, die aus Garantie resultieren, zu befriedigen: Die FMSA ist ermächtigt, für bis zum 31. Dezember 2009 begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten der begünstigten Unternehmen Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro auszusprechen.

Er wurde im Januar 2012 befristet bis Ende 2012 reaktiviert. Im Oktober 2012 hat die Bundesregierung in Deutschland eine weitere Verlängerung bis Ende 2014 beschlossen, was gesetzlich in einem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz geregelt wurde (trat am 1. Januar 2013 in Kraft).

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